Auf der Messe heißt es „geht mit dem normalen Führerschein“, zwei Klicks später steht im Forum „ohne Klasse A brauchst du gar nicht anzufangen“. Beide Sätze treffen jeweils die Hälfte. Welche Hälfte für dich gilt, entscheidet ein einziger Satz in der Fahrerlaubnis-Verordnung, und der hängt an drei Größen: an der Nennleistung des Trikes, an deinem Alter und an der Frage, ob du damit über die Grenze willst.
Die Regel steht in einem einzigen Satz
Die gesamte Rechtslage für Trikes und Autoführerschein passt in eine Zeile der Fahrerlaubnis-Verordnung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
§ 6 Abs. 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Der Satz erlaubt eine Menge und schränkt zweimal ein. Erlaubt ist das Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge mit der ganz normalen Klasse B. Dafür brauchst du keine zusätzliche Prüfung, keinen Aufbaukurs und keine Eintragung: Die Berechtigung entsteht unmittelbar aus der Verordnung und taucht deshalb auf keiner Führerscheinkarte auf. Eingeschränkt wird sie räumlich auf das Inland und, oberhalb von 15 kW Motorleistung, auf Fahrer ab 21 Jahren.
Hintergrund ist die Umstellung der Fahrerlaubnisklassen im Januar 2013. Seither ordnet § 6 Abs. 1 FeV dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW der Klasse A zu und Dreiräder bis 15 kW der Klasse A1. § 6 Abs. 3a FeV hält daneben eine deutsche Tür offen, durch die Inhaber der Klasse B weiterhin gehen dürfen, solange sie in Deutschland bleiben.

Die drei Bedingungen aus § 6 Abs. 3a FeV liegen hintereinander auf derselben Strecke: Ein einziges geschlossenes Tor beendet die Fahrt mit der Klasse B.
Die 15-kW-Grenze: 20 PS entscheiden über dein Alter
15 kW entsprechen 20,4 PS. Maßgeblich ist die Nennleistung des Fahrzeugs, eingetragen in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P.2. Hubraum, Höchstgeschwindigkeit und Gewicht ändern an dieser Grenze nichts, auch wenn sie im Verkaufsgespräch oft zuerst genannt werden.

Gemessen am realen Angebot fällt die 15-kW-Grenze fast an den Anfang der Skala: Motorrad-Trikes beginnen beim Zweieinhalbfachen.
Die Zahlen dahinter stammen aus den Datenblättern der Hersteller:
| Fahrzeug | Motor | Nennleistung | Klasse B ab |
|---|---|---|---|
| Piaggio MP3 125 | 125 cm³ | rund 11 kW (15 PS) | 18 Jahre |
| Can-Am Ryker 600 | Rotax 600 ACE | 37,3 kW (50 PS) | 21 Jahre |
| Can-Am Ryker 900 | Rotax 900 ACE | 61,1 kW (82 PS) | 21 Jahre |
| rewaco RF1 | 1.499 cm³ Saugmotor | 81 kW (110 PS) | 21 Jahre |
| Can-Am Spyder F3 | Rotax 1330 ACE | 85,8 kW (115 PS) | 21 Jahre |
| rewaco RF1 Turbo | 1.499 cm³ Turbo | 103 kW (140 PS) | 21 Jahre |
| rewaco RF1 Turbo 177 | 1.499 cm³ Turbo | 130 kW (177 PS) | 21 Jahre |
Das Ergebnis ist eindeutig: Wer ein Motorrad-Trike im klassischen Sinn sucht, landet praktisch immer oberhalb der Grenze. Selbst das schwächste Serienmodell im Angebot, der Can-Am Ryker mit dem 600er-Rotax, liegt mit 37,3 kW beim Zweieinhalbfachen. Unterhalb von 15 kW bleiben im Wesentlichen dreirädrige Roller wie die Piaggio MP3 125.
Praktisch heißt das: Die Leistungsfrage ist bei einem echten Trike meist schon beantwortet, bevor du sie stellst. Interessant wird sie nur in zwei Fällen, beim Roller-Dreirad und bei Fahrern unter 21.
Ab 21 Jahren: die Hürde, die wirklich trennt
Die Altersgrenze knüpft an den Zeitpunkt der Fahrt an. Wann die Klasse B erteilt wurde, spielt dabei keine Rolle. Wer die Klasse B mit 18 gemacht hat, darf am Morgen seines 21. Geburtstags ohne weiteres Zutun auf ein 130-kW-Trike steigen. Bis dahin bleiben nur die Modelle unterhalb von 15 kW.
Ein Umweg über eine Motorradklasse hilft vor 21 ebenfalls nicht weiter. Die Klasse A1 ist ab 16 Jahren zu haben und deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern ab, allerdings ebenfalls nur bis 15 kW (§ 6 Abs. 1 FeV). Für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW nennt § 10 Abs. 1 Nr. 4 FeV das Mindestalter 21 Jahre, ebenfalls ohne Ausnahme.
| Alter | Mit Klasse B im Inland | Alternative Fahrerlaubnis |
|---|---|---|
| 16 und 17 | Klasse B gibt es frühestens ab 17 (begleitetes Fahren) | Klasse A1: Dreiräder bis 15 kW |
| 18 bis 20 | dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW | Klasse A1: Dreiräder bis 15 kW |
| ab 21 | dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsgrenze | Klasse A: Dreiräder über 15 kW, auch im Ausland |
Ein Motorrad-Trike über 15 kW ist damit vor dem 21. Geburtstag über keine Fahrerlaubnisklasse zu erreichen. Diese Sperre ist der eigentliche Grund, warum die Trike-Szene altersmäßig anders aussieht als die Motorradszene.
„Im Inland“: die Bedingung, die im Urlaub auffällt
Die drei Wörter „im Inland“ sind der Grund, warum die Trike-Berechtigung auf keiner Führerscheinkarte steht. Sie ist eine rein deutsche Zusatzregel und wirkt genau bis zur Staatsgrenze.
Fährst du mit dem Trike nach Österreich, Italien, in die Niederlande oder nach Frankreich, prüft die dortige Polizei deinen Führerschein nach dem Recht des jeweiligen Landes. Sichtbar ist dort allein die eingetragene Klasse B, und für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ist europaweit die Klasse A die zuständige Fahrerlaubnis. Wer regelmäßig zu Touren jenseits der Grenze aufbricht, sollte deshalb die Klasse A einplanen oder prüfen, ob er sie über eine alte Klasse 3 längst besitzt.
Dieselbe Frage stellt sich beim Mieten im Ausland. Vermieter prüfen die Fahrerlaubnis nach dem Recht ihres Landes, und eine deutsche Klasse B öffnet dort für ein Trike keine Tür. Für Urlaubstouren mit Mietfahrzeug gehört die Rückfrage vor die Buchung.
Alte Klasse 3: die Trike-Berechtigung, die an der Grenze nicht endet
Wer den Führerschein vor 1999 gemacht hat, besitzt oft mehr, als er denkt. Anlage 3 FeV listet auf, welche neuen Klassen in den alten Fahrerlaubnissen stecken, und bei der Klasse 3 stehen dort für Dreiräder gleich zwei Schlüsselzahlen:
| Klasse 3 erteilt | Enthält für Dreiräder | Bedeutung |
|---|---|---|
| vor dem 1.4.1980 | A 79.03 und A 79.04, dazu A1 79.05 | dreirädrige Fahrzeuge ohne Leistungsgrenze, zusätzlich Leichtkrafträder |
| ab dem 1.4.1980 | A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04 | dreirädrige Fahrzeuge ohne Leistungsgrenze |
Die Schlüsselzahlen selbst stehen in Anlage 9 FeV: 79.03 bedeutet „Nur dreirädrige Fahrzeuge“, 79.04 erweitert das auf Kombinationen aus einem dreirädrigen Fahrzeug und einem Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Ein Klasse-3-Inhaber hat also eine Klasse A im Bestand, beschränkt auf Dreiräder.
Der Unterschied zur Klasse B ist erheblich: Diese Berechtigung ist eine echte Fahrerlaubnisklasse und trägt deshalb auch jenseits der Grenze. Wie sie im umgestellten Kartenführerschein erscheint, klärt die Fahrerlaubnisbehörde bei der Umschreibung. Wer sein Trike für Auslandstouren nutzen will, lässt sich den Umfang dort am besten schriftlich bestätigen.
Wenn die Klasse B nicht reicht: Klasse A, beschränkt auf Dreiräder
Bleibt die Klasse A als saubere Lösung für alle, die im Ausland fahren wollen oder deren Klasse 3 nichts hergibt. Sie lässt sich gezielt auf Dreiräder zuschneiden, denn § 6 Abs. 1 FeV erlaubt ausdrücklich, die Fahrerlaubnis „auf einzelne Fahrzeugarten dieser Klassen“ zu beschränken. Das Ergebnis ist die Klasse A mit der Schlüsselzahl 79.03.
Was dabei zu beachten ist:
- Mindestalter 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 FeV). Der Direkteinstieg in die unbeschränkte Klasse A verlangt dagegen 24 Jahre.
- Kein Motorrad damit. Eine Klasse A mit 79.03 nimmt § 6 Abs. 3 Satz 2 FeV von der Regel aus, nach der die Klasse A sonst AM, A1 und A2 einschließt. Wer beides will, macht die Klasse A ohne Beschränkung.
- Kürzere Theorie. Bei der Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis wird der Grundstoff nur in reduziertem Umfang erneut geprüft (Anlage 7 Nr. 1.2.1 FeV). Der Zusatzstoff der Motorradklassen kommt hinzu.
- Prüfungsfahrzeug mit Helmpflicht. Für praktische Prüfungen der Klassen A, A1, A2 und AM dürfen nur Fahrzeuge verwendet werden, für die eine Helmtragepflicht besteht (Anlage 7 Nr. 2.2.18 FeV). Ein Trike mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten scheidet damit als Prüfungsfahrzeug aus.
Zu den Kosten: Solange du im Inland bleibst und über 21 bist, kostet dich das Trikefahren mit der Klasse B keinen Cent extra. Für die Klasse A fallen die üblichen Posten einer Fahrschulausbildung an, also Grundgebühr, Theorieunterricht, Übungs- und Sonderfahrten, Vorstellungsentgelte und die Prüfgebühren der Technischen Prüfstelle. Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs hast du für die Klasse B in aller Regel schon hinter dir. Preise legen Fahrschulen selbst fest, ein Vergleich von zwei oder drei Betrieben vor Ort lohnt sich deshalb.
Welches Dreirad in welche Führerscheinklasse fällt
„Trike“ ist im Alltag ein weiter Begriff. Für den Führerschein zählt allein, in welche Fahrzeugklasse das Modell fällt:
| Fahrzeug | Einordnung | Führerschein | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Motorrad-Trike über 15 kW | dreirädriges Kraftfahrzeug (L5e) | B ab 21, nur im Inland, oder A ab 21 | § 6 Abs. 1 und 3a, § 10 FeV |
| Trike bis 15 kW | dreirädriges Kraftfahrzeug (L5e) | B ab 18, nur im Inland, oder A1 ab 16 | § 6 Abs. 1 und 3a FeV |
| Dreirädriger Roller bis 45 km/h | dreirädriges Kleinkraftrad (L2e) | AM, in der Klasse B enthalten | § 6 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4 FeV |
| E-Dreirad mit Tretunterstützung bis 25 km/h | Fahrrad | keine Fahrerlaubnis nötig | § 1 Abs. 3 StVG |
| Schnelles Pedelec-Dreirad bis 45 km/h | Kleinkraftrad | AM, in der Klasse B enthalten | § 6 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4 FeV |
Bemerkenswert ist die dritte Zeile: Die Klasse AM steckt nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV vollständig in der Klasse B. Ein dreirädriger Roller bis 45 km/h fährt damit ohne jede Zusatzprüfung. Alle weiteren Rechtsfragen rund um Zulassung, Steuer und Versicherung sammeln wir in der Kategorie Führerschein & Recht.
Helm, Zulassung und Versicherung gehören dazu
Mit der Fahrerlaubnis allein ist die Sache nicht erledigt. Drei Punkte kommen bei jedem Motorrad-Trike hinzu:
Helmpflicht. Nach § 21a Abs. 2 StVO muss einen geeigneten Schutzhelm tragen, wer offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h führt oder darin mitfährt. Die Pflicht entfällt, sobald vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Ob dein Trike solche Gurte hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis. Bei Modellen mit Sitzbank und Gurtsystem entfällt der Helm damit häufig, bei Fahrzeugen mit Motorradsitz bleibt er Pflicht.
Zulassung. Motorrad-Trikes sind zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge: eigenes Kennzeichen, Kfz-Steuer, Hauptuntersuchung. Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h laufen dagegen über ein Versicherungskennzeichen.
Versicherung. Eine Kfz-Haftpflicht ist Pflicht. Trikes werden je nach Versicherer als Kraftrad oder als eigene Fahrzeugart eingestuft, was die Beiträge spürbar auseinanderlaufen lässt. Die Einstufung vor dem Kauf abzufragen, spart hier mehr Geld als jede Verhandlung über den Fahrzeugpreis. Einen kompakten Überblick über alle Fahrzeugarten und ihre Regeln findest du im Führerschein-Schnellcheck auf der Startseite.
Vor dem Kauf: zwei Zeilen in den Papieren prüfen
Ob dein Wunschtrike zu deiner Fahrerlaubnis passt, klärt die Zulassungsbescheinigung Teil I in zwei Zeilen:
- Feld J nennt die Fahrzeugklasse. Hier zeigt sich, ob du ein dreirädriges Kraftfahrzeug oder ein Kleinkraftrad vor dir hast.
- Feld P.2 nennt die Nennleistung in Kilowatt. Diese Zahl entscheidet über die Altersgrenze 21.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Umbauten. Viele Trikes auf Basis von Harley-Davidson oder Honda Goldwing entstehen in Umbaubetrieben und erhalten eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO. Für die Fahrerlaubnis zählt allein, was danach in den Papieren eingetragen ist. Beim Gebrauchtkauf gilt dasselbe für Leistungssteigerungen: Was gefahren wird, muss eingetragen sein.
Und ein praktischer Hinweis, der bei Probefahrten regelmäßig untergeht: Auch die Runde über den Händlerhof ist eine Fahrt im öffentlichen Verkehr, sobald das Gelände frei zugänglich ist. Ohne passende Fahrerlaubnis bleibt sie tabu.
Fazit: In Deutschland reicht Klasse B, an der Grenze wird es ernst
Für die überwiegende Mehrheit der Interessenten ist die Antwort erfreulich kurz: Mit der Klasse B und mindestens 21 Jahren darfst du in Deutschland jedes Motorrad-Trike fahren, ohne Prüfung, ohne Kurs und ohne Zusatzkosten. Diese Berechtigung steht in § 6 Abs. 3a FeV und braucht keinen Eintrag.
Zwei Gruppen sollten genauer hinsehen. Wer unter 21 ist, findet unterhalb von 15 kW praktisch nur dreirädrige Roller und wartet für alles andere auf den Geburtstag. Und wer sein Trike über die Grenze bewegen will, braucht die Klasse A, gern in der auf Dreiräder beschränkten Form mit Schlüsselzahl 79.03. Ein Blick in einen alten Klasse-3-Führerschein lohnt sich davor immer: Sehr oft ist genau diese Berechtigung längst vorhanden.
Rechtsstand August 2026. Grundlage sind § 6, § 10 sowie die Anlagen 3, 7 und 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung und § 21a StVO. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel geben Fahrerlaubnisbehörde und Zulassungsstelle verbindlich Auskunft.
Häufige Fragen
Darf ich mit 18 Jahren und Klasse B ein Trike fahren?
Ja, allerdings nur bis 15 kW Motorleistung. Die Altersgrenze von 21 Jahren in § 6 Abs. 3a FeV greift erst oberhalb dieser Leistung. In der Praxis bleiben damit dreirädrige Roller wie die Piaggio MP3 125 mit rund 11 kW. Jedes klassische Motorrad-Trike liegt darüber, der schwächste Can-Am Ryker etwa bei 37,3 kW.
Steht die Trike-Berechtigung im Führerschein?
Nein. Sie entsteht direkt aus § 6 Abs. 3a FeV und bekommt deshalb keinen eigenen Eintrag und keine Schlüsselzahl. Auf der Karte steht schlicht die Klasse B. Genau deshalb hilft der Führerschein im Ausland auch nicht weiter: Dort ist die deutsche Zusatzregel unbekannt.
Darf ich mit Klasse B ein Trike in Österreich oder Italien fahren?
Die deutsche Berechtigung gilt ausdrücklich nur im Inland und endet an der Grenze. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ist europaweit die Klasse A die passende Fahrerlaubnis. Wer regelmäßig ins Ausland fährt, braucht sie oder eine alte Klasse 3, in der die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 steckt.
Gilt die alte Klasse 3 auch für Trikes?
Ja, und sogar besser als die heutige Klasse B. Nach Anlage 3 FeV enthält die alte Klasse 3 die Klasse A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04, also die Berechtigung für dreirädrige Fahrzeuge und für Kombinationen aus Dreirad und Anhänger bis 750 kg. Diese Berechtigung ist eine echte Führerscheinklasse und damit nicht auf Deutschland beschränkt.
Zählt die Motorleistung oder die Leistung des Fahrzeugs?
Maßgeblich ist die Nennleistung des Fahrzeugs, so wie sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld P.2 in Kilowatt eingetragen ist. Hubraum, Höchstgeschwindigkeit und Gewicht ändern an der 15-kW-Grenze nichts. Bei umgebauten Trikes gilt der eingetragene Wert nach der Einzelabnahme.
Muss ich auf dem Trike einen Helm tragen?
Auf offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit gilt Helmpflicht nach § 21a Abs. 2 StVO. Sie entfällt, sobald vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Ob dein Trike solche Gurte hat, ergibt sich aus der Betriebserlaubnis und den Fahrzeugpapieren.
Kann ich mit der Klasse A79.03 auch Motorrad fahren?
Nein. Eine Klasse A mit der Schlüsselzahl 79.03 gilt nur für dreirädrige Fahrzeuge. § 6 Abs. 3 Satz 2 FeV nimmt sie ausdrücklich von der Regel aus, nach der die Klasse A sonst die Klassen AM, A1 und A2 einschließt. Wer zusätzlich Motorrad fahren will, macht die Klasse A ohne diese Beschränkung.
Brauche ich für einen dreirädrigen Roller einen extra Führerschein?
Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h fallen in die Klasse AM, und die ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV in der Klasse B enthalten. Mit dem Autoführerschein darfst du sie also ohne Zusatzprüfung fahren. Schneller als 45 km/h und über 15 kW gilt wieder die Regel für Trikes mit der Altersgrenze 21.