Ein Dreirad für Erwachsene kostet in der Therapie-Ausführung schnell 3.000 bis 8.000 Euro. Die Frage, ob die Krankenkasse einsteigt, entscheidet damit oft über die ganze Anschaffung. Die Antwort steht in einem einzigen Paragrafen und in einer Handvoll Urteile des Bundessozialgerichts, die sich in den letzten Jahren deutlich zugunsten der Versicherten bewegt haben.
Wann ein Dreirad überhaupt Hilfsmittel ist
Der Anspruch steht in § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Versicherte haben danach Anspruch auf Versorgung mit „Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind”. Der Satz nennt drei Zwecke, und jeder einzelne kann den Anspruch tragen:
| Variante | Was sie meint | Typischer Fall beim Dreirad |
|---|---|---|
| Erfolg der Krankenbehandlung sichern | Das Hilfsmittel ergänzt eine laufende Therapie | Dreirad zusätzlich zur Krankengymnastik, um Beweglichkeit und Kraft zu erhalten |
| Drohender Behinderung vorbeugen | Verschlechterung soll verhindert werden | selten tragend, weil eine bloße Verschlimmerungsgefahr dem BSG nicht genügt |
| Behinderung ausgleichen | Verlorene Körperfunktion wird ersetzt | Gehbehinderung, die das Zurücklegen alltäglicher Wege verhindert |
In der Praxis läuft fast jeder erfolgreiche Antrag über die dritte Variante, den Behinderungsausgleich. Das Dreirad gleicht hier die Folgen der Einschränkung aus. Juristen sprechen deshalb vom mittelbaren Behinderungsausgleich, und für den gilt eine eigene Prüfung: Er wird nur geschuldet, soweit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen ist.
Die zweite Hürde steht im selben Absatz. Ausgeschlossen sind Gegenstände, die „als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen” sind. Genau daran scheitern normale Fahrräder und Pedelecs: Sie sind für die Mehrzahl der Menschen unabhängig von Krankheit oder Behinderung gebräuchlich. Beim Therapiedreirad hat das Bundessozialgericht diese Einordnung ausdrücklich verneint (Urteil vom 15. März 2018, Az. B 3 KR 4/16 R). Ein Rad, dessen Bauform erst durch die Behinderung nötig wird, ist kein Gegenstand des allgemeinen Gebrauchs.
Warum die Hilfsmittelnummer den Antrag trägt
Das GKV-Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V ordnet jedes gelistete Produkt in eine zehnstellige Nummer ein. Therapiedreiräder gehören zur Produktgruppe 22 (Mobilitätshilfen), die Produktart 22.51 fasst sie zusammen. Innerhalb der Produktart trennt das Verzeichnis nach Bauform:
- 22.51.01 für Zweiräder mit Teleskopstützrädern
- 22.51.02 für Dreiräder, hier liegen die meisten Therapiedreiräder für Erwachsene
- 22.51.04 für weitere Sonderbauformen
Für den Antrag ist die Nummer Gold wert. § 33 Abs. 1 SGB V verlangt, dass Hilfsmittel mindestens die im Verzeichnis festgelegten Qualitätsanforderungen erfüllen, „soweit sie im Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 Absatz 1 gelistet oder von den dort genannten Produktgruppen erfasst sind”. Ein gelistetes Modell ist damit ein sauberes Argument gegen den Standardeinwand, es handle sich um ein gewöhnliches Fahrrad.
Wichtig bleibt die Gegenrichtung: Das Verzeichnis ist keine abschließende Positivliste. Auch ein nicht gelistetes Produkt kann erforderlich sein, wenn es die Voraussetzungen des § 33 SGB V erfüllt. Umgekehrt begründet die bloße Listung noch keinen Anspruch, denn die Erforderlichkeit im Einzelfall prüft die Kasse trotzdem. Der praktische Rat lautet deshalb: Modell aus dem Verzeichnis wählen, wo es geht, und die Nummer im Antrag nennen.
Der Nahbereich: die Messlatte des Bundessozialgerichts
Beim mittelbaren Behinderungsausgleich geht es um Grundbedürfnisse. Gehen, Stehen, Sitzen, Liegen und die Erschließung des Nahbereichs der Wohnung zählen dazu. Der Nahbereich ist damit die entscheidende Größe des ganzen Verfahrens, und um seine Auslegung dreht sich die gesamte neuere Rechtsprechung.
Lange verstand die Praxis darunter die Strecke, die ein Fußgänger üblicherweise zurücklegt. Mit dem Urteil vom 7. Mai 2020 (Az. B 3 KR 7/19 R) hat das Bundessozialgericht diese enge Sicht verworfen. Es genügt, dass ein Hilfsmittel „maßgebliche Erleichterungen bei der zumutbaren Erschließung des Nahbereichs der Wohnung” bringt. Der Begriff dürfe nicht zu eng gefasst werden und sei so auszulegen, dass er ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Geklagt hatte eine 1993 geborene Versicherte, deren Kasse das Therapiedreirad-Tandem als Freizeitgerät abgetan hatte.
Vier Jahre später hat der Senat den Maßstab präzisiert. Nach den Urteilen vom 18. April 2024 (Az. B 3 KR 13/22 R) bemisst sich der Nahbereich nach den örtlichen Gegebenheiten der wesentlichen Versorgungs- und Gesunderhaltungswege, „auch wenn diese über die üblicherweise zu Fuß zurückgelegte Entfernung hinausgehen”. Wer auf dem Land wohnt und fünf Kilometer bis zum nächsten Supermarkt hat, wird also nicht auf die Strecke eines Stadtbewohners heruntergerechnet.
Für deinen Antrag folgt daraus eine klare Aufgabe: Beschreibe deine Wege konkret. Entfernung zum Hausarzt, zur Apotheke, zum Einkauf, zur Physiotherapie, dazu Steigungen und Wegbeschaffenheit. Diese Angaben sind das Material, aus dem der Anspruch entsteht, und sie fehlen in abgelehnten Anträgen am häufigsten.
Was die Urteile von 2024 und 2025 verändert haben
Die Motorunterstützung war jahrelang das Standardargument der Kassen: Wer mit Motor fährt, setze keine eigene Körperkraft ein, und mit Reichweite und Tempo gehe die Versorgung über den Nahbereich hinaus. Das Bundessozialgericht hat dieses Argument am 18. April 2024 verworfen. Reichweite und Geschwindigkeit eines motorunterstützten Hilfsmittels stehen der Versorgung nicht entgegen, sofern der Nahbereich sonst nicht zumutbar aus eigener Körperkraft zu erschließen ist.
Der Fall dahinter ist typisch. Eine 1970 geborene Versicherte mit Multipler Sklerose, künstlichem Sprunggelenk, Neuropathien und Gleichgewichtsstörungen hatte 2018 ein ärztlich verordnetes, im Hilfsmittelverzeichnis gelistetes Sesseldreirad für rund 6.800 Euro beantragt. Der Medizinische Dienst hielt es für nicht indiziert, weil es nicht Teil eines Therapiekonzepts sei. Sozialgericht und Landessozialgericht wiesen die Klage ab, das Landessozialgericht sah in dem später selbst beschafften Motor-Dreirad eine unzulässige Optimalversorgung. Das Bundessozialgericht gab der Versicherten recht und sprach ihr einen Kostenerstattungsanspruch zu (Az. B 3 KR 7/23 R).
Am 13. November 2025 hat der Senat nachgelegt. In dem Verfahren B 3 KR 1/24 R ging es um ein Elektro-Dreirad für rund 7.758 Euro für einen 1957 geborenen Versicherten mit Tetraspastik und Ataxie, der Aktivrollstuhl und Rollator nutzte. Das Gericht verwies den Fall zur weiteren Aufklärung zurück und stellte klar, dass es auf die konkreten örtlichen Verhältnisse der wesentlichen Wege ankommt. Auch hier gilt: Tempo und Reichweite allein tragen keine Ablehnung.
Diese Linie ist jung, und viele Sachbearbeiter arbeiten noch mit älteren Textbausteinen. Wer die Aktenzeichen im Widerspruch nennt, argumentiert deshalb regelmäßig auf aktuellerem Stand als der Bescheid, gegen den er sich wendet.
Der Weg von der Verordnung zum Bescheid
Der Ablauf ist überschaubar, und jeder Schritt hat seine eigene Funktion.
- Ärztliche Verordnung. Sie kommt vom Haus- oder Facharzt, idealerweise von der Praxis, die Diagnose und Verlauf am besten kennt. In die Verordnung gehören Diagnose, Funktionseinschränkung, das Therapieziel und die Begründung, warum gerade ein Dreirad und keine andere Hilfsmittelversorgung nötig ist. § 33 Abs. 5a SGB V stellt klar, dass eine Verordnung nur nötig ist, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. In der Praxis verlangen die Kassen sie fast immer.
- Erprobung und Anpassung. Ein Sanitätshaus oder ein Fachhändler passt das Modell an Körpermaße und Funktion an. Ein kurzer Bericht über die Erprobung stärkt den Antrag erheblich, weil er die Erforderlichkeit gerade dieses Modells belegt.
- Kostenvoranschlag. Er kommt vom Leistungserbringer. Nach § 33 Abs. 6 SGB V kannst du jeden Vertragspartner deiner Kasse wählen, und weder Arzt noch Kasse dürfen dich in dieser Wahl beeinflussen.
- Antrag bei der Krankenkasse. Ab dem Eingang läuft die Frist. Reiche schriftlich ein und lass dir den Eingang bestätigen, per Einschreiben, Fax-Protokoll oder Eingangsbestätigung im Kassenportal.

Die Fristen des § 13 Abs. 3a SGB V laufen ab Antragseingang, nicht ab Verordnung. Alles davor kostet Zeit, ohne die Kasse unter Druck zu setzen.
Fristen: der stärkste Hebel im Verfahren
§ 13 Abs. 3a SGB V verpflichtet die Kasse, „zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang” zu entscheiden. Holt sie eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ein, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen; der Medizinische Dienst hat davon drei Wochen für sein Gutachten.
Kann die Kasse die Frist nicht halten, muss sie dich vor Ablauf schriftlich informieren und einen hinreichenden Grund nennen. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach dem Gesetzeswortlaut als genehmigt.
An dieser Stelle lohnt Genauigkeit, weil das Internet hier oft veraltet ist. Das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung zur Genehmigungsfiktion am 26. Mai 2020 (Az. B 1 KR 9/18 R) geändert. Die Fiktion ist danach kein fingierter Verwaltungsakt und begründet keinen eigenständigen Naturalleistungsanspruch. Sie gibt dir eine Rechtsposition, dich die Leistung selbst zu beschaffen, und verbietet der Kasse, die Kostenerstattung danach zu verweigern.
Praktisch heißt das: Nach fruchtlosem Fristablauf kannst du das Dreirad kaufen und die Kosten geltend machen. Ohne diesen Kauf hast du aus der Fiktion allein noch nichts in der Hand. Wer das Geld nicht vorstrecken kann, wartet den Bescheid ab und geht den Widerspruchsweg.
Was du selbst zahlst
Die gesetzliche Zuzahlung ist gedeckelt und überschaubar. § 33 Abs. 8 SGB V verweist auf § 61 Satz 1 SGB V: zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Bei einem Dreirad für 6.800 Euro bleiben also 10 Euro an dir hängen. Wer die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V erreicht, kann sich für das Kalenderjahr befreien lassen.
Der zweite Posten kann deutlich größer werden. § 33 Abs. 1 SGB V bestimmt: „Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen.” Die Kasse schuldet eine ausreichende Basisversorgung. Eine höherwertige Ausstattung, eine sportlichere Rahmenvariante oder Zubehör ohne medizinische Funktion zahlst du als wirtschaftliche Aufzahlung selbst.
Diese Aufteilung ist der Grund, warum die Modellwahl früh mit dem Sanitätshaus besprochen gehört. Ein Aufpreis für eine Komponente, die deine Einschränkung ausgleicht, ist Teil des Notwendigen. Ein Aufpreis für Optik oder Sportlichkeit ist es nicht.
Wenn die Kasse ablehnt
Ablehnungen sind häufig, und sie sind selten das Ende. Der Bescheid enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung, die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung. Der Widerspruch wahrt die Frist auch ohne Begründung; die Begründung reichst du nach.
Vier Punkte tragen die Begründung erfahrungsgemäß:
- Wegebeschreibung. Konkrete Ziele, Entfernungen, Steigungen, Untergrund, Häufigkeit. Das ist der Kern nach der Rechtsprechung von 2024 und 2025.
- Warum andere Hilfsmittel nicht reichen. Rollator, Rollstuhl oder Elektromobil decken andere Bedürfnisse ab. Wenn du sie bereits nutzt, gehört das in den Widerspruch, mit der Begründung, welche Lücke bleibt.
- Aktuelle Aktenzeichen. B 3 KR 7/19 R, B 3 KR 13/22 R, B 3 KR 7/23 R und B 3 KR 1/24 R.
- Ärztliche Stellungnahme. Eine ergänzende Begründung der Praxis, die auf die Ablehnungsgründe des Medizinischen Dienstes eingeht.
Bleibt der Widerspruchsbescheid ablehnend, folgt die Klage beim Sozialgericht, ebenfalls binnen eines Monats. Sozialgerichtsverfahren sind für Versicherte gerichtskostenfrei, ein Anwaltszwang besteht in erster Instanz nicht. Die Zahl der Verfahren, die vor dem Bundessozialgericht landen, zeigt allerdings, dass diese Wege Jahre dauern können.
Andere Kostenträger, wenn die Krankenkasse nicht zuständig ist
Fällt die Krankenkasse aus, ist der Weg nicht zu Ende. Je nach Lebenssituation kommen weitere Träger in Betracht:
| Träger | Rechtsgrundlage | Wann er passt |
|---|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung | Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, SGB IX | Das Dreirad sichert den Weg zur Arbeit oder die Erwerbsfähigkeit |
| Eingliederungshilfe (Sozialamt) | SGB IX, Teil 2 | Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, nachrangig gegenüber der Krankenkasse |
| Integrationsamt | SGB IX | Schwerbehinderte Beschäftigte, Arbeitsplatzbezug |
| Unfallversicherung | SGB VII | Die Einschränkung folgt aus Arbeits- oder Wegeunfall |
Der praktische Hinweis dazu: Ein Antrag beim falschen Träger ist kein verlorener Antrag. Nach § 14 SGB IX muss der angegangene Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er zuständig ist, und den Antrag sonst weiterleiten. Die Zuständigkeitsfrage darf also nicht zu deinen Lasten gehen.
Was regelmäßig abgelehnt wird
Drei Fallgruppen scheitern in der Praxis fast immer, und es lohnt, sie zu kennen, bevor Zeit in den Antrag fließt:
- Freizeit und Sport als Zweck. Fahrspaß, Ausflüge und Vereinsleben sind keine Grundbedürfnisse im Sinne des § 33 SGB V. Wer das Dreirad so begründet, liefert der Kasse die Ablehnung mit.
- Das normale Pedelec. Ein zweirädriges E-Bike bleibt allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Die Bauform ist der Punkt, an dem sich das Therapiedreirad davon löst.
- Reine Verschlimmerungsvorsorge. Das Argument, ohne Rad werde alles schlechter, hat das Bundessozialgericht 2020 ausdrücklich zurückgewiesen. Tragfähig ist der Behinderungsausgleich.
Bleibt der Weg über die Kasse versperrt, wird das Dreirad zur privaten Anschaffung. Wie sich ein Erwachsenendreirad fährt und woran die Eingewöhnung hängt, klärt der Ratgeber zum Dreiradfahren für Erwachsene. Wer über ein motorisiertes Modell nachdenkt, findet die rechtlichen Grenzen im Artikel zum Dreirad ohne Führerschein und, sobald 45 km/h im Spiel sind, im Ratgeber zum E-Dreirad mit 45 km/h.
Fazit
Der Anspruch auf ein Dreirad für Erwachsene steht und fällt mit einer Frage: Schaffst du die wesentlichen Wege rund um deine Wohnung ohne dieses Rad aus eigener Kraft? Diagnose und Preis sind nachgeordnet, entscheidend ist die konkrete Lebenslage, und genau die musst du im Antrag beschreiben.
Die Rechtsprechung arbeitet dabei für dich. Seit 2018 ist geklärt, dass ein Therapiedreirad kein allgemeiner Gebrauchsgegenstand ist, seit 2020 darf der Nahbereich nicht eng ausgelegt werden, und seit 2024 taugt die Motorunterstützung nicht mehr als Ablehnungsgrund. Wer diese vier Aktenzeichen kennt, Wege und Entfernungen sauber dokumentiert und die Fristen im Blick behält, geht mit deutlich besseren Karten in das Verfahren als noch vor wenigen Jahren.
Rechtsstand September 2026. Grundlage sind § 13 Abs. 3a, § 33, § 61, § 62 und § 139 SGB V, § 14 SGB IX sowie die Urteile des Bundessozialgerichts B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 7/19 R, B 1 KR 9/18 R, B 3 KR 13/22 R, B 3 KR 7/23 R und B 3 KR 1/24 R. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich entscheiden Krankenkasse und Sozialgerichte im Einzelfall.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse ein Dreirad für Erwachsene?
Sie kann es, wenn das Dreirad im Einzelfall erforderlich ist, um eine Behinderung auszugleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Grundlage ist § 33 Abs. 1 SGB V. Einen Automatismus nach Diagnose gibt es nicht, das Bundessozialgericht prüft immer die konkrete Lebenssituation: Kannst du die wesentlichen Wege im Nahbereich deiner Wohnung ohne das Dreirad aus eigener Kraft zurücklegen?
Welche Hilfsmittelnummer hat ein Therapiedreirad?
Therapiedreiräder stehen im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe 22 (Mobilitätshilfen) unter der Produktart 22.51. Dreiräder tragen dort Nummern der Form 22.51.02.xxxx, Zweiräder mit Teleskopstützrädern laufen unter 22.51.01. Der Hersteller oder das Sanitätshaus nennt dir die Nummer des konkreten Modells.
Übernimmt die Kasse auch ein Elektro-Dreirad?
Seit den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 18. April 2024 darf die Motorunterstützung allein kein Ablehnungsgrund mehr sein (Az. B 3 KR 13/22 R und B 3 KR 7/23 R). Reichweite und Geschwindigkeit stehen der Versorgung nicht entgegen, solange der Nahbereich anders nicht zumutbar zu erschließen ist. In dem 2024 entschiedenen Fall ging es um ein verordnetes Sesseldreirad für rund 6.800 Euro.
Wie lange darf die Krankenkasse für die Entscheidung brauchen?
Nach § 13 Abs. 3a SGB V drei Wochen ab Antragseingang, mit Gutachten des Medizinischen Dienstes fünf Wochen. Die Kasse muss dich über eine Verzögerung schriftlich informieren und Gründe nennen. Bleibt diese Mitteilung aus, darfst du dir die Leistung nach Fristablauf selbst beschaffen und die Kosten erstattet verlangen.
Was kostet mich das Dreirad selbst?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt nach § 61 Satz 1 SGB V zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Teuer wird es nur, wenn du Ausstattung wählst, die über das Notwendige hinausgeht: Diese Mehrkosten und die daraus folgenden Folgekosten trägst du nach § 33 Abs. 1 SGB V selbst.
Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Gegen den Ablehnungsbescheid läuft eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zustellung. Der Widerspruch braucht keine Begründung, um die Frist zu wahren, die Begründung kannst du nachreichen. Bleibt der Widerspruchsbescheid ablehnend, folgt die Klage beim Sozialgericht, ebenfalls binnen eines Monats. Das Verfahren ist für Versicherte gerichtskostenfrei.
Bekomme ich das Dreirad als Eigentum?
§ 33 Abs. 5 SGB V erlaubt der Krankenkasse ausdrücklich, Hilfsmittel leihweise zu überlassen. In der Praxis passiert das bei hochpreisigen Mobilitätshilfen häufig. Das Rad bleibt dann Eigentum der Kasse, Wartung und Reparatur laufen über sie, bei Wegfall des Bedarfs geht es zurück.
Zahlt die Pflegekasse ein Dreirad?
Die Pflegekasse kommt für Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI auf, also für Produkte, die die Pflege erleichtern oder Beschwerden lindern. Ein Dreirad zur eigenen Fortbewegung fällt regelmäßig in die Zuständigkeit der Krankenkasse. Bei Erwerbstätigen kann zusätzlich die Rentenversicherung als Träger von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen.