Anfahrt
Bevor Du losfährst
Zu den meisten Treffen sind es ein paar Stunden am Stück, oft mit Zelt auf der Wiese. An drei
Stellen hakt es dabei eher vor der Abfahrt als unterwegs.
Helm und Fahrtwind
Auf einem offenen Trike gilt Helmpflicht, sobald es schneller als 20 km/h fährt und keine
vorgeschriebenen Gurte angelegt sind (§ 21a Abs. 2 StVO). Bei Umbauten mit nachgerüsteten
Gurten ist die Helmpflicht beim Trike weniger
eindeutig, als sie klingt, weil das Wort „vorgeschrieben" entscheidet. Davon abgesehen zehren
vier Stunden Wind ohne Verkleidung. Halstuch, Handschuhe und Ohrstöpsel gehören auch im
Hochsommer ins Gepäck, und eine Pause alle anderthalb Stunden bringt mehr als Durchhalten.
Mit dem Hänger anreisen
Wer mehrere hundert Kilometer vor sich hat, nimmt oft den Anhänger fürs Trike und fährt erst vor Ort.
Der Hänger muss dafür passen: Ladefläche ab etwa 3,10 m, am besten absenkbar, weil
Trikes tief liegen, und das Gespann bleibt mit Klasse B unter 3.500 kg zulässiger
Gesamtmasse. Die Stützlast prüft dabei kaum jemand, obwohl ein einzelnes schweres Fahrzeug sie
schnell überschreitet.
Treffen in Österreich und den Niederlanden
Die deutsche Regel, nach der die Klasse B fürs Trike reicht, gilt ausdrücklich nur im Inland
(§ 6 Abs. 3a FeV). Jenseits der Grenze zählt für Dreiräder über 15 kW die Klasse A oder eine
alte Klasse 3, in der die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 steckt. Wer nur mit dem Autoführerschein Trike fährt, kommt damit
bis zur Grenze, für Faaker See oder Veluwe braucht es mehr.