Die Tour über den Brenner steht, das Trike ist gepackt, und dann kommt die Frage: Gilt der Autoführerschein auch hinter Kufstein? Oder du wohnst in Österreich und willst wissen, ob die Klasse B für ein Trike reicht. In beiden Fällen gibt das österreichische Führerscheingesetz eine klare Antwort. Sie weicht allerdings an einer Stelle von der deutschen Regel ab, die viele für selbstverständlich halten.
Die Regel im Führerscheingesetz
Das österreichische Führerscheingesetz (FSG) zählt in § 2 auf, welche Fahrzeuge zu welcher Klasse gehören. Bei der Klasse B stehen dort drei Gruppen, und die zweite betrifft das Trike:
Klasse B: a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, b) dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat, […]
§ 2 Abs. 1 Z 5 FSG
Mehr steht dort nicht. Die Berechtigung braucht keine Zusatzausbildung, keinen Code im Führerschein und keine Mindestbesitzdauer. Ein 21-Jähriger, der seine Klasse B vor einer Woche bekommen hat, darf damit in Österreich ein Trike lenken. Das unterscheidet die Trike-Regel von der zweiten österreichischen Zusatzberechtigung in derselben Vorschrift: Für Leichtkrafträder bis 125 cm³ verlangt lit. c fünf Jahre Besitz der Klasse B, eine praktische Ausbildung und den Code 111.
Was als dreirädriges Kraftfahrzeug zählt, definiert das Kraftfahrgesetz (KFG): ein Fahrzeug mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und mehr als 50 cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotor oder mehr als 45 km/h Bauartgeschwindigkeit (§ 2 Abs. 1 Z 4a KFG 1967). Das entspricht der EU-Fahrzeugklasse L5e, die in den Zulassungspapieren steht. Wie sich diese Klasse von anderen Dreirädern abgrenzt, erklärt unser Ratgeber zur Fahrzeugklasse L5e.
Der Unterschied zu Deutschland: Österreich staffelt nicht nach Leistung
Auf den ersten Blick sind die Regeln beider Länder gleich: Klasse B, ab 21, nur im Inland. Der Blick auf die Leistung zeigt den Unterschied. Die deutsche Vorschrift in § 6 Abs. 3a FeV verlangt die 21 Jahre nur bei Trikes über 15 kW. Darunter reicht die Klasse B schon ab 18. Das österreichische FSG kennt diese Stufe nicht, dort gilt die Altersgrenze für jedes Trike.

Der einzige Unterschied liegt bei den 18- bis 20-Jährigen: Ein Trike bis 15 kW ist in Deutschland mit der Klasse B erlaubt, in Österreich nur mit der Klasse A1.
Die Übersicht in Zahlen:
| Situation | Deutschland | Österreich |
|---|---|---|
| Trike bis 15 kW, 18 bis 20 Jahre | Klasse B | Klasse A1 nötig |
| Trike über 15 kW, 18 bis 20 Jahre | nicht möglich | nicht möglich |
| Trike bis 15 kW, ab 21 Jahren | Klasse B | Klasse B |
| Trike über 15 kW, ab 21 Jahren | Klasse B | Klasse B |
| Geltungsbereich der B-Regel | nur Deutschland | nur Österreich |
| Rechtsgrundlage | § 6 Abs. 3a FeV | § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b und Abs. 4 FSG |
In der Praxis betrifft der Unterschied wenige Fahrzeuge. Klassische Motorrad-Trikes liegen fast immer weit über 15 kW, der schwächste Can-Am Ryker bringt laut Hersteller 37,3 kW. Unter der Grenze bleiben vor allem kleine dreirädrige Fahrzeuge. Wer aber mit 19 oder 20 Jahren genau so ein Fahrzeug fährt, darf es in Österreich mit der Klasse B nicht bewegen. Wie die deutsche Regel im Detail funktioniert, steht im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.
Klasse B vor dem 19. Januar 2013: alle Trikes ohne Altersgrenze
Am 19. Januar 2013 hat die dritte EU-Führerscheinrichtlinie die Klassen neu geordnet. Seither gehören dreirädrige Kraftfahrzeuge zu den Motorradklassen, und die Klasse B erreicht sie nur noch über die nationale Zusatzregel. Wer die Klasse B vorher erworben hat, behält den alten Umfang. Das für Verkehr zuständige Bundesministerium fasst es auf oesterreich.gv.at so zusammen:
Lenkberechtigung der Klasse B berechtigt zum Lenken […] aller Trikes, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B vor dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde; aller Trikes ab einem Alter der Lenkerin/des Lenkers von 21 Jahren, wenn die Lenkberechtigung für die Klasse B nach dem 19. Jänner 2013 erteilt wurde.
oesterreich.gv.at, Seite „Quads/Trikes/ATVs“ (Stand 12.01.2026)
Für ältere Führerscheine ist die Altersfrage damit erledigt. Und weil die EU-Führerscheinrichtlinie in Art. 13 Abs. 2 festhält, dass eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis „weder entzogen noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden“ darf, gilt dieser alte Umfang auch jenseits der österreichischen Grenze. Auf dem Führerschein erscheint er als Klasse A mit den Schlüsselzahlen 79.03 (nur dreirädrige Fahrzeuge) und 79.04 (dreirädrige Fahrzeuge mit Anhänger bis 750 kg).
Das Erteilungsdatum jeder Klasse steht auf dem Kartenführerschein in Feld 10. Ein Blick dorthin klärt, welche der beiden Regeln für dich gilt.
Unter 21: Klasse A1 oder warten
Wer jünger als 21 ist, kommt in Österreich mit der Klasse B an kein Trike heran. Es bleiben die Motorradklassen, und auch dort ist der Weg schmal:
| Klasse | Trikes | Mindestalter | Grundlage |
|---|---|---|---|
| A1 | dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW | 16 Jahre | § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b, § 6 Abs. 1 Z 2 FSG |
| A | dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW | 21 Jahre | § 2 Abs. 1 Z 4 lit. b, § 6 Abs. 1 Z 4a FSG |
| B | alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge | 21 Jahre | § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b FSG |
Für ein Trike über 15 kW ist damit der 21. Geburtstag die Hürde, egal über welche Klasse. § 6 Abs. 1 Z 4a FSG setzt das Mindestalter für die Klasse A bei diesen Fahrzeugen ausdrücklich auf das vollendete 21. Lebensjahr. Die in Österreich übliche Staffelung der Klasse A (20 Jahre nach zwei Jahren A2, sonst 24) gilt für Trikes über 15 kW nicht.
Praktisch heißt das: Mit 16 bis 20 Jahren bleibt die Klasse A1 für kleine Trikes bis 15 kW. Ab 21 macht die Klasse B jede Zusatzprüfung überflüssig. Eine Klasse A lohnt sich für Trikefahrer in Österreich deshalb vor allem dann, wenn auch Motorräder dazukommen sollen.
„Nur für den Verkehr in Österreich“
§ 2 Abs. 4 FSG zählt vier Berechtigungen auf, die an der Staatsgrenze enden. Die erste ist genau die Trike-Regel:
Folgende (Lenk-)Berechtigungen gelten nur für den Verkehr in Österreich und in jenen Staaten, die diese (Lenk-)Berechtigungen anerkannt haben: 1. die Berechtigung, dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Lenkberechtigung für die Klasse B zu lenken (Abs. 1 Z 5 lit. b), […]
§ 2 Abs. 4 FSG
Hintergrund ist die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. Ihr Art. 6 Abs. 3 erlaubt den Mitgliedstaaten, dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW „für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet“ der Klasse B zuzuordnen, wenn der Inhaber mindestens 21 Jahre alt ist. Deutschland und Österreich haben diese Option beide genutzt, jedes Land für sein eigenes Gebiet. Deshalb taucht die österreichische Berechtigung auf keiner Führerscheinkarte auf: Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sie dort nicht angeben, weil sie nur im jeweiligen Land gilt.
Für Österreicher heißt das: Mit einer nach 2013 erworbenen Klasse B endet die Trike-Berechtigung am Grenzübergang, und im Nachbarland zählt dessen Recht. Welche Länder die Klasse B selbst für Trikes öffnen und wie du das vor einer Tour prüfst, steht in unserem Überblick zum Trike-Führerschein im Ausland.
Mit deutschem Führerschein in Österreich
Für Urlauber aus Deutschland ist § 1 Abs. 4 FSG der entscheidende Satz:
Eine von einer zuständigen Behörde eines EWR-Staates erteilte Lenkberechtigung ist einer Lenkberechtigung gemäß Abs. 3 gleichgestellt. Das Lenken von Kraftfahrzeugen mit einer solchen Lenkberechtigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Lenker das in § 6 Abs. 1 genannte Mindestalter erreicht hat.
§ 1 Abs. 4 FSG
Eine deutsche Klasse B wird in Österreich also wie eine österreichische Klasse B gelesen, und für diese gilt § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b FSG. Daraus ergeben sich drei Fälle:
- Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erteilt: Du besitzt nach Anlage 3 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung zusätzlich die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03. Diese Berechtigung gilt EU-weit, das Trike ist in Österreich also gedeckt.
- Klasse B ab dem 19. Januar 2013 erteilt, du bist mindestens 21: Die deutsche Inlandsregel endet an der Grenze, dafür greift die österreichische. Das Trike ist gedeckt, unabhängig von der Leistung.
- Klasse B ab dem 19. Januar 2013 erteilt, du bist jünger als 21: Zu Hause darfst du ein Trike bis 15 kW fahren, in Österreich nicht. Für die Tour brauchst du eine Klasse A1.
Eine ausdrückliche Stellungnahme der österreichischen Behörden zu ausländischen Führerscheinen und Trikes gibt es nicht. Die Lesart ergibt sich aus dem Wortlaut der beiden Vorschriften. Wer vor einer längeren Reise eine verbindliche Auskunft will, fragt beim ÖAMTC oder bei der Verkehrsbehörde nach. Die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 bleibt die Variante, bei der sich keine Auslegungsfrage stellt.
Wer seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt, fährt mit dem deutschen Führerschein weiter: Nach § 1 Abs. 4 FSG gilt eine EWR-Lenkberechtigung dann als österreichische Lenkberechtigung, mit demselben Trike-Umfang wie oben beschrieben. Fragen zu Befristung und Umtausch klärt die Führerscheinbehörde am neuen Wohnort.
Helmpflicht auf dem Trike in Österreich
Das KFG definiert das Kraftrad als „ein Kraftfahrzeug mit zwei Rädern oder ein Kraftfahrzeug mit drei Rädern, mit oder ohne Doppelrad“ (§ 2 Abs. 1 Z 4 KFG 1967). Ein Trike ist in Österreich also ein Kraftrad, und damit greift § 106 Abs. 7 KFG:
Der Lenker eines 1. Kraftrades oder 2. eines als Kraftwagen genehmigten Fahrzeuges mit drei Rädern und einem Eigengewicht von mehr als 400 kg, […] ausgenommen jeweils Fahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigen Aufbau, sofern durch ein geeignetes, technisch gleichwertiges Sicherungssystem (zB spezielles Gurtsystem) ausreichender Schutz geboten ist, und eine mit einem solchen Fahrzeug beförderte Person sind je für sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Sturzhelmes verpflichtet.
§ 106 Abs. 7 KFG 1967
Die Pflicht trifft Fahrer und Mitfahrer, jeden für sich. Die Ausnahme ist enger als in Deutschland. Dort genügen nach § 21a Abs. 2 StVO angelegte vorgeschriebene Sicherheitsgurte. Österreich verlangt zusätzlich einen geschlossenen, kabinenartigen Aufbau. Ein offenes Trike mit Gurten auf der Sitzbank bleibt damit in Österreich helmpflichtig. Wie die deutsche Gurt-Ausnahme funktioniert, erklärt unser Ratgeber zur Helmpflicht beim Trike.
§ 106 Abs. 8 KFG kennt zwei Ausnahmen: Situationen mit ganz geringer Gefahr, etwa beim Einparken, und die Unmöglichkeit, einen Helm wegen der körperlichen Beschaffenheit zu tragen. Diese lässt die Behörde nach Abs. 9 auf Antrag feststellen, die Bestätigung muss dann mitfahren. Wer ohne Helm verunglückt, riskiert zusätzlich Geld: Das Gesetz wertet den fehlenden Helm bei Schmerzengeldansprüchen als Mitverschulden.
Kinder dürfen auf einem offenen Trike erst mitfahren, wenn sie das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die Beifahrer-Fußrasten erreichen (§ 106 Abs. 12 KFG). Diese Grenze gilt ausdrücklich für „dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau“ und trifft Urlauber mit Kindern im Alter unter zwölf direkt.
Vignette, Ausrüstung und Tempo
Neben Führerschein und Helm gibt es in Österreich drei Punkte, die bei Trike-Fahrern regelmäßig Fragen aufwerfen.
Vignette. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist eine Vignette Pflicht. Für Trikes genügt die günstigere Motorrad-Vignette. Die ASFINAG schreibt dazu: „Laut Mautordnung (§ 10 Abs. 3) gelten Kraftfahrzeuge mit drei Rädern, sprich Trikes und Can Am Spyder, als einspurige Fahrzeuge.“ Die Tarife gelten seit dem 1. Dezember 2025:
| Vignette | Motorrad (auch Trike) | Pkw |
|---|---|---|
| 1 Tag | 3,80 € | 9,60 € |
| 10 Tage | 5,10 € | 12,80 € |
| 2 Monate | 12,80 € | 32,00 € |
| Jahr | 42,70 € | 106,80 € |
Auf der Seite oesterreich.gv.at steht bei Trikes noch der Hinweis auf eine Pkw-Vignette. Maßgeblich ist die Mautordnung der ASFINAG, und die nennt Trikes ausdrücklich bei den einspurigen Fahrzeugen.
Ausrüstung. § 102 Abs. 10 KFG verlangt Verbandzeug auf jeder Fahrt, bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen zusätzlich eine Warneinrichtung und Warnkleidung nach ÖNORM EN ISO 20471. Das Bundesministerium und der ÖAMTC nennen für Trikes ausdrücklich Verbandzeug, Pannendreieck und Warnkleidung. Die Warnweste muss angezogen werden, wenn du das Pannendreieck aufstellst oder dich auf der Autobahn außerhalb des Fahrzeugs aufhältst.
Autobahn und Tempo. Autobahnen und Schnellstraßen sind laut oesterreich.gv.at Fahrzeugen vorbehalten, deren Bauartgeschwindigkeit mindestens 60 km/h beträgt. Motorrad-Trikes erfüllen das. Die allgemeinen Tempolimits der StVO 1960 (50 km/h im Ortsgebiet, 100 km/h auf Freilandstraßen, 130 km/h auf Autobahnen) gelten für Trikes ohne Sonderregel. Was bei Autobahnfahrten mit dem Trike technisch zu bedenken ist, beschreibt der Ratgeber Trike auf der Autobahn.
Zulassung, Haftpflichtversicherung und die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG (das „Pickerl“) betreffen in Österreich zugelassene Trikes. Ein in Deutschland zugelassenes Trike fährt mit deutscher Zulassung und Hauptuntersuchung.
Fazit: Ab 21 ist die Sache in Österreich einfach
Für die meisten Trike-Fahrer ist die Antwort erfreulich klar: Mit der Klasse B und mindestens 21 Jahren darfst du in Österreich jedes Trike fahren, ohne Prüfung, ohne Code und ohne Leistungsgrenze. Für deutsche Urlauber gilt das über § 1 Abs. 4 FSG genauso. Wer die Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, muss nicht einmal auf das Alter achten.
Genauer hinsehen sollten zwei Gruppen. Wer unter 21 ist, braucht in Österreich für jedes Trike eine Motorradklasse, auch für kleine Modelle, die zu Hause mit der Klasse B erlaubt sind. Und wer mit einem Trike aus der Garage in Österreich ins Ausland aufbricht, prüft vorher das Recht des Ziellandes, denn die österreichische B-Berechtigung endet an der Grenze. Vor der Abfahrt gehören außerdem Helme für alle, die Motorrad-Vignette und Pannendreieck samt Warnweste ins Gepäck. Termine für Trike-Treffen, auch in Österreich, sammeln wir auf der Seite Trikertreffen.
Rechtsstand September 2026. Grundlage sind § 1, § 2 und § 6 FSG (Fassung vom 24.04.2026), § 2, § 102 und § 106 KFG 1967, die Mautordnung der ASFINAG sowie Art. 6 und Art. 13 der Richtlinie 2006/126/EG. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich geben die österreichischen Verkehrsbehörden Auskunft.
Häufige Fragen
Darf ich in Österreich mit dem B-Führerschein Trike fahren?
Ja, sobald du 21 Jahre alt bist. § 2 Abs. 1 Z 5 lit. b FSG zählt dreirädrige Kraftfahrzeuge zur Klasse B, „sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat“. Eine Leistungsgrenze gibt es dabei nicht, die Regel gilt für ein 11-kW-Trike genauso wie für eines mit 130 kW. Wer die Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, darf laut oesterreich.gv.at alle Trikes ohne diese Altersgrenze fahren.
Welchen Führerschein brauche ich in Österreich unter 21 für ein Trike?
Für Trikes bis 15 kW die Klasse A1, die nach § 6 Abs. 1 Z 2 FSG ab 16 Jahren erteilt wird. Für Trikes über 15 kW gibt es vor dem 21. Geburtstag keinen Weg, denn § 6 Abs. 1 Z 4a FSG setzt auch für die Klasse A bei diesen Fahrzeugen 21 Jahre voraus. Die Klasse B hilft unter 21 bei keinem Trike.
Gilt mein deutscher Führerschein in Österreich für das Trike?
Nach § 1 Abs. 4 FSG ist eine Lenkberechtigung aus einem EWR-Staat einer österreichischen gleichgestellt. Eine deutsche Klasse B wird also wie eine österreichische behandelt und deckt ab 21 Jahren jedes Trike. Unter 21 greift dagegen die österreichische Altersgrenze, auch wenn du in Deutschland ein Trike bis 15 kW fahren darfst. Wer seine Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, besitzt zusätzlich die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03.
Gilt in Österreich Helmpflicht auf dem Trike?
Ja, für Fahrer und Mitfahrer. Das KFG zählt Kraftfahrzeuge mit drei Rädern zu den Krafträdern, und § 106 Abs. 7 KFG verpflichtet Lenker und beförderte Personen eines Kraftrades zum Sturzhelm. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau und einem gleichwertigen Sicherungssystem wie einem speziellen Gurtsystem.
Welche Vignette braucht ein Trike in Österreich?
Die Motorrad-Vignette. Laut ASFINAG gelten Kraftfahrzeuge mit drei Rädern nach § 10 Abs. 3 der Mautordnung als einspurige Fahrzeuge, das nennt die ASFINAG ausdrücklich für Trikes und den Can-Am Spyder. Die Tagesvignette kostet 3,80 Euro, die 10-Tages-Vignette 5,10 Euro und die Jahresvignette 42,70 Euro (Tarife ab 1. Dezember 2025).
Dürfen Kinder in Österreich auf dem Trike mitfahren?
Erst ab 12 Jahren. § 106 Abs. 12 KFG erlaubt auf dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen, kabinenartigen Aufbau nur Mitfahrer, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die Beifahrer-Fußrasten erreichen. In Deutschland liegt die Untergrenze bei drei Jahren (§ 21 Abs. 1b StVO), für den Urlaub in Österreich gilt aber die österreichische Regel.
Darf ich mit der österreichischen Trike-Berechtigung in Deutschland fahren?
§ 2 Abs. 4 Z 1 FSG beschränkt die Berechtigung, Trikes mit der Klasse B zu lenken, auf den Verkehr in Österreich und in Staaten, die sie anerkennen. Im Ausland entscheidet das dortige Recht. Deutschland kennt mit § 6 Abs. 3a FeV eine eigene Regel für die Klasse B, die über 15 kW ebenfalls 21 Jahre verlangt.