Die Schweiz ist für Trike-Fahrer ein Traumziel: Pässe, Seen, gut ausgebaute Strassen. Wer dort wohnt oder mit dem Trike hinfährt, stösst beim Führerschein auf ein System, das anders gebaut ist als das deutsche. Es kennt keine Leistungsgrenze und keine Altersstufe 21, dafür zwei Messwerte, die in Deutschland kaum jemand kennt. Hier steht, was die Verordnungen des Bundes dazu sagen.
Kategorie B: das Trike steht beim Auto
Die Verkehrszulassungsverordnung (VZV) regelt in Art. 3, welche Fahrzeuge zu welcher Ausweiskategorie gehören. Anders als in Deutschland und Österreich steht das Trike dort nicht bei den Motorrädern:
Der Führerausweis wird für folgende Kategorien erteilt: A: Motorräder; B: Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Plätzen ausser dem Führersitz; […]
Art. 3 Abs. 1 VZV
Der Satz zieht zwei Grenzen, und ein typisches Motorrad-Trike bleibt weit unter beiden: 3.500 kg Gesamtgewicht und acht Plätze neben dem Fahrer. Eine Leistungsgrenze fehlt ebenso wie eine Altersstufe. Ein Trike mit 130 kW ist in der Schweiz also genauso ein Fall für die Kategorie B wie eines mit 20 kW.
Das ist der grösste Unterschied zu den Nachbarländern. In Deutschland gehören Trikes seit 2013 zu den Motorradklassen, die Klasse B öffnet sie nur über eine Inlandsregel und oberhalb von 15 kW erst ab 21 Jahren. Wie das im Einzelnen aussieht, steht im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein. Österreich kennt dieselbe Inlandsregel ohne Leistungsstufe, Details im Beitrag zum Trike-Führerschein in Österreich.
Unterkategorie B1 und Kategorie A: der Weg für leichte Trikes
Neben der Kategorie B nennt Art. 3 Abs. 2 VZV die Unterkategorie B1 für „dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 670 kg und Kleinmotorfahrzeuge“. Wer nur B1 besitzt, fährt also leichte Trikes bis zu diesem Gewicht.
Spannend ist B1 für Motorradfahrer. Art. 4 Abs. 1 VZV legt fest, dass der Führerausweis der Kategorie A zum Führen von Fahrzeugen der Unterkategorien A1 und B1 berechtigt. Ein Motorradfahrer ohne Autoführerschein darf damit ein Trike fahren, solange es 670 kg Leergewicht nicht überschreitet. Schwerere Trikes verlangen die Kategorie B.
Die Mindestalter stehen in Art. 6 Abs. 1 VZV:
| Kategorie | Trikes | Mindestalter |
|---|---|---|
| B | alle dreirädrigen Motorfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtgewicht | 17 Jahre |
| B1 | dreirädrige Motorfahrzeuge bis 670 kg Leergewicht | 18 Jahre |
| A | über die Berechtigung für B1: Trikes bis 670 kg Leergewicht | 18 Jahre |
| A1 | dreirädrige Kleinmotorräder (bis 45 km/h, 4 kW, 270 kg) und Neigeroller bis 125 cm³ und 11 kW | 16 Jahre, Kleinmotorräder 15 |
Mit 17 Jahren beginnt in der Kategorie B das Fahren mit Lernfahrausweis in Begleitung. Wer mit einem ausländischen Ausweis fährt, muss nach Art. 43 VZV dasselbe Mindestalter erreicht haben, das für Schweizer gilt.
Was in der Schweiz als Trike zählt
Ob ein Fahrzeug unter die Regeln für dreirädrige Motorfahrzeuge fällt, entscheidet die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Sie arbeitet mit zwei Messwerten.
Das Gewicht. Art. 15 Abs. 1 VTS definiert dreirädrige Motorfahrzeuge als „Fahrzeuge mit drei symmetrisch angeordneten Rädern und einem Gewicht nach Artikel 136 Absatz 1 von höchstens 1,00 t“. Massgebend ist das Gewicht in fahrbereitem Zustand ohne Fahrer. Liegt ein Dreirad darüber, ist es nach Art. 10 Abs. 1 lit. b VTS ein Motorwagen. Für den Führerausweis ändert das nichts, denn die Kategorie B umfasst beide Gruppen.
Der Radabstand. Art. 16 VTS legt fest: „Für die Einteilung von Motorfahrzeugen nach den Artikeln 14 und 15 gelten zwei nebeneinander liegende Räder als ein Rad (Doppelrad), wenn der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn nicht mehr als 460 mm beträgt.“ Ein Neigeroller mit eng stehenden Vorderrädern hat damit rechtlich zwei Räder und ist ein Motorrad nach Art. 14 VTS.

Das Gewicht verschiebt ein Trike nur zwischen Gruppen, die alle unter die Kategorie B fallen. Der Radabstand dagegen kann es komplett zum Motorrad machen.
Die Folge betrifft vor allem Neigeroller mit zwei Vorderrädern. Liegen deren Räder innerhalb der 460 mm, bleibt es in der Schweiz bei der Kategorie A oder, bis 125 cm³ und 11 kW, bei A1. Erst eine breitere Spur macht das Fahrzeug zum dreirädrigen Motorfahrzeug. Dieselbe 460-mm-Schwelle kennt auch das EU-Recht, wie der Ratgeber zur Piaggio MP3 mit Autoführerschein zeigt. Klassische Motorrad-Trikes mit zwei Hinterrädern haben eine weit breitere Spur und stellen sich diese Frage nicht.
Mit deutschem Führerschein in der Schweiz
Wer als Tourist in die Schweiz fährt, braucht keinen Schweizer Führerausweis. Art. 42 VZV regelt, was ein ausländischer Ausweis erlaubt:
Der ausländische nationale, der internationale Führerausweis zusammen mit dem nationalen Führerausweis oder der ausländische Lernfahrausweis berechtigt den Inhaber in der Schweiz zur Führung der Motorfahrzeugkategorien, die auf dem Ausweis ausdrücklich, verständlich und in lateinischer Schrift dokumentiert sind.
Art. 42 Abs. 2 VZV
Auf einem deutschen Kartenführerschein ist die Klasse B dokumentiert. Art. 42 VZV spricht von Motorfahrzeugkategorien, und in der Schweizer Einteilung gehören dreirädrige Motorfahrzeuge zur Kategorie B. Nach dem Wortlaut reicht die deutsche Klasse B damit in der Schweiz für das Trike, und zwar ohne die deutsche Altersgrenze von 21 Jahren, die an der Grenze ohnehin endet. Eine ausdrückliche Bestätigung des Bundesamts für Strassen (ASTRA) für diesen Fall liegt nicht vor. Wer eine verbindliche Auskunft will, fragt vor der Reise beim Strassenverkehrsamt des Einreisekantons nach.
Unabhängig von dieser Auslegung sind zwei Gruppen auf der sicheren Seite:
- Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erteilt: Nach Anlage 3 der deutschen Fahrerlaubnis-Verordnung steckt darin die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03, eine EU-weit anerkannte Berechtigung für dreirädrige Fahrzeuge. Das Erteilungsdatum steht auf der Karte in Feld 10.
- Klasse A ohne Beschränkung plus Klasse B: Damit sind alle Schweizer Kategorien für Trikes abgedeckt.
Einen Sonderfall bildet, wer nur die Klasse A besitzt, etwa mit Schlüsselzahl 79.03 und ohne Autoführerschein. Nach Schweizer Einteilung umfasst die Kategorie A Trikes nur über die Unterkategorie B1, also bis 670 kg Leergewicht. Für schwerere Trikes ist das ein Punkt, den du vor der Reise klären solltest. Wie die Rechtslage in anderen Ländern aussieht, fasst unser Überblick zum Trike-Führerschein im Ausland zusammen.
Wer in die Schweiz umzieht, braucht nach Art. 42 Abs. 3bis VZV einen Schweizer Führerausweis, sobald er zwölf Monate dort wohnt und sich in dieser Zeit nicht länger als drei Monate ununterbrochen im Ausland aufgehalten hat.
Helmpflicht auf dem Trike in der Schweiz
Die Helmpflicht steht in der Verkehrsregelnverordnung (VRV):
Die Führer und Mitfahrer von Motorrädern mit oder ohne Seitenwagen, von Leicht‑, Klein- und dreirädrigen Motorfahrzeugen sowie die Führer von Motorfahrrädern müssen während der Fahrt Schutzhelme tragen. Die Fahrzeugführer haben sicherzustellen, dass mitfahrende Kinder unter zwölf Jahren einen Schutzhelm tragen.
Art. 3b Abs. 1 VRV
Für Trikes gilt die Pflicht damit für Fahrer und Mitfahrer. Für Kinder unter zwölf Jahren trägt der Fahrer die Verantwortung. Art. 3b Abs. 2 VRV nennt die Ausnahmen, für Trikes sind drei davon relevant:
| Ausnahme | Wortlaut Art. 3b Abs. 2 VRV |
|---|---|
| geschlossene Kabine | „Personen in geschlossenen Kabinen“ (lit. c) |
| Sitz mit Gurt | „Personen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind“ (lit. d) |
| langsame Fahrzeuge | „Personen auf Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h“ (lit. e) |
Die Gurt-Ausnahme knüpft am Sitz an, der mit Gurten ausgerüstet ist. Wer auf so einem Sitz Platz nimmt, muss die Gurte nach Art. 3a Abs. 1 VRV während der Fahrt tragen: „Bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen.“ In der Summe fährt ohne Helm also nur, wer angeschnallt ist. Das deckt sich im Ergebnis mit der deutschen Regel aus § 21a Abs. 2 StVO, die unser Ratgeber zur Helmpflicht beim Trike erklärt.
Der Helm selbst muss nach Art. 3b Abs. 3 VRV nach dem UNECE-Reglement Nr. 22 geprüft sein, in einer Fassung, die in Anhang 2 der VTS aufgeführt ist. Ein aktueller Helm mit ECE-22.06-Prüfzeichen erfüllt das.
Ein Detail für sehr schwere Fahrzeuge: Art. 3b Abs. 1 VRV nennt dreirädrige Motorfahrzeuge, und die enden nach Art. 15 VTS bei 1,00 t. Ein Dreirad darüber ist ein Motorwagen, und Motorwagen stehen nicht in der Liste der helmpflichtigen Fahrzeuge. Serien-Trikes liegen weit unter diesem Gewicht, für sie bleibt es bei der Helmpflicht.
Vignette, Tempo und Autobahn
Vignette. Für Nationalstrassen erster und zweiter Klasse ist eine Abgabe fällig. Art. 3 Abs. 1 NSAG erfasst „Motorfahrzeuge und Anhänger, die im In- oder Ausland immatrikuliert sind“, das Trike eingeschlossen. Die Abgabe beträgt nach Art. 6 NSAG 40 Franken und gilt für ein Kalenderjahr. Kürzere Vignetten gibt es nicht. Bezahlt wird nach Art. 6a NSAG entweder mit der Klebevignette oder über die E-Vignette, bei der das Kontrollschild im System des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit registriert wird. Die Klebevignette muss vor der ersten Fahrt auf einer Nationalstrasse direkt am Fahrzeug kleben (Art. 7 Abs. 2 NSAG).
Tempo. Art. 4a VRV setzt die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten:
| Strecke | Höchstgeschwindigkeit |
|---|---|
| in Ortschaften | 50 km/h |
| ausserhalb von Ortschaften | 80 km/h |
| Autostrassen | 100 km/h |
| Autobahnen | 120 km/h |
Für Trikes gibt es keine eigene Stufe. Wer aus Deutschland oder Österreich kommt, fährt ausserorts 20 km/h langsamer als gewohnt.
Autobahn. Art. 35 Abs. 1 VRV lässt auf Autobahnen und Autostrassen „nur Motorfahrzeuge“ zu, „die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen“. Motorrad-Trikes schaffen das mühelos. Kleine dreirädrige Fahrzeuge mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit bleiben dagegen draussen, dieselbe Logik kennt Deutschland mit seiner 60-km/h-Schwelle, die der Ratgeber Trike auf der Autobahn beschreibt.
Fazit: Kategorie B genügt, der Radabstand verdient einen Blick
Für Trike-Fahrer mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Lage angenehm einfach: Die Kategorie B deckt jedes Trike bis 3.500 kg Gesamtgewicht ab, ohne Leistungsgrenze und ohne Altersstufe 21. Leichte Trikes bis 670 kg fahren zusätzlich mit der Kategorie A. Genauer hinsehen sollte nur, wer einen Neigeroller mit zwei Vorderrädern fährt: Stehen diese höchstens 460 mm auseinander, ist das Fahrzeug ein Motorrad.
Für Gäste aus Deutschland spricht der Wortlaut von Art. 42 VZV dafür, dass die Klasse B genügt. Auf der sicheren Seite ist, wer seine Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat oder zusätzlich die Klasse A besitzt. Vor der Einreise gehören die Vignette für 40 Franken und Helme für alle Mitfahrer ins Gepäck.
Rechtsstand September 2026. Grundlage sind Art. 3, 4, 6, 42 und 43 VZV (Stand 1. Januar 2026), Art. 10, 14, 15, 16 und 136 VTS (Stand 1. Juli 2026), Art. 3a, 3b, 4a und 35 VRV (Stand 1. Juli 2026) sowie Art. 3, 6, 6a und 7 NSAG. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich geben das ASTRA und die kantonalen Strassenverkehrsämter Auskunft.
Häufige Fragen
Welchen Führerschein brauche ich in der Schweiz für ein Trike?
Den Führerausweis der Kategorie B. Art. 3 Abs. 1 VZV zählt zur Kategorie B „Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg“. Eine Leistungsgrenze und eine eigene Altersstufe für Trikes kennt die Schweiz nicht. Leichte Trikes bis 670 kg Leergewicht fallen zusätzlich in die Unterkategorie B1, die auch der Führerausweis der Kategorie A umfasst.
Darf ich mit einem deutschen B-Führerschein in der Schweiz Trike fahren?
Nach dem Wortlaut der Verordnung spricht vieles dafür. Art. 42 Abs. 2 VZV berechtigt Inhaber ausländischer Führerausweise zur Führung der Kategorien, die auf dem Ausweis dokumentiert sind, und die Schweizer Kategorie B umfasst dreirädrige Motorfahrzeuge. Eine ausdrückliche Bestätigung des ASTRA für deutsche Führerscheine liegt nicht vor. Wer die Klasse B vor dem 19. Januar 2013 erhalten hat, besitzt zusätzlich die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03.
Gilt in der Schweiz Helmpflicht auf dem Trike?
Ja. Art. 3b Abs. 1 VRV verpflichtet Führer und Mitfahrer von dreirädrigen Motorfahrzeugen zum Schutzhelm. Ausgenommen sind Personen in geschlossenen Kabinen und Personen auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten versehen sind; vorhandene Gurte müssen nach Art. 3a VRV dann aber getragen werden. Der Helm muss nach UNECE-Reglement Nr. 22 geprüft sein.
Ab welchem Alter darf man in der Schweiz Trike fahren?
Das hängt an der Kategorie. Art. 6 VZV nennt für die Kategorie B 17 Jahre, für die Unterkategorie B1 und die Kategorie A 18 Jahre. Eine besondere Altersgrenze von 21 Jahren für starke Trikes wie in Deutschland oder Österreich gibt es in der Schweiz nicht. Ausländische Führerausweise dürfen nach Art. 43 VZV nur Personen nutzen, die das Schweizer Mindestalter erreicht haben.
Ist die Piaggio MP3 in der Schweiz ein Trike?
Das hängt am Abstand der beiden Vorderräder. Nach Art. 16 VTS gelten zwei nebeneinander liegende Räder als ein Rad, wenn die Mitten ihrer Aufstandsflächen höchstens 460 mm auseinanderliegen. Dann ist das Fahrzeug ein Motorrad, und es braucht die Kategorie A oder A1. Erst mit breiterer Spur zählt es als dreirädriges Motorfahrzeug der Kategorie B.
Braucht ein Trike in der Schweiz eine Vignette?
Ja. Die Abgabe für Nationalstrassen gilt nach Art. 3 NSAG für alle im In- oder Ausland immatrikulierten Motorfahrzeuge und beträgt 40 Franken pro Kalenderjahr. Kurzzeit-Vignetten gibt es nicht. Bezahlt wird mit der Klebevignette oder als E-Vignette, die an das Kontrollschild gebunden ist.
Wie schnell darf ein Trike in der Schweiz fahren?
Es gelten die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten aus Art. 4a VRV: 50 km/h in Ortschaften, 80 km/h ausserorts, 100 km/h auf Autostrassen und 120 km/h auf Autobahnen. Auf Autobahnen und Autostrassen sind nach Art. 35 VRV nur Fahrzeuge zugelassen, die mindestens 80 km/h erreichen können und dürfen.