Ein kleiner Anhänger hinter dem Trike löst auf einen Schlag das Gepäckproblem einer Tour. Vor der ersten Fahrt stehen allerdings zwei Prüfungen an, die beide schiefgehen können: Deine Fahrerlaubnis muss die Kombination abdecken, und dein Fahrzeug muss überhaupt eine Anhängelast haben. Beide Fragen beantwortet ein Blick in Papiere, die du schon besitzt.
Die kurze Antwort steht auf deiner Führerscheinkarte
Für Motorräder ist der Anhängerbetrieb selbstverständlich, für Autos ohnehin. Beim Trike liegt der Fall komplizierter, weil die Berechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten dreimal neu geordnet wurde. Wer heute wissen will, ob er ziehen darf, muss den eigenen Führerschein einem von zwei Zeiträumen zuordnen.
Bis zum 18. Januar 2013 galten dreirädrige Kraftfahrzeuge fahrerlaubnisrechtlich als Fahrzeuge der Klasse B. Wer damals den Autoführerschein hatte, durfte Trikes fahren, und weil die Klasse B Anhänger einschließt, auch mit Anhänger. Bei der Umstellung auf den Kartenführerschein wurde dieser Bestand über die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 in die Klassen A und A1 überführt.
Seit dem 19. Januar 2013 sind dreirädrige Kraftfahrzeuge den Motorradklassen zugeordnet. Die Klasse B erlaubt sie seither über eine gesonderte Vorschrift, und deren Wortlaut ist eng.

Ein Datum trennt zwei Rechtslagen: Vor dem 19.1.2013 erworbene Fahrerlaubnisse decken die Kombination ab, spätere nach ihrem Wortlaut nur das Fahrzeug.
Was § 6 Abs. 3a FeV genau sagt
Die heutige Trike-Berechtigung der Klasse B steht in einem einzigen Satz:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
§ 6 Abs. 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Der Satz spricht vom Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge. Eine Fahrzeugkombination erwähnt er nicht, und das ist bemerkenswert, weil dieselbe Verordnung an anderer Stelle sehr genau zwischen Fahrzeug und Kombination unterscheidet. Die Definition der Klasse B in § 6 Abs. 1 FeV nennt Anhänger ausdrücklich in einer eigenen Klammer, die Klasse BE besteht sogar ausschließlich aus Kombinationen.
Dieselbe Formulierung findet sich in der zugehörigen Schlüsselzahl. Anlage 9 FeV führt unter der nationalen Nummer 194:
Klasse B berechtigt im Inland a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1, b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
Anlage 9 FeV, laufende Nummer 24
Auch hier: Fahrzeuge, keine Kombinationen.
Ein weiteres Detail spricht dafür, dass die Auslassung Absicht ist. Ein Trike über 15 kW ist nach § 6 Abs. 1 FeV ein Kraftfahrzeug der Klasse A, und die Definition der Klasse B nimmt Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus. Die gesamte Trike-Berechtigung eines heutigen Klasse-B-Inhabers ruht damit allein auf Absatz 3a. Was dort nicht steht, lässt sich aus der Klassendefinition nicht nachholen.
Der ADAC ordnet die Lage entsprechend ein und hält fest, dass Inhaber eines vor dem 19.1.2013 erworbenen Pkw-Führerscheins dreirädrige Kraftfahrzeuge weiterhin auch mit Anhänger führen dürfen, während er die spätere Klasse B ohne Anhängerbetrieb beschreibt.
Ganz eindeutig ist die Frage im Detail nicht, weil die Verordnung auch bei den Motorradklassen keinen Anhänger erwähnt und der Anhängerbetrieb hinter Krafträdern trotzdem unstrittig zulässig ist. Die Rechtsfolge eines Irrtums ist allerdings unangenehm: Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG ist eine Straftat, und der Versicherungsschutz steht dabei ebenfalls im Feuer. Wer die Kombination fahren will und keine 79.04 auf der Karte hat, holt sich deshalb besser eine schriftliche Auskunft der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Schlüsselzahl 79.04 und was sie beweist
Dass der Verordnungsgeber Fahrzeug und Kombination bewusst trennt, zeigt Anlage 9 FeV an ihrer deutlichsten Stelle. Dort stehen zwei Schlüsselzahlen direkt untereinander:
| Nummer | Bedeutung nach Anlage 9 FeV |
|---|---|
| 79.03 | Nur dreirädrige Fahrzeuge |
| 79.04 | Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg |
Beide Zahlen sind Beschränkungen, keine Erweiterungen. Sie engen eine Fahrerlaubnis der Klasse A oder A1 auf den genannten Fahrzeugkreis ein. Genau deshalb ist ihre Doppelung aussagekräftig: Hätte eine Berechtigung für dreirädrige Fahrzeuge den Anhängerbetrieb automatisch eingeschlossen, wäre die 79.04 überflüssig. Sie existiert, weil die Kombination in dieser Systematik ein eigener Berechtigungsgegenstand ist.
Zu beachten ist der Deckel in der Formulierung: höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Diese Grenze gilt unabhängig davon, was das Trike technisch ziehen könnte, und sie ist in der Praxis selten das Problem, weil die Anhängelast der Fahrzeuge ohnehin weit darunter liegt.
Wo im Führerschein du nachsiehst
Auf der Rückseite des Kartenführerscheins gibt es eine Tabelle mit den Klassen und, ganz rechts, die Spalte 12 für Beschränkungen und Zusatzangaben. Dort stehen die Schlüsselzahlen, jeweils in der Zeile der Klasse, zu der sie gehören.
Was du dort finden kannst und was es bedeutet:
- A 79.03 und A 79.04 oder A1 79.03 und A1 79.04: Das Ergebnis eines Umtauschs der alten Klasse 3. Anlage 3 FeV weist der Klasse 3, erteilt nach dem 31.12.1988, unter anderem genau diese Schlüsselzahlen zu. Damit ist die Kombination aus Trike und Anhänger bis 750 kg abgedeckt.
- Nur 79.03 ohne 79.04: Berechtigung für das dreirädrige Fahrzeug ohne Anhänger.
- B mit der Zahl 194: Die heutige Inlandsberechtigung für dreirädrige Kraftfahrzeuge nach ihrem oben zitierten Wortlaut.
- Zahl 46 bei der Klasse B: Die EU-Schlüsselzahl „Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge“, die in Deutschland bei einer entsprechend beschränkt erteilten Fahrerlaubnis vorkommt.
Wer seinen alten Papierführerschein noch nicht umgetauscht hat, findet die Schlüsselzahlen dort nicht. Sie entstehen erst beim Umtausch nach der Tabelle in Anlage 3 FeV. Die Berechtigung selbst hängt an der ursprünglichen Erteilung und bleibt vom Umtausch unberührt.
Die zweite Hürde: Hat dein Trike überhaupt eine Anhängelast?
Der beste Führerschein hilft nicht, wenn das Fahrzeug nichts ziehen darf. Und das ist bei Trikes der häufigere Stolperstein, denn ab Werk hat kaum eines eine Anhängerkupplung.
Verbindlich sind zwei Felder der Zulassungsbescheinigung Teil I:
| Feld | Inhalt |
|---|---|
| O.1 | Anhängelast gebremst, in Kilogramm |
| O.2 | Anhängelast ungebremst, in Kilogramm |
Steht dort ein Strich, eine Null oder gar nichts, ist der Anhängerbetrieb unzulässig. Der Wert wird bei der Genehmigung des Fahrzeugs oder bei einer Abnahme festgelegt und ist die einzige rechtlich maßgebliche Zahl.
Darüber liegt eine gesetzliche Obergrenze für ungebremste Anhänger. § 42 Abs. 2 StVZO bestimmt:
Werden einachsige Anhänger ohne bauartbedingt ausreichende eigene Bremse mitgeführt, so darf die Anhängelast höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
§ 42 Abs. 2 Satz 2 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Die Formel lautet also (Leergewicht + 75 kg) ÷ 2. Angewendet auf gängige Fahrzeuge ergibt das eine ernüchternd kleine Zahl:
| Fahrzeug | Gewicht laut Hersteller | rechnerische Obergrenze ungebremst |
|---|---|---|
| Can-Am Ryker Rally | 303 kg Trockengewicht | rund 190 kg |
| Can-Am Spyder RT Limited | 464 kg Trockengewicht | rund 270 kg |
| Rewaco RF1, PUR3 | 658–687 kg Leergewicht | 367–381 kg |
Maßgeblich für die Rechnung ist das Leergewicht im fahrfertigen Zustand aus Feld G der Zulassungsbescheinigung. Can-Am weist in seinen Datenblättern Trockengewichte ohne Kraftstoff und Betriebsstoffe aus, weshalb die tatsächlichen Werte etwas höher ausfallen. Die Größenordnung bleibt: Ein Trike zieht einen leichten Gepäckanhänger, keinen Wohnwagen.
Satz 1 derselben Vorschrift stellt zusätzlich eine technische Bedingung: Ungebremste Anhänger sind nur zulässig, wenn das ziehende Fahrzeug an allen Rädern bremst und der Anhänger nur eine Achse hat. Serien-Trikes erfüllen das, Can-Am etwa nennt für Ryker und Spyder ein fußbetätigtes hydraulisches Drei-Rad-Bremssystem.
Anhängerkupplung nachrüsten
Zubehörhändler bieten Anhängevorrichtungen für die verbreiteten Trike-Baureihen an, montiert werden sie meist am hinteren Rahmen. Die Montage ist der einfache Teil, die rechtliche Grundlage der entscheidende.
§ 19 Abs. 2 StVZO regelt, wann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt: unter anderem dann, wenn Änderungen die genehmigte Fahrzeugart ändern oder eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Ein tragendes Anbauteil am Rahmen fällt in diesen Bereich. Ohne Grundlage angebaut, kostet die Kupplung im Zweifel die Zulassung des ganzen Fahrzeugs.
Der saubere Ablauf hat drei Schritte:
- Teil mit Nachweis wählen. Entweder eine Bauartgenehmigung, die das konkrete Fahrzeug abdeckt, oder ein Teilegutachten für die spätere Abnahme. Ein Bauteil ohne beides ist für ein zugelassenes Fahrzeug wertlos.
- Abnahme beim Sachverständigen. Er prüft den Anbau und legt die zulässige Anhängelast fest, im Rahmen dessen, was Fahrzeug und Kupplung tragen.
- Eintragung bei der Zulassungsstelle. Erst mit den Werten in Feld O.1 und O.2 der Zulassungsbescheinigung ist der Betrieb zulässig.
Bei Custom-Trikes aus Umbaubetrieben lohnt der Blick in das Gutachten der Einzelabnahme nach § 21 StVZO. Manche dieser Fahrzeuge haben bereits eine Anhängelast eingetragen, weil sie auf Pkw-Technik aufbauen. Der Aufwand für eine Nachrüstung entfällt dann vollständig.
Im Gespann gelten andere Regeln
Ist die Kombination zulässig, ändern sich einige Bedingungen gegenüber der Fahrt ohne Anhänger:
- Geschwindigkeit außerorts. § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO nennt für Personenkraftwagen mit Anhänger 80 km/h und für alle übrigen Kraftfahrzeuge mit Anhänger 60 km/h. Auf Autobahnen und getrennten Kraftfahrstraßen arbeitet § 18 Abs. 5 StVO mit einer anderen Aufzählung: 80 km/h für Personenkraftwagen mit Anhänger, 60 km/h ausdrücklich für „Krafträder mit Anhänger“. Ein Trike ist nach § 2 Nr. 9 FZV kein Kraftrad, weil diese Definition zweirädrige Fahrzeuge meint, und den Begriff Personenkraftwagen definiert die StVO überhaupt nicht. Damit fällt das Trike-Gespann in keine der Aufzählungen sauber hinein. Wer die Einordnung des eigenen Fahrzeugs nicht geklärt hat, hält den niedrigeren Wert von 60 km/h ein.
- Autobahn und Kraftfahrstraße. Nach § 18 Abs. 1 StVO dürfen sie nur Fahrzeuge benutzen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h übersteigt, und bei einem Gespann muss auch der Anhänger diese Bedingung erfüllen. Einfache Anhänger mit einer Beschränkung auf 25 oder 60 km/h scheiden damit für die Autobahn aus.
- Zulassung des Anhängers. Er ist eigenständig zulassungspflichtig, bekommt ein eigenes Kennzeichen, eine eigene Haftpflichtversicherung und unterliegt der Hauptuntersuchung.
- Beleuchtung und Stecker. Die Elektrik des Trikes muss die Anhängerbeleuchtung mitversorgen, ohne die Bordelektronik zu stören. Fahrzeuge mit Prüfung der Lampen über Stromaufnahme brauchen dafür ein passendes Steuergerät.
- Fahrverhalten. Ein Trike bremst und lenkt anders als ein Auto, und ein Anhänger verstärkt jede Bewegung um die Hochachse. Die erste Fahrt gehört auf einen freien Platz, nicht auf die Landstraße.
Die Alternative: Gepäck ohne Anhänger
Für die meisten Touren ist der Anhänger die aufwendigste aller Lösungen. Er kostet Anschaffung, Zulassung, Versicherung, Stellplatz und im Betrieb spürbar Tempo. Bevor die Kette aus Kupplung, Abnahme und Eintragung startet, lohnt der Vergleich mit dem, was das Fahrzeug ohnehin trägt.
Die Zuladung ist bei Trikes ordentlich: Can-Am gibt für den Spyder RT Limited 224 kg maximale Fahrzeugzuladung und 177 l Stauraum an, Rewaco nennt für seine Baureihen 208 bis 237 kg. Mit Hecktaschen, Seitenkoffern und einem Gepäckträger auf der Sitzbank ist der Bedarf einer Zweiwochentour häufig gedeckt, ohne dass ein zweites zugelassenes Fahrzeug ins Spiel kommt.
Der Anhänger spielt seine Stärke dort aus, wo Volumen zählt und nicht Gewicht: Campingausrüstung, Zelt, Kühlbox, Klappstühle. Wer so unterwegs ist, hat den Aufwand schnell wieder drin.
Fazit: zwei Papiere, zwei Antworten
Die Frage nach dem Führerschein für das Trike mit Anhänger beantwortet die Rückseite der eigenen Fahrerlaubnis. Steht dort eine 79.04, ist die Kombination bis 750 kg zulässige Gesamtmasse gedeckt. Steht dort bei der Klasse B nur die 194, umfasst die Berechtigung nach ihrem Wortlaut allein das Fahrzeug, und der Weg zur Kombination führt über die Klasse A oder über eine verbindliche Auskunft der Fahrerlaubnisbehörde.
Die zweite Antwort steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ohne einen Wert in Feld O.1 oder O.2 bleibt der Anhänger stehen, unabhängig von jeder Fahrerlaubnis. Und selbst mit Eintragung bewegt sich die zulässige Last bei einem Serien-Trike zwischen 190 und 380 kg, was die Auswahl auf leichte Einachser mit Gepäckaufbau eingrenzt.
Wer den umgekehrten Fall vor sich hat und das Trike selbst transportieren will, findet die passenden Maße und Gewichtsgrenzen im Ratgeber zum Anhänger für den Trike-Transport. Die Grundlagen der Fahrerlaubnis für dreirädrige Fahrzeuge klärt der Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein, und was bei Kontrolle und Unfall an Schutzausrüstung zählt, steht im Beitrag zur Helmpflicht beim Trike. Weitere Rechtsthemen sammelt die Kategorie Führerschein & Recht.
Rechtsstand August 2026. Grundlage sind § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung mit den Anlagen 3 und 9, § 19 und § 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, § 3 und § 18 der Straßenverkehrs-Ordnung sowie die Einordnung des ADAC und die Datenblätter von Can-Am und Rewaco. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich Auskunft geben Fahrerlaubnisbehörde und Zulassungsstelle.
Häufige Fragen
Darf ich mit Klasse B ein Trike mit Anhänger fahren?
Das hängt daran, wann du die Klasse B erworben hast. Die heutige Berechtigung aus § 6 Abs. 3a FeV nennt ausdrücklich nur das Führen „von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland“ und erwähnt keine Fahrzeugkombination. Der ADAC ordnet die Lage so ein, dass Inhaber einer vor dem 19.1.2013 erworbenen Klasse B oder alten Klasse 3 dreirädrige Fahrzeuge weiterhin auch mit Anhänger führen dürfen, spätere Klasse-B-Fahrerlaubnisse dagegen nicht. Weil die Rechtsfolge eines Irrtums das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist, klärt eine Anfrage bei der Fahrerlaubnisbehörde den eigenen Fall verbindlich.
Was bedeutet die Schlüsselzahl 79.04 im Führerschein?
Sie steht nach Anlage 9 FeV für „Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg“. Sie beschränkt eine Klasse A oder A1 auf genau diese Kombination. Wer eine alte Klasse 3 umgetauscht hat, findet sie neben der 79.03 auf der Karte, weil die alte Klasse beides umfasste: das Dreirad allein und das Gespann.
Wo steht im Führerschein, ob ich ein Trike mit Anhänger fahren darf?
In Spalte 12 der Rückseite, der Spalte für Beschränkungen und Zusatzangaben. Dort erscheinen die Schlüsselzahlen zu den einzelnen Klassen. Eine Zeile mit „A 79.04“ oder „A1 79.04“ weist die Kombination aus dreirädrigem Fahrzeug und Anhänger aus. Steht bei der Klasse B nur die 194, umfasst diese Berechtigung nach ihrem Wortlaut allein dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Wie viel darf ein Trike ziehen?
Verbindlich sind allein die Felder O.1 und O.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I: O.1 nennt die Anhängelast gebremst, O.2 die ungebremst. Steht dort nichts oder eine Null, ist Anhängerbetrieb unzulässig. Als Obergrenze für ungebremste Einachsanhänger gilt zusätzlich § 42 Abs. 2 StVZO: höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs und nie mehr als 750 kg.
Kann ich an meinem Trike eine Anhängerkupplung nachrüsten?
Technisch bieten Zubehörhändler Anhängevorrichtungen für gängige Trike-Baureihen an. Rechtlich braucht es eine Grundlage: entweder eine Bauartgenehmigung des Teils, die für das konkrete Fahrzeug gilt, oder eine Abnahme durch einen Sachverständigen. Wird ohne Grundlage angebaut, droht nach § 19 Abs. 2 StVZO das Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eingetragen wird anschließend eine Anhängelast in Feld O.1 und O.2, ohne diese Eintragung bleibt der Anbau ein Zierteil.
Wie schnell darf ein Trike mit Anhänger fahren?
Innerorts gilt Tempo 50. Außerorts nennt § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO für Personenkraftwagen mit Anhänger 80 km/h und für alle übrigen Kraftfahrzeuge mit Anhänger 60 km/h; auf Autobahnen nennt § 18 Abs. 5 StVO die 60 km/h ausdrücklich für „Krafträder mit Anhänger“. In keine dieser Kategorien fällt ein Trike eindeutig: Die StVO definiert den Personenkraftwagen nicht, und ein Kraftrad ist nach § 2 Nr. 9 FZV ein zweirädriges Fahrzeug. Wer die Einordnung des eigenen Fahrzeugs nicht geklärt hat, hält den niedrigeren Wert von 60 km/h ein.
Braucht der Anhänger hinter dem Trike ein eigenes Kennzeichen?
Ja. Anhänger sind eigenständig zulassungspflichtig, bekommen ein eigenes Kennzeichen und brauchen eine eigene Haftpflichtversicherung sowie die regelmäßige Hauptuntersuchung. Das gilt unabhängig davon, ob ein Auto oder ein Trike davor hängt.
Gilt die Trike-Anhänger-Berechtigung auch im Ausland?
Die Berechtigung nach § 6 Abs. 3a FeV gilt ausdrücklich nur im Inland und endet an der Grenze. Anders liegt es bei den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04: Sie hängen an den europaweit geltenden Klassen A und A1 und sind damit keine rein deutsche Regelung. Die Anhängerbestimmungen des Ziellandes gelten trotzdem eigenständig und gehören vor der Fahrt geklärt.