Ab dem 1. Mai 2027 wird auf belgischen Autobahnen und Regionalstraßen eine Abgabe fällig, für Belgier wie für Gäste aus dem Ausland. Flandern, Wallonien und die Region Brüssel führen dafür gemeinsam eine digitale Vignette ein, die am Kennzeichen hängt. Erfasst sind nach dem flämischen Dekretentwurf vom 18. September 2026 nur Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern und höchstens 3,5 t. Trikes haben drei Räder und fahren damit weiter ohne Vignette, ebenso Motorräder und Gespanne. Für ein Auto ab Euro 4 kostet die Jahresvignette 100 Euro, die Tagesvignette 9 Euro.
Welche Fahrzeuge brauchen die Vignette?
Maßgeblich ist die Begriffsbestimmung in Art. 2 des flämischen Entwurfs. Als Fahrzeug gilt dort ein „motorvoertuig met minstens vier wielen“ mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t. Die Begründung zum Entwurf hält fest, dass genau diese Fahrzeuge gemeint sind. Pflichtig sind damit Pkw, Transporter und Wohnmobile bis 3,5 t. Lkw über 3,5 t zahlen wie bisher die Kilometermaut.
Die Wallonische Region nennt Motorräder, Traktoren und Busse ausdrücklich als ausgenommen. Laut der flämischen Begründung haben sich die drei Regionen darauf verständigt, die Vignette inhaltlich gleich und zum selben Tag einzuführen. Befreit sind außerdem Einsatz- und Sanitätsfahrzeuge sowie auf Antrag ein Fahrzeug je Person mit bestimmten Schwerbehinderungen.

Was kostet die Vignette?
Der Preis richtet sich nach Laufzeit und Abgasnorm. Die Tagesvignette gilt 24 Stunden ab Kauf oder ab dem gewählten Startzeitpunkt.
| Laufzeit | Euro 0 bis 3 | Euro 4 und neuer | emissionsfrei |
|---|---|---|---|
| 1 Tag | 11,25 € | 9 € | 8,10 € |
| 10 Tage | 15 € | 12 € | 10,80 € |
| 1 Monat | 23,75 € | 19 € | 17,10 € |
| 2 Monate | 37,50 € | 30 € | 27 € |
| 1 Jahr | 125 € | 100 € | 90 € |
Tarife nach Art. 2.14.4.0.1 des flämischen Entwurfs, gleichlautend in der Ankündigung der Wallonischen Region. Ab Mai 2030 steigen sie jährlich mit dem Verbraucherpreisindex. Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, zahlt in Flandern 70 Euro, beim zweiten Verstoß 140 Euro und ab dem dritten 210 Euro, höchstens einmal je Kennzeichen und Kalendertag.
Was heißt das für Trike-Fahrer?
Mit dem Trike auf eigener Achse brauchst du in Belgien auch nach dem 1. Mai 2027 keine Vignette. Das gilt für jede Bauform und jede Motorisierung, vom Trike mit VW-Motor über den Can-Am Spyder mit zwei Rädern vorn bis zum Motorrad mit Beiwagen. Auch dreirädrige Kleinfahrzeuge wie die Piaggio Ape bleiben frei. Ein Quad oder ein Leichtfahrzeug mit vier Rädern fällt nach dem Wortlaut des flämischen Entwurfs unter die Pflicht. Bei vielen Abgaben und Pflichten zählt das Trike wie ein Motorrad, die Übersicht dazu bietet der Ratgeber Trike: Motorrad oder Auto?.
Kommt das Trike auf dem Anhänger nach Belgien, braucht das Zugfahrzeug eine Vignette, sobald es vier Räder hat und höchstens 3,5 t wiegt. Der Anhänger ist kein Kraftfahrzeug und braucht keine eigene. Gemeindestraßen bleiben für alle Fahrzeuge frei, die Vignette gilt auf Autobahnen und Regionalstraßen.
Österreich kommt auf anderem Weg zum ähnlichen Ergebnis. Dort gelten Kraftfahrzeuge mit drei Rädern nach § 10 Abs. 3 BStMG als einspurig, für das Trike reicht die günstigere Motorrad-Vignette. Preise und Regeln stehen im Ratgeber zum Trike-Führerschein in Österreich.
Was noch offen ist
Beschlossen ist die Vignette noch nicht. Die flämische Regierung hat den Dekretentwurf am 18. September 2026 zum zweiten Mal grundsätzlich gebilligt und dem Staatsrat zur Begutachtung vorgelegt, danach stimmt das Flämische Parlament ab. Die wallonische Regierung hat ihre Texte in erster Lesung angenommen. Bis zur Verabschiedung können sich Tarife und Einzelheiten noch ändern.
Wie Wallonien und Brüssel die Fahrzeuge in ihren eigenen Texten abgrenzen, ist noch nicht bekannt. Wallonien nennt bisher Motorräder als ausgenommen und äußert sich zu Dreirädern nicht. Auch der Verkaufsstart steht noch nicht fest. Die flämische Steuerverwaltung nennt den 2. April 2027, der Dekretentwurf lässt den Verkauf schon ab dem 1. März 2027 zu.
Quellen
- Flämische Regierung: Invoering wegenvignet, voorontwerp van decreet (Beschluss vom 18.09.2026)
- Voorontwerp van decreet tot invoering van het wegenvignet (Fassung BIS, 18.09.2026)
- Memorie van toelichting zum Dekretentwurf (Fassung BIS, 18.09.2026)
- Vlaamse Belastingdienst: Wegenvignet vanaf 1 mei 2027
- Wallonische Region: Vers la mise en place d’une vignette routière en Belgique (aktualisiert 11.09.2026)
- ASFINAG: Mautordnung Version 88, Teil A I (gültig ab 06.10.2026)