Bußgeld Österreich 2027: einheitliche Sätze, höhere Strafen

Ab 1. Januar 2027 gilt in Österreich ein bundesweiter Katalog für Anonymverfügungen. Die Sätze steigen laut ÖAMTC im Schnitt um 50 Prozent, auch fürs Trike.

Führerschein & Recht Veröffentlicht am 3 Min. Lesezeit

Hellgrauer Radarkasten auf einem Grünstreifen zwischen einem jungen Baum und einem Gehweg, dahinter eine lange Ziegelmauer
Radarkasten in der Badgasse in Dornbirn (Vorarlberg), 2022. Ab Januar 2027 kostet derselbe Verstoß in jedem Bundesland gleich viel.

Foto: Asurnipal, CC BY-SA 4.0 · Ausschnitt

Österreich vereinheitlicht zum 1. Januar 2027 die Strafen, die Behörden per Anonymverfügung verschicken. Grundlage ist die Anonymverfügungsverordnung Straßenpolizei des Mobilitätsministeriums (BGBl. II Nr. 208/2026). Bisher legte jedes Bundesland eigene Beträge fest, ab Januar kostet derselbe Verstoß in Tirol so viel wie in Wien. Laut ÖAMTC steigen die Sätze damit im Schnitt um rund 50 Prozent. Wer im Ortsgebiet mit 61 km/h geblitzt wird, zahlt künftig 80 Euro.

Was kostet zu schnell fahren in Österreich ab 2027?

Feste Beträge gibt es im Ortsgebiet bis 20 km/h über dem Limit, auf Freilandstraßen und Autobahnen bis 30 km/h (Anlage 1 Nr. 54 der Verordnung).

Zu schnellOrtsgebiet (50 km/h)Freiland (100 km/h)Autobahn (130 km/h)
bis 10 km/h60 €50 €40 €
über 10 bis 15 km/h80 €80 €80 €
über 15 bis 20 km/h105 €80 €80 €
über 20 bis 25 km/hStrafverfahren95 €120 €
über 25 bis 30 km/hStrafverfahren120 €120 €

Jenseits dieser Stufen ermittelt die Behörde den Fahrer und setzt die Strafe im Verfahren fest, nach § 99 Abs. 3 StVO bis 726 Euro. Bei mehr als 30 km/h drohen 200 bis 5.000 Euro, bei mehr als 40 km/h im Ort oder 50 km/h außerorts 400 bis 6.000 Euro. Diese Strafrahmen gelten schon seit dem 30. Juli 2026 (BGBl. I Nr. 62/2026), vorher begannen sie bei 150 und 300 Euro.

Stufenbalken für Ortsgebiet, Freiland und Autobahn: feste Beträge von 40 bis 120 Euro bis 20 km/h im Ort und bis 30 km/h außerorts, im Ort von 20 bis 30 km/h Strafverfahren bis 726 Euro, über 30 km/h überall 200 bis 5.000 Euro.
Im Ortsgebiet endet der feste Betrag schon bei 20 km/h, außerorts erst bei 30 km/h.

Welche Sätze treffen Trike-Fahrer auf Tour?

Für das Trike gelten dieselben Beträge wie für Auto und Motorrad. Unterwegs zählen vor allem diese Posten:

Verstoßab 1.1.2027
Ohne Grund links gefahren, obwohl rechts frei war100 €
Überholt und andere behindert oder gefährdet140 €
Sperrlinie überfahren95 €
Bei Rot in die Kreuzung eingefahren100 €
Zu wenig Abstand zum Vorderfahrzeug100 €
Keine Rettungsgasse gebildet oder sie befahren200 €
Fahrverbotszeichen missachtet (Z 6a bis 6c)70 €
Motor im Stand länger als nötig laufen gelassen50 €

Bei den Fahrverboten kommt es aufs Schild an. Das Zeichen „Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge außer einspurigen Motorrädern“ sperrt nach § 52 lit. a Z 6a StVO alle mehrspurigen Kraftfahrzeuge, und das Trike rollt auf drei symmetrisch angeordneten Rädern (§ 2 Abs. 1 Z 4a KFG). Wo Motorräder durchdürfen, bleibt das Trike also draußen. Das Zeichen „Fahrverbot für Motorräder“ (Z 6b) nennt nach seinem Wortlaut nur einspurige Kraftfahrzeuge. Ebenso reserviert § 12 Abs. 5 StVO das Vorfahren an einer wartenden Kolonne einspurigen Fahrzeugen, mit dem Trike reihst du dich ein.

Was heißt das für Fahrer aus Deutschland?

Die Anonymverfügung geht an den Halter, auch nach Deutschland. Geht der Betrag binnen vier Wochen ein, ist die Sache nach § 49a VStG erledigt. Die Behörde sucht dann nicht mehr nach dem Fahrer, und die Strafe darf in keiner amtlichen Auskunft auftauchen. Bleibt die Zahlung aus, wird die Verfügung gegenstandslos. Dann ermittelt die Behörde den Fahrer und bemisst die Strafe selbst im Strafrahmen. Eine solche Strafverfügung lässt sich nach Art. 9 des deutsch-österreichischen Amtshilfevertrags von 1988 ab 350 Schilling vollstrecken, umgerechnet rund 25 Euro.

Der Katalog umfasst nur Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die Kurzparkzonen-Regeln. Helm- und Handyverstöße stehen im Kraftfahrgesetz, und die Organmandate, die die Polizei direkt bei der Kontrolle kassiert, bleiben laut ÖAMTC vorerst Ländersache. Führerschein, Helmpflicht und Ausrüstung für Österreich erklärt der Ratgeber zum Trike-Führerschein in Österreich, auf der Autobahn brauchst du zusätzlich die Motorrad-Vignette. Rechtsstand 27. Oktober 2026.

Quellen

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