Seit dem 1. Oktober 2026 gelten in Spanien strengere Schutzvorschriften für Motorradfahrer, und Trike-Fahrer sind ausdrücklich eingeschlossen. Das Real Decreto 518/2026 hat Art. 118 der spanischen Straßenverkehrsordnung (Reglamento General de Circulación) neu gefasst. Danach brauchen Fahrer und Mitfahrer von Motorrädern, Gespannen, dreirädrigen Fahrzeugen und Quads außerorts Schutzhandschuhe und auf jeder Straße geschlossene Schuhe, die den ganzen Fuß bedecken. Der Helm muss nach UN-Regelung R22 genehmigt sein. Ein Verstoß gilt als schwer und kostet 200 Euro, auch für Urlauber.
Was müssen Trike-Fahrer in Spanien jetzt tragen?
Art. 118 Abs. 1 zählt dieselben Fahrzeuge auf wie die bisherige Fassung, „motocicletas o motocicletas con sidecar, vehículos de tres ruedas y cuadriciclos“, dazu Mopeds und Quads. Neu sind die Pflichten für Hände und Füße.
| Ausrüstung | Wo | Regel |
|---|---|---|
| Helm | alle Straßen | genehmigt nach UN-Regelung R22 |
| Schutzhandschuhe | außerorts | technische Anforderungen folgen per Verordnung |
| Geschlossene Schuhe | alle Straßen | der Schuh bedeckt den ganzen Fuß |
Außerorts heißt im spanischen Recht jede Straße außerhalb geschlossener Ortschaften (vía interurbana), Autobahnen eingeschlossen. Welche Handschuhe genau genügen, legt das Innenministerium noch per Verordnung fest. Bis dahin gelten nach der Übergangsregel Schutzhandschuhe in der heute üblichen Ausführung. Ein nach EN 13594 geprüfter Motorradhandschuh wie der Five TFX3 ist damit abgedeckt.
Bei den Schuhen genügt ein geschlossenes Modell, das den Fuß ganz umschließt. Sandalen, Clogs und Flip-Flops fallen damit weg. Mehr Schutz für Knöchel und Zehen bringt ein Motorradschuh wie der TCX Street 3 WP.
Beim Helm verweist der Text jetzt ausdrücklich auf die UN-Regelung R22, die Grundlage des ECE-Prüfzeichens. Die alte Fassung ließ neben genehmigten auch „zertifizierte“ Helme zu. Eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2027 räumt die Verordnung nur Mopedfahrern ein. Befreit sind allein Fahrzeuge mit Schutzstruktur und Sicherheitsgurten, wenn beides in den Fahrzeugpapieren steht. Ihre Insassen legen den Gurt an und brauchen weder Helm noch Handschuhe noch geschlossene Schuhe.

Was ändert sich sonst für Motorradfahrer?
Zwei weitere Neuerungen nennen im Wortlaut nur Motorräder und Mopeds. Auf ausgeschilderten Abschnitten dürfen Motorräder im stehenden Stau den rechten Seitenstreifen nutzen, mit höchstens 30 km/h und hintereinander (Art. 36 Abs. 3). Art. 18 Abs. 2 erlaubt außerdem ausdrücklich drahtlose Geräte für Gegensprechen und Navigation, die in den Helm von Motorrad- und Mopedfahrern integriert und zertifiziert oder genehmigt sind. Dreirädrige Fahrzeuge erwähnen beide Vorschriften nicht.
Was heißt das für Trike-Fahrer aus Deutschland?
Die spanischen Regeln gelten für jedes Fahrzeug auf spanischen Straßen, also auch mit deutschem Kennzeichen. Zu Hause verlangt § 21a Abs. 2 StVO auf offenen Trikes nur einen geeigneten Schutzhelm, Handschuhe und Schuhwerk sind freiwillig. Für die Spanienreise gehören Handschuhe und geschlossene Schuhe deshalb ins Gepäck, für dich und jeden Mitfahrer. Wer durch Frankreich anreist, braucht die Handschuhe dort ohnehin, Art. R431-1-2 Code de la route schreibt sie auf Motor-Dreirädern seit 2016 vor. Was die StVO beim Helm genau fordert, steht im Ratgeber zur Helmpflicht auf dem Trike.
Die 200 Euro halbieren sich, wenn du sofort oder innerhalb von 20 Tagen zahlst (Art. 94 des spanischen Verkehrsgesetzes). Ohne Wohnsitz in Spanien legen die Beamten die Buße vor Ort vorläufig fest. Wird sie nicht gleich hinterlegt, bleibt das Fahrzeug stehen (Art. 87 Abs. 5), der Nachlass von 50 Prozent gilt auch dabei. Geldbußen aus anderen EU-Staaten lassen sich ab 70 Euro auch in Deutschland vollstrecken (§ 87b Abs. 3 Nr. 2 IRG). Rechtsstand 26. Oktober 2026.
Was noch offen ist
Die Verordnung des Innenministeriums mit den technischen Anforderungen an die Handschuhe steht aus, einen Termin nennt die spanische Verkehrsbehörde DGT nicht. Erst mit ihr wird festgelegt, welche Prüfnorm ein Handschuh erfüllen muss. Ob die Freigaben für Seitenstreifen und Helm-Kommunikation auch für Trikes gelten, hat die DGT bisher nicht erläutert.
Quellen
- BOE: Real Decreto 518/2026 vom 24. Juni 2026 zur Änderung des Reglamento General de Circulación (BOE-A-2026-13889, veröffentlicht 26.06.2026)
- DGT: Interior actualiza el Reglamento General de Circulación (Pressemitteilung vom 23.06.2026)
- BOE: Real Decreto Legislativo 6/2015, Ley sobre Tráfico, Circulación de Vehículos a Motor y Seguridad Vial (Art. 80, 87 und 94)
- § 21a StVO: Sicherheitsgurte, Schutzhelme
- § 87b IRG: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Vollstreckung von Geldsanktionen