Yamaha wirbt beim Tricity 300 mit dem Autoführerschein, beim Tricity 125 steht davon nichts. Den Unterschied macht eine Messstrecke zwischen den Vorderrädern, und sie teilt die Baureihe in drei Führerscheinfälle mit Einstiegsaltern von 16, 18 und 21 Jahren. Hier steht, welcher Tricity mit welcher Klasse fahrbar ist und warum ausgerechnet der größte am längsten auf sich warten lässt.
Drei Tricity, drei Führerscheine
Die Tricity-Familie folgt überall demselben Prinzip: zwei Vorderräder an einer Neigetechnik, die Yamaha Leaning Multi Wheel (LMW) nennt, und ein angetriebenes Hinterrad. Beim Führerschein zerfällt sie trotzdem in drei Fälle:
| Modell | Hubraum, Leistung | Vorderspur | Fahrzeugklasse | Führerschein | ab |
|---|---|---|---|---|---|
| Tricity 125 | 125 cm³, 9,0 kW | 380 mm | L3e (Kraftrad) | Klasse A1 oder B196 | 16 bzw. 25 Jahre |
| Tricity 155 | 155 cm³, 11,1 kW | wie Tricity 125 | L3e (Kraftrad) | Klasse A2 | 18 Jahre |
| Tricity 300 | 292 cm³, 20,6 kW | 470 mm | L5e (dreirädriges Kfz) | Klasse B (Inland) oder A | 21 Jahre |
Hubraum und Leistung stammen aus den Yamaha-Datenblättern, beim Tricity 125 und 300 aus dem aktuellen Roller-Prospekt für 2026, beim Tricity 155 aus dem Datenblatt zum Modelljahr 2020. Die Vorderspur des Tricity 125 nennt Yamaha mit 380 Millimetern, die des Tricity 300 der ADAC in seinem Fahrbericht mit 47 Zentimetern. Die Motorradklassen A2 und A decken jeweils auch die kleineren Klassen ab, wer A besitzt, fährt also jeden Tricity.
Warum die Spurweite den Führerschein festlegt
Ob ein Fahrzeug mit zwei Vorderrädern rechtlich zwei oder drei Räder hat, entscheidet die europäische Typgenehmigung über ein Maß:
„Doppelrad” zwei auf einer Achse montierte Räder, die als ein Rad angesehen werden und bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn 460 mm oder weniger beträgt
Art. 3 Nr. 72 Verordnung (EU) Nr. 168/2013
Beim Tricity 125 stehen die Vorderräder 380 Millimeter auseinander. Sie gelten damit als ein Rad, und der Roller ist ein Kraftrad der Klasse L3e wie jeder andere 125er-Roller. Beim Tricity 300 hat Yamaha die Spur auf 47 Zentimeter verbreitert. Laut ADAC übertrifft er die geforderten 46 Zentimeter um genau einen Zentimeter, und dieser Zentimeter macht ihn zum dreirädrigen Kraftfahrzeug der Klasse L5e.
Yamaha schreibt das Ergebnis selbst ins Datenblatt des 300ers: Er lasse sich mit dem vollen Pkw-Führerschein fahren, mit dem Zusatz, dass je nach Land Einschränkungen gelten. In Deutschland heißen diese Einschränkungen „ab 21” und „nur im Inland”. Beim 125er und beim 155er fehlt ein solcher Hinweis. Wie dieselbe Grenze bei der großen Schwester ausgeht, zeigt die Yamaha Niken: Mit 410 Millimetern Vorderspur bleibt sie ein Motorrad, der Ratgeber zur Yamaha Niken mit Autoführerschein erklärt die Folgen.
Tricity 300: Autoführerschein ab 21
Für den Tricity 300 greift die deutsche Sonderregel für dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
§ 6 Abs. 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Der Tricity 300 leistet laut Yamaha 20,6 kW bei 7.250 Umdrehungen und liegt damit über der Schwelle von 15 kW. Wer die Klasse B besitzt und mindestens 21 Jahre alt ist, fährt ihn ohne Prüfung, ohne Kurs und ohne Eintrag im Führerschein. Die Berechtigung ergibt sich direkt aus der Verordnung und gilt für jede Klasse B, gleich wann sie erteilt wurde.
Eine auf 15 kW reduzierte Ausführung, die Achtzehnjährigen die Klasse B öffnen würde, führt Yamaha nicht. Das Datenblatt nennt für den Tricity 300 genau eine Leistungsstufe. Maßgeblich wäre ohnehin der Wert in Feld P.2 der Zulassungsbescheinigung.
Unter 21 führt kein Weg zum Tricity 300
Hier liegt die eigentliche Überraschung der Baureihe. Wer 18, 19 oder 20 Jahre alt ist, darf den Tricity 300 mit keiner einzigen Fahrerlaubnisklasse fahren:
- Klasse B: öffnet dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW erst ab 21 (§ 6 Abs. 3a FeV).
- Klasse A1: deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge nur bis 15 kW ab (§ 6 Abs. 1 FeV).
- Klasse A2: erfasst Krafträder bis 35 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge deckt sie nur über die enthaltene Klasse A1 ab, also ebenfalls bis 15 kW (§ 6 Abs. 3 FeV).
- Klasse A: für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ebenfalls erst ab 21 (§ 10 Abs. 1 FeV), bis zum 24. Geburtstag mit der Schlüsselzahl 80.
Ein Neunzehnjähriger mit Klasse A2 darf also ein Motorrad mit 35 kW fahren, den Tricity 300 mit seinen 20,6 kW dagegen nicht. Der Grund liegt allein in der Fahrzeugklasse: Die breite Spur, die Autofahrern ab 21 den Weg öffnet, schließt jüngere Motorradfahrer aus.

Drei Modelle, drei Einstiegsalter: Der größte Tricity ist ausgerechnet am spätesten erreichbar, dafür dann mit dem Autoführerschein.
Tricity 125: Klasse A1 oder Schlüsselzahl 196
Der Tricity 125 ist ein Kraftrad, und für 125er-Krafträder gibt es zwei Wege. Mit 125 Kubikzentimetern, 9,0 kW und 173 Kilogramm fahrbereit bleibt er innerhalb aller Grenzen, die § 6 Abs. 1 FeV für die Klasse A1 zieht: bis 125 cm³, bis 11 kW und höchstens 0,1 kW je Kilogramm.
Die Klasse A1 gibt es ab 16 Jahren mit theoretischer und praktischer Prüfung. Sie gilt europaweit und unbefristet, für alle unter 25 ist sie der einzige Weg zum Tricity 125.
Die Schlüsselzahl 196 erweitert eine bestehende Klasse B um Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW, ohne Prüfung. § 6b FeV verlangt dafür ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B und eine Fahrerschulung von 13,5 Stunden, aufgeteilt in vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten zu je 90 Minuten. Die Berechtigung gilt nur im Inland. Den Ablauf im Detail zeigt der Ratgeber zum Führerschein für 125er-Dreirad-Roller.
Ein Sonderfall betrifft ältere Autofahrer: Eine alte Klasse 3, die vor dem 1. April 1980 erteilt wurde, enthält laut Anlage 3 FeV die Klasse A1. Wer seinen Führerschein so früh gemacht hat, fährt den Tricity 125 ohne jede Erweiterung, und das sogar europaweit. Bei späteren Klasse-3-Führerscheinen ist die Klasse A1 auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt und erfasst den Tricity 125 deshalb nicht.
Tricity 155: die Falle bei 125 Kubikzentimetern
Der Tricity 155 ist der unbekannteste der drei. Laut Yamaha kam er im September 2016 nach Europa. Zum Modelljahr 2022 hielt die Motorrad-Fachpresse fest, dass in Deutschland ausschließlich der Tricity 300 erhältlich ist, während der 155er in Österreich und Italien angeboten wurde. Im Roller-Prospekt von Yamaha Europe für 2026 taucht er gar nicht mehr auf. Wer ihn gebraucht oder aus dem Ausland kauft, sollte die Führerscheinfrage vorher klären.
In den Yamaha-Datenblättern zum Modelljahr 2020 teilen sich Tricity 125 und Tricity 155 das Fahrwerk bis ins Detail: gleicher Radstand von 1.350 Millimetern, gleiche Reifen im Format 90/80-14 vorn, gleiche Gesamtbreite. Den Hinweis auf den Pkw-Führerschein gibt Yamaha nur beim 300er. Der 155er ist damit wie der 125er ein Kraftrad, und dann entscheidet der Hubraum.
Mit 155 Kubikzentimetern liegt er über der Grenze von 125 Kubikzentimetern, an der die Klasse A1 und die Schlüsselzahl 196 enden. Dass die Leistung mit 11,1 kW nur knapp über den 11 kW liegt, spielt dabei keine Rolle mehr, denn beide Grenzen gelten gemeinsam. Für den Tricity 155 braucht es deshalb die Klasse A2, die ab 18 Jahren erteilt wird und Krafträder bis 35 kW umfasst.
Mit dem Tricity ins Ausland
Die Motorradklassen A1, A2 und A sind europäisch harmonisiert. Wer den Tricity 125 oder 155 mit einer dieser Klassen fährt, darf das in der ganzen EU. Die Schlüsselzahl 196 gilt dagegen nur in Deutschland.
Beim Tricity 300 kommt es auf das Ausstellungsdatum der Klasse B an. Die Berechtigung aus § 6 Abs. 3a FeV endet an der Grenze, ebenso die Schlüsselzahl 194 für eine Klasse B aus der Zeit vom 19. Januar 2013 bis zum 27. Dezember 2016. Eine Klasse B aus der Zeit vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 enthält laut Anlage 3 FeV dagegen die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 für dreirädrige Fahrzeuge und gilt damit EU-weit, ebenso eine alte Klasse 3. Wie die Nachbarländer mit dreirädrigen Kraftfahrzeugen umgehen, zeigt der Ratgeber zum Trike-Führerschein im Ausland.
Vor dem Kauf: drei Felder in den Papieren
Gerade gebrauchte Tricity-Modelle lohnen einen Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil I, weil sich die Baureihen äußerlich ähneln:
- Feld J, Fahrzeugklasse. L5e heißt Klasse B ab 21, L3e heißt Motorradklasse.
- Feld P.2, Nennleistung. Beim Tricity 300 liegt sie über 15 kW und bestimmt damit die Altersgrenze 21.
- Feld P.1, Hubraum. Er trennt den Tricity 125 (A1, B196) vom Tricity 155 (A2).
Eine nachträglich verbreiterte Vorderachse ist kein Weg zum Autoführerschein. Die Fahrzeugklasse folgt aus der Genehmigung, ein solcher Umbau wäre ein tiefer Eingriff in die Neigetechnik mit Einzelabnahme, und bis dahin zählt, was in Feld J steht. Wer ohne passende Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.
Helmpflicht und der Umstieg vom Auto
Auf jedem Tricity gilt die Helmpflicht nach § 21a Abs. 2 StVO, für Fahrer und Sozius. Die kleinen Modelle sind Krafträder, der 300er ist ein offenes dreirädriges Kraftfahrzeug mit mehr als 20 km/h, und Sicherheitsgurte, die eine Ausnahme begründen könnten, hat keiner von ihnen. Einzelheiten zur Frage, welcher Helm als geeignet gilt, stehen im Ratgeber zur Helmpflicht beim Trike.
Für Autofahrer, die mit dem Tricity 300 zum ersten Mal ein Fahrzeug mit Neigetechnik fahren, bringt der Roller eine Hilfe für den Stand mit: das Standing Assist System. Laut ADAC blockiert es beim Anhalten unterhalb von 10 km/h die Neigung, der Roller bleibt dann ohne Füße am Boden aufrecht stehen. Neben den Bremshebeln am Lenker nennt Yamaha für den 300er außerdem eine Fußbremse und eine Parkbremse. Ein Motorradtraining vor der ersten Fahrt empfiehlt Yamaha im Datenblatt trotzdem ausdrücklich, denn Kurvenfahrt in Schräglage, Blickführung und Seitenwind fühlen sich anders an als im Auto.
Fazit: Das Alter sortiert die Tricity-Familie
Beim Yamaha Tricity entscheidet zuerst die Vorderspur und danach das Geburtsdatum. Der Tricity 300 mit 470 Millimetern ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug und mit dem Autoführerschein fahrbar, wegen seiner 20,6 kW allerdings erst ab 21 und nur im Inland. Vorher öffnet ihn keine Klasse, auch nicht die A2. Der Tricity 125 ist ein Kraftrad für die Klasse A1 ab 16 oder die Schlüsselzahl 196 ab 25, der Tricity 155 verlangt wegen seines Hubraums die Klasse A2.
Wer älter als 21 ist und einen Autoführerschein besitzt, hat es damit am leichtesten und kann den 300er direkt fahren. Für Jüngere ist der Tricity 125 mit der Klasse A1 der einzige frühe Einstieg. Wie dieselbe Logik bei Piaggio aussieht, zeigt der Ratgeber zur Piaggio MP3 mit Autoführerschein.
Rechtsstand September 2026. Grundlage sind §§ 6, 6b und 10 sowie die Anlagen 3 und 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung, § 21a StVO, § 21 StVG und Art. 3 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013. Technische Daten nach Yamaha-Datenblättern und ADAC. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich Auskunft gibt die Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fragen
Darf man den Yamaha Tricity mit dem Autoführerschein fahren?
Nur den Tricity 300, und den in Deutschland ab 21 Jahren. Er ist als dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e genehmigt, für das § 6 Abs. 3a FeV die Klasse B im Inland öffnet. Weil er mit 20,6 kW über 15 kW liegt, greift die Berechtigung erst ab dem 21. Geburtstag. Tricity 125 und Tricity 155 sind dagegen Krafträder, für sie genügt die Klasse B allein nicht.
Welchen Führerschein braucht man für den Yamaha Tricity 125?
Die Klasse A1 ab 16 Jahren oder die Schlüsselzahl 196 zur Klasse B ab 25 Jahren. Der Tricity 125 ist wegen seiner schmalen Vorderspur von 380 Millimetern ein Kraftrad der Klasse L3e. Mit 125 Kubikzentimetern und 9,0 kW bleibt er innerhalb beider Grenzen. Wer die Klasse A2 oder A besitzt, fährt ihn ebenfalls.
Darf ich den Tricity 300 mit 18 Jahren fahren?
Nein, mit keiner Klasse. Die Klasse A1 deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge nur bis 15 kW ab, der Tricity 300 leistet 20,6 kW. Die Klasse A2 erfasst dreirädrige Kraftfahrzeuge nur über die enthaltene Klasse A1, also ebenfalls nur bis 15 kW. Die Klasse B und die Klasse A erfassen dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW erst ab 21 Jahren (§ 6 Abs. 3a und § 10 Abs. 1 FeV).
Welchen Führerschein braucht man für den Tricity 155?
Die Klasse A2 ab 18 Jahren oder die Klasse A. Der Tricity 155 teilt sich laut den Yamaha-Datenblättern von 2020 das Fahrwerk mit dem 125er und gilt wie dieser als Kraftrad. Mit 155 Kubikzentimetern liegt er über der Grenze von 125 Kubikzentimetern, an der die Klasse A1 und die Schlüsselzahl 196 enden. Im deutschen Programm führt Yamaha den 155er nicht.
Reicht die Schlüsselzahl B196 für den Yamaha Tricity?
Nur für den Tricity 125. Die Schlüsselzahl 196 erfasst Krafträder bis 125 Kubikzentimeter und 11 kW, und zwar nur im Inland. Der Tricity 155 liegt beim Hubraum darüber. Für den Tricity 300 braucht es sie nicht, weil dort ohnehin die Klasse B ab 21 genügt.
Gilt die Klasse B für den Tricity 300 auch im Ausland?
Die Berechtigung aus § 6 Abs. 3a FeV gilt ausdrücklich nur im Inland. Anders liegt es bei einer Klasse B, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt wurde: Sie enthält laut Anlage 3 FeV die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 für dreirädrige Fahrzeuge und gilt damit EU-weit. Auch Yamaha weist im Datenblatt darauf hin, dass je nach Land Einschränkungen gelten.
Gibt es einen Yamaha Tricity mit 500 Kubikzentimetern?
Nein. Die Tricity-Reihe umfasst 125, 155 und 300 Kubikzentimeter. Das größte Yamaha-Fahrzeug mit zwei Vorderrädern ist die Niken mit 847 bzw. seit 2023 890 Kubikzentimetern. Sie ist mit 410 Millimetern Vorderspur ein Kraftrad und verlangt die Klasse A.
Braucht man auf dem Tricity einen Helm?
Ja, auf jedem Modell. Tricity 125 und 155 sind Krafträder, der Tricity 300 ist ein offenes dreirädriges Kraftfahrzeug mit mehr als 20 km/h. Beides erfasst § 21a Abs. 2 StVO, und Sicherheitsgurte, die eine Ausnahme begründen könnten, sind nicht vorgeschrieben. Die Helmpflicht gilt für Fahrer und Sozius.