Die Klasse A1 ist als Führerschein für 125er-Motorräder bekannt. Im selben Absatz der Fahrerlaubnis-Verordnung steht eine zweite Berechtigung, die kaum jemand kennt: dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW, ab 16 Jahren und in der ganzen EU. Was das für Trikes, Tuk-Tuks und Dreirad-Roller heißt, hängt an genau dieser Zahl.
Was die Klasse A1 bei Dreirädern erlaubt
Die Definition steht in § 6 Abs. 1 FeV und hat zwei Spiegelstriche. Der erste betrifft die bekannten Leichtkrafträder, der zweite die Dreiräder:
Klasse A1: – Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, – dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
§ 6 Abs. 1 FeV
Der zweite Spiegelstrich enthält vier Bedingungen:
- Drei Räder, symmetrisch angeordnet. Das ist das Trike im Sinne der Fahrzeugklasse L5e. Ein Motorrad mit Beiwagen ist asymmetrisch und fällt unter den ersten Spiegelstrich, als Kraftrad mit Beiwagen.
- Mehr als 50 cm³ oder mehr als 45 km/h. Darunter liegt das dreirädrige Kleinkraftrad der Klasse L2e. Dafür ist die Klasse AM zuständig, und die steckt nach § 6 Abs. 3 Nr. 3 FeV ohnehin in der A1.
- Höchstens 15 kW. Maßgeblich ist die Nennleistung in Feld P.2 der Zulassungsbescheinigung.
- Keine weitere Grenze. Hubraum, Gewicht und Leistungsgewicht spielen bei Dreirädern keine Rolle, die 125 cm³ und die 0,1 kW/kg gelten nur für Krafträder.
Das Mindestalter für die Klasse A1 liegt nach § 10 Abs. 1 FeV bei 16 Jahren, ohne Auflage. Wer sie hat, darf also mit 16 ein dreirädriges Kraftfahrzeug bis 15 kW fahren, in Deutschland und in jedem anderen EU-Staat.
Zwei Grenzen in einer Klasse: 11 kW und 15 kW
In der Praxis verwirrt, dass für Dreiräder und für Dreirad-Roller unterschiedliche Grenzen gelten können. Ein Roller mit zwei eng stehenden Vorderrädern ist nach Artikel 3 Nr. 72 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ein Zweirad, solange die Spur höchstens 460 mm beträgt. Er wird als Kraftrad der Klasse L3e genehmigt, und für ihn gelten die 125 cm³ und 11 kW. Erst mit breiterer Spur wird er zum dreirädrigen Kraftfahrzeug, dann zählen die 15 kW.

Dreiräder dürfen mit A1 vier Kilowatt mehr leisten als Motorräder. Das schwächste Motorrad-Trike liegt trotzdem beim Zweieinhalbfachen der Grenze.
Wie das bei konkreten Fahrzeugen ausgeht, zeigt die Übersicht. Die Leistungswerte stammen von den Herstellern:
| Fahrzeug | Fahrzeugklasse | Leistung | Mit A1 fahrbar |
|---|---|---|---|
| Piaggio Ape 50 | L2e (Kleinkraftrad) | 1,8 kW | ja, über die enthaltene Klasse AM |
| Piaggio Ape Classic 400 | L5e | 5,75 kW | ja |
| Piaggio Ape TM | L5e | 7,5 kW | ja |
| Yamaha Tricity 125 | L3e (Kraftrad) | 9,0 kW, 125 cm³ | ja |
| Yamaha Tricity 155 | L3e (Kraftrad) | 11,1 kW, 155 cm³ | nein, Klasse A2 |
| Piaggio MP3 310 | L5e | 19,4 kW | nein |
| Yamaha Tricity 300 | L5e | 20,6 kW | nein |
| Can-Am Ryker 600 | L5e | 37,3 kW | nein |
| Harley-Davidson Road Glide 3 | L5e | 78 kW | nein |
Der Tricity 155 zeigt die Tücke der Kraftrad-Grenze: Er scheitert schon am Hubraum, und mit 11,1 kW läge er selbst bei 125 cm³ knapp über der Leistungsgrenze. Welche 125er-Dreirad-Roller in welche Fahrzeugklasse fallen, erklärt der Ratgeber zum Dreirad-Roller mit 125 ccm, die drei Tricity-Modelle im Einzelnen der Ratgeber zum Yamaha-Tricity-Führerschein.
Warum kein Motorrad-Trike unter die A1 fällt
Wer bei „Trike“ an ein Fahrzeug von Can-Am, Harley-Davidson oder rewaco denkt, landet mit der A1 nicht am Ziel. Die Leistungswerte laut Hersteller:
- Can-Am Ryker 600: 37,3 kW, das schwächste Motorrad-Trike im Serienangebot
- Can-Am Ryker 900: 61,1 kW
- Harley-Davidson Freewheeler und Tri Glide Ultra (2025): je 62 kW
- Harley-Davidson Road Glide 3 (2026): 78 kW
- rewaco: 81, 103 oder 130 kW je nach Motor
Eine Ausführung mit höchstens 15 kW führt keiner dieser Hersteller. Motorrad-Trikes beginnen damit beim Zweieinhalbfachen der A1-Grenze, und für sie gelten andere Wege: die Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ab 21 Jahren (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 FeV) oder die Klasse B ab 21, dann allerdings nur im Inland. Die Einzelheiten zur Klasse B stehen im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.
Was mit der A1 bleibt, sind kleine Dreiräder: Transport-Dreiräder wie die Ape TM, Personen-Tuk-Tuks mit Elektromotor und 125er-Roller mit breiter Spur. Für sie ist die A1 der früheste Weg, und bei Tuk-Tuks hängt die Klasse oft an Details wie der Zahl der Sitzplätze, wie der Ratgeber zum Tuk-Tuk-Führerschein zeigt.
Für wen sich die A1 bei Dreirädern lohnt
Mit 18 Jahren deckt die Klasse B Dreiräder bis 15 kW in Deutschland ohnehin ab. Die A1 lohnt sich für Dreiräder deshalb in drei Situationen.
Unter 18. Zwischen 16 und 18 ist die A1 der einzige Weg zu einem dreirädrigen Kraftfahrzeug der Klasse L5e. Vorher bleibt nur die Klasse AM mit dreirädrigen Kleinkrafträdern bis 45 km/h.
Fahrten im Ausland. Die Trike-Berechtigung der Klasse B stammt aus § 6 Abs. 3a FeV und gilt „im Inland“. Die A1 ist dagegen eine europäische Klasse, die Dreiräder bis 15 kW gehören zu ihrer Definition. Wer mit einer Ape oder einem Tuk-Tuk regelmäßig über die Grenze fährt, ist mit der A1 auf der sicheren Seite. Wie die Nachbarländer mit der Klasse B umgehen, zeigt der Ratgeber zum Trike-Führerschein im Ausland.
Ohne Autoführerschein. Wer keine Klasse B anstrebt, erreicht mit der A1 Leichtkrafträder und kleine Dreiräder in einem Schritt.
| Alter | Dreiräder bis 45 km/h (L2e) | Dreiräder L5e bis 15 kW | Dreiräder L5e über 15 kW |
|---|---|---|---|
| 15 | Klasse AM (bis 16 nur Inland) | keine Klasse | keine Klasse |
| 16 und 17 | AM oder A1 | Klasse A1 | keine Klasse |
| 18 bis 20 | AM, A1 oder B | A1 (EU-weit) oder B (Inland) | keine Klasse |
| ab 21 | AM, A1 oder B | A1 (EU-weit) oder B (Inland) | A (EU-weit) oder B (Inland) |
Die Prüfung findet auf zwei Rädern statt
Wer die A1 nur für ein Dreirad machen will, muss trotzdem Motorradfahren lernen. Anlage 7 Nr. 2.2.3 FeV legt als Prüfungsfahrzeug fest:
- ein Kraftrad der Klasse A1 ohne Beiwagen
- Motorleistung bis 11 kW, höchstens 0,1 kW/kg
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mindestens 90 km/h
- beim Verbrennungsmotor mindestens 120 cm³ Hubraum
Nach Nr. 2.2.18 dürfen für die A1-Prüfung zudem nur Fahrzeuge mit Helmtragepflicht verwendet werden. Die praktische Prüfung dauert laut Anlage 7 Nr. 2.3 mindestens 70 Minuten, davon mindestens 30 Minuten reine Fahrzeit.
Vor der Prüfung steht die Ausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung:
| Baustein | Umfang | Grundlage |
|---|---|---|
| Theorie, Grundstoff | 12 Doppelstunden, mit vorhandener Fahrerlaubnis 6 | § 4 Abs. 3 FahrschAusbO |
| Theorie, Zusatzstoff A1 | 4 Doppelstunden | Anlage 2.8 FahrschAusbO |
| Überlandfahrten | 5 × 45 Minuten | Anlage 4 FahrschAusbO |
| Autobahnfahrten | 4 × 45 Minuten | Anlage 4 FahrschAusbO |
| Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 × 45 Minuten | Anlage 4 FahrschAusbO |
Dazu kommen die Übungsstunden, deren Zahl die Fahrschule nach dem Ausbildungsstand festlegt. Der Aufwand entspricht damit einem vollwertigen Motorradführerschein. Belohnt wird er mit einer Klasse, die neben den Dreirädern auch jedes Leichtkraftrad bis 125 cm³ umfasst.
Wenn ein Zweirad nicht in Frage kommt
Für manche Menschen ist genau das Zweirad das Problem, etwa nach einer Verletzung oder bei Gleichgewichtsstörungen. Die Fahrerlaubnis-Verordnung hat dafür zwei Bausteine. § 6 Abs. 1 FeV erlaubt, eine Fahrerlaubnis „auf einzelne Fahrzeugarten dieser Klassen“ zu beschränken. Und Anlage 7 Nr. 2.2.19 FeV bestimmt: Soll die Fahrerlaubnis wegen einer körperlichen Behinderung nur für bestimmte Fahrzeugarten erteilt werden, findet die Prüfung auf einem solchen Fahrzeug statt.
Für Dreiräder gibt es dafür eine eigene Schlüsselzahl. Anlage 9 FeV führt 79.03 mit der Bedeutung „Nur dreirädrige Fahrzeuge“. Eine so beschränkte Klasse gilt dann ausschließlich für Dreiräder. Ob und in welcher Form eine Beschränkung in Frage kommt, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde im Einzelfall, oft auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens. Die erste Anlaufstelle ist deshalb die Behörde, danach eine Fahrschule mit passendem Ausbildungsfahrzeug.
Nach der A1: Aufstieg und die Hürde 21
Für Dreiräder bringt der klassische Motorrad-Aufstieg wenig. Die Klasse A2 umfasst nur Krafträder bis 35 kW und schließt Dreiräder allein über die enthaltene A1 ein, also wieder bis 15 kW. Erst die Klasse A deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ab, und dafür gilt nach § 10 Abs. 1 FeV das Mindestalter 21 ohne Ausnahme.
Wer mit 21 zusätzlich die Klasse B besitzt, darf in Deutschland ohnehin jedes Trike fahren, auch ein 130-kW-rewaco. Für Auslandstouren mit einem großen Trike führt der Weg über die Klasse A, beschränkt auf Dreiräder mit der Schlüsselzahl 79.03 oder unbeschränkt. Was die Klasse A mit dieser Schlüsselzahl umfasst und was nicht, steht ebenfalls im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.
Helm, Kennzeichen und Versicherung
Auf einem offenen Dreirad mit mehr als 20 km/h gilt nach § 21a Abs. 2 StVO Helmpflicht, sofern keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Das trifft auf die meisten Fahrzeuge zu, die mit A1 in Frage kommen, vom Tricity 125 bis zum offenen Tuk-Tuk. Eine Ape mit geschlossener Kabine fällt nicht darunter. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber zur Helmpflicht beim Trike.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L5e brauchen eine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen, dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e fahren mit Versicherungskennzeichen. Was die Fahrzeugklasse sonst noch festlegt, von der Steuer bis zur Hauptuntersuchung, fasst der Ratgeber zur Fahrzeugklasse L5e zusammen.
Fazit: die A1 öffnet kleine Dreiräder, große bleiben verschlossen
Mit der Klasse A1 darfst du ab 16 Jahren dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW fahren, in der ganzen EU und ohne Hubraumgrenze. Dazu gehören Transport-Dreiräder wie die Ape TM, Personen-Tuk-Tuks mit kleinem Motor und Dreirad-Roller bis 125 cm³ und 11 kW. Motorrad-Trikes fallen nicht darunter, das schwächste Serienmodell leistet 37,3 kW.
Lohnend ist die A1 für Dreiräder vor allem mit 16 und 17 Jahren und für Fahrten ins Ausland. Wer älter als 18 ist und in Deutschland bleibt, fährt Dreiräder bis 15 kW auch mit dem Autoführerschein. Für das große Trike bleibt es beim Mindestalter 21, mit der Klasse B im Inland oder der Klasse A überall.
Rechtsstand September 2026. Grundlage sind §§ 6 und 10 sowie die Anlagen 7 und 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung, § 4 und die Anlagen 2.8 und 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, Artikel 3 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 und § 21a StVO. Fahrzeugdaten laut Herstellern. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich Auskunft gibt die Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fragen
Darf ich mit dem Führerschein A1 ein Trike fahren?
Ja, wenn das Trike höchstens 15 kW leistet. § 6 Abs. 1 FeV zählt zur Klasse A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern bis 15 kW, ohne Hubraumgrenze. Motorrad-Trikes von Can-Am, Harley-Davidson oder rewaco liegen allerdings alle weit darüber, das schwächste Serienmodell, der Can-Am Ryker 600, leistet 37,3 kW.
Welche Dreiräder kann man mit A1 fahren?
Dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L5e bis 15 kW, etwa die Piaggio Ape TM mit 7,5 kW oder die Ape Classic 400 mit 5,75 kW, dazu Personen-Tuk-Tuks mit kleinem Elektromotor. Außerdem Dreirad-Roller mit schmaler Spur, die als Kraftrad gelten, wenn sie höchstens 125 cm³ und 11 kW haben, zum Beispiel der Yamaha Tricity 125. Über die enthaltene Klasse AM kommen dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h hinzu.
Ab welchem Alter darf man ein Trike mit A1 fahren?
Die Klasse A1 gibt es nach § 10 Abs. 1 FeV ab 16 Jahren, und damit auch Dreiräder bis 15 kW. Das ist der früheste Weg zu einem dreirädrigen Kraftfahrzeug der Klasse L5e. Mit dem Autoführerschein geht das erst ab 18, und Trikes über 15 kW sind vor dem 21. Geburtstag mit keiner Klasse erreichbar.
Kann ich die A1-Prüfung auf einem Trike machen?
Im Regelfall nicht. Anlage 7 Nr. 2.2.3 FeV schreibt als Prüfungsfahrzeug ein Kraftrad der Klasse A1 ohne Beiwagen vor, mit mindestens 90 km/h und mindestens 120 cm³ beim Verbrenner. Die Ausnahme betrifft Bewerber mit körperlicher Behinderung: Soll die Fahrerlaubnis nur für bestimmte Fahrzeugarten gelten, wird nach Nr. 2.2.19 auf einem solchen Fahrzeug geprüft.
Gilt die A1 für Dreiräder auch im Ausland?
Ja. A1 ist eine europäische Fahrerlaubnisklasse, und die Dreirad-Berechtigung bis 15 kW gehört zu ihrer Definition. Anders als die Trike-Regel der Klasse B aus § 6 Abs. 3a FeV, die nur im Inland gilt, trägt die A1 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Brauche ich mit Autoführerschein noch die A1 für ein Trike?
In Deutschland nicht. Die Klasse B berechtigt nach § 6 Abs. 3a FeV im Inland zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge, bis 15 kW ab 18 Jahren. Die A1 bringt dir dann vor allem einen Vorteil: Sie gilt auch jenseits der Grenze. Dazu kommen Leichtkrafträder bis 125 cm³ auf zwei Rädern.
Hilft mir die Klasse A2 bei einem stärkeren Trike?
Nein. Die Klasse A2 umfasst nach § 6 Abs. 1 FeV nur Krafträder bis 35 kW. Dreiräder erfasst sie allein über die enthaltene Klasse A1, also wieder nur bis 15 kW. Für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW braucht es die Klasse A oder die Klasse B, beide erst ab 21 Jahren.