Dreirad-Roller 125 ccm: Welcher Führerschein gilt?

Bei 125er-Dreirad-Rollern entscheidet die Vorderspur: Über 460 mm reicht die Klasse B ab 18, darunter braucht es die Klasse A1 oder die Schlüsselzahl 196.

Führerschein & Recht Veröffentlicht am 7 Min. Lesezeit

Ein Dreirad-Roller mit 125 Kubikzentimetern sieht aus wie ein Fall für den Motorradführerschein. Tatsächlich kann derselbe Rollertyp beides sein: ein Fahrzeug, das jeder Autoführerscheininhaber ab 18 fahren darf, oder eines, für das es eine Motorradklasse braucht. Den Ausschlag gibt eine Zahl, die in keinem Verkaufsprospekt hervorgehoben wird.

Die Weiche steht in Feld J

Bei allen anderen Fahrzeugklassen führt der Weg zur Fahrerlaubnis über Hubraum und Leistung. Bei Dreirad-Rollern kommt eine Stufe davor: die Frage, ob das Fahrzeug überhaupt als Dreirad zählt. Die europäische Typgenehmigung beantwortet sie mit einem Maß.

„Doppelrad” zwei auf einer Achse montierte Räder, die als ein Rad angesehen werden und bei denen der Abstand zwischen den Mittelpunkten der Aufstandsflächen der Reifen auf der Fahrbahn 460 mm oder weniger beträgt

Art. 3 Nr. 72 Verordnung (EU) Nr. 168/2013

Stehen die beiden Vorderräder eng zusammen, gelten sie gemeinsam als ein einziges Rad. Der Roller ist dann rechtlich zweirädrig und wird als Kraftrad der Klasse L3e genehmigt. Erst oberhalb von 460 Millimetern zählen die Räder einzeln, und aus dem Roller wird ein dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e.

Entscheidungsbaum für den Führerschein bei einem Dreirad-Roller mit 125 Kubikzentimetern. Ausgangspunkt ist Feld J der Zulassungsbescheinigung. Der linke Zweig führt bei einer Vorderspur über 460 Millimetern zur Klasse L5e und damit zur Klasse B, die ab 18 Jahren ohne Prüfung und ohne Kurs genügt und nur im Inland gilt. Der rechte Zweig führt bei einer Vorderspur bis 460 Millimeter zur Klasse L3e und teilt sich in die Klasse A1 ab 16 Jahren mit Theorie- und Praxisprüfung oder die Schlüsselzahl 196 ab 25 Jahren mit fünf Jahren Besitz der Klasse B und 13,5 Stunden Schulung.

Zwischen beiden Wegen liegen beim 125er nur wenige Zentimeter Vorderspur, in der Praxis aber sieben Jahre Mindestalter und 13,5 Stunden Schulung.

Warum ein Hersteller die eine oder andere Ausführung baut, hat mit Märkten zu tun. Die breite Spur öffnet in Deutschland und einigen Nachbarländern den Pkw-Führerschein und damit eine große Käufergruppe. Die schmale Spur macht den Roller handlicher und leichter. Piaggio hat deshalb über Jahre beide Varianten angeboten und die breite mit dem Kürzel LT gekennzeichnet.

Der Fall L5e: Klasse B genügt ab 18

Steht in Feld J die Klasse L5e, greift die deutsche Sonderregel für dreirädrige Kraftfahrzeuge:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

§ 6 Abs. 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Für 125er ist der zweite Halbsatz die gute Nachricht. Diese Motoren leisten rund 11 Kilowatt, die Piaggio MP3 125 etwa 11 kW (15 PS). Damit bleiben sie klar unter der Schwelle von 15 kW, und die Altersgrenze von 21 Jahren greift nicht. Wer die Klasse B besitzt, fährt den Roller ohne weitere Prüfung, ohne Kurs und ohne zusätzliche Kosten.

Ein Eintrag im Führerschein entsteht dabei nicht. Die Berechtigung folgt unmittelbar aus der Verordnung, sichtbar bleibt allein die Klasse B. Das ist auch der Grund, warum die Regel im Ausland nicht weiterhilft: Die drei Wörter „im Inland” beschränken sie auf Deutschland, und ausländische Kontrollen kennen die deutsche Zusatzregel nicht. Dieselbe Logik gilt für alle größeren Modelle, der Ratgeber zur Piaggio MP3 mit Autoführerschein rechnet sie für die ganze Baureihe durch.

Der Fall L3e: Klasse A1 oder Schlüsselzahl 196

Steht in Feld J eine Kraftradklasse, führen zwei Wege zum Ziel.

Die Klasse A1. Sie ist ab 16 Jahren zu haben und deckt Krafträder bis 125 Kubikzentimeter und 11 Kilowatt ab. Dazu gehört ein als L3e genehmigter Dreirad-Roller. Der Weg verlangt eine theoretische und eine praktische Prüfung samt der vorgeschriebenen Ausbildung, dafür gilt die Klasse europaweit und unbefristet. Für alle unter 25 ist sie der einzige Weg, wenn der Roller schmalspurig ist.

Die Schlüsselzahl 196. Sie erweitert eine bestehende Klasse B um dieselben Krafträder, ohne Prüfung. Die Bedingungen stehen in § 6b FeV und sind streng: Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, und die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen. Wer mit 24 den Roller kaufen will, kommt über diesen Weg nicht ans Ziel, auch wenn er die Klasse B seit acht Jahren hat.

Was die Schulung für B196 verlangt

Anstelle einer Prüfung steht bei der Schlüsselzahl 196 eine Fahrerschulung, deren Umfang Anlage 7b der FeV festlegt:

TeilUmfangDauer je Einheit
Theoretische Schulung, klassenspezifischmindestens 4 Unterrichtseinheiten90 Minuten
Fahrpraktische Übungenmindestens 5 Unterrichtseinheiten90 Minuten
Summe9 Unterrichtseinheiten13,5 Stunden

Die Zahlen sind Mindestwerte. Die Fahrschule kann verlängern, wenn die praktischen Übungen es verlangen, eine Prüfung schließt sich jedoch nicht an. Am Ende bescheinigt die Fahrschule die Teilnahme, und die Fahrerlaubnisbehörde trägt die Schlüsselzahl 196 in Spalte 12 des Kartenführerscheins ein.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Berechtigung gilt nach § 6b FeV nur im Inland, und sie ist an die Klasse B gebunden. Fällt die Klasse B weg, entfällt auch die Erweiterung. Für Trikes und größere Dreiräder hilft die Schlüsselzahl übrigens nicht weiter, weil sie nur Krafträder bis 125 cm³ und 11 kW erfasst. Wie die Klassen dort zusammenspielen, steht im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.

Welche 125er Dreirad-Roller es gibt

Das Angebot in dieser Hubraumklasse ist überschaubar geworden. Die aktuellen Baureihen der großen Anbieter beginnen oberhalb von 125 Kubikzentimetern: Piaggio führt die MP3 mit 310, 400 und 530 Kubikzentimetern, Yamaha den Tricity 300, Peugeot den Metropolis 400. Wer einen 125er sucht, landet deshalb überwiegend auf dem Gebrauchtmarkt.

ModellHubraumLeistungVorderspurKlasse
Yamaha Tricity 125125 cm³rund 9 kW380 mmL3e (Kraftrad)
Piaggio MP3 125124 cm³11 kW (15 PS)je nach AusführungL5e in der LT-Ausführung
Piaggio MP3 Yourban 125124 cm³11 kW420 mm, LT 465 mmje nach Ausführung

Die Werte stammen aus den Herstellerangaben von Yamaha und Piaggio sowie aus den Datenblättern zur MP3-Yourban-Baureihe. Der Yamaha Tricity 125 ist dabei das klarste Beispiel für die schmale Bauart: Mit 380 Millimetern Vorderspur liegt er deutlich unter der Grenze und bleibt ein Kraftrad, obwohl drei Räder auf der Straße stehen. Wie sich das beim Tricity 155 und beim Tricity 300 verschiebt, zeigt der Ratgeber zum Yamaha-Tricity-Führerschein.

Bei Piaggio entscheidet die Ausführung. Die Yourban-Baureihe kam mit 420 Millimetern Spur, die LT-Version mit 465 Millimetern. Dieselbe Baureihe, zwei Fahrzeugklassen und zwei völlig verschiedene Führerscheinwege. Die Daten der Baureihe stehen in der Rezension zum Piaggio MP3 Yourban. Warum die Bauart mit zwei Vorderrädern überhaupt so nah an dieser Grenze konstruiert wird, erklärt der Ratgeber zum Motorrad mit 3 Rädern vorne.

Und die 500er?

Bei den großen Dreirad-Rollern verschiebt sich die Frage. Alle Modelle oberhalb von rund 300 Kubikzentimetern sind breitspurig gebaut und als L5e genehmigt, die Weiche zwischen L3e und L5e stellt sich dort nicht mehr. Stattdessen wird die Leistung zum Thema:

ModellHubraumLeistungKlasse B ab
Piaggio MP3 310310 cm³19,4 kW (26 PS)21 Jahre
Yamaha Tricity 300292 cm³20,5 kW (28 PS)21 Jahre
Piaggio MP3 400 hpe399 cm³26 kW (35 PS)21 Jahre
Peugeot Metropolis 400400 cm³26 kW (35,5 PS)21 Jahre
Piaggio MP3 500493 cm³29 bis 30 kW (40 bis 41 PS)21 Jahre
Piaggio MP3 530 hpe530 cm³32,5 kW (44 PS)21 Jahre

Sobald die Nennleistung über 15 Kilowatt liegt, verlangt § 6 Abs. 3a FeV das Mindestalter 21. Schon die kleinste Baureihe oberhalb der 125er überschreitet diese Schwelle deutlich. Ein Umweg über eine Motorradklasse hilft nicht: Die Klasse A1 deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge ebenfalls nur bis 15 kW ab, und die Klasse A wird für diese Fahrzeuge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 FeV erst ab 21 Jahren erteilt.

Für Fahrer unter 21 bleibt damit genau eine Möglichkeit: ein Roller bis 15 kW. In der Praxis heißt das ein 125er, und dort stellt sich wieder die Frage nach der Vorderspur.

Was beim Kauf zu prüfen ist

Drei Zeilen in der Zulassungsbescheinigung Teil I beantworten alle Fragen zur Fahrerlaubnis:

  1. Feld J, Fahrzeugklasse. Steht dort L5e, greift die Klasse-B-Regel. Steht dort L3e, braucht es A1 oder die Schlüsselzahl 196.
  2. Feld P.2, Nennleistung in Kilowatt. Dieser Wert entscheidet über die Altersgrenze 21 und darüber, ob die Klasse A1 als Alternative in Frage kommt.
  3. Feld P.1, Hubraum. Für die Schlüsselzahl 196 gilt die Grenze von 125 Kubikzentimetern, zusammen mit höchstens 11 kW.

Ein Umbau der Spurweite löst das Problem nicht. Die Fahrzeugklasse ergibt sich aus der Typgenehmigung, und die ändert sich durch breitere Radaufhängungen nicht. Wer ein Fahrzeug ohne passende Fahrerlaubnis führt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.

Ein Sonderfall bleibt der Blick nach unten: Elektrische Dreirad-Roller mit höchstens 45 km/h laufen als Kleinkrafträder der Klasse L2e und fallen unter die Klasse AM, die in der Klasse B enthalten ist. Welche Dreiräder ganz ohne Fahrerlaubnis auskommen, klärt der Ratgeber zum Dreirad ohne Führerschein.

Fazit

Bei einem Dreirad-Roller mit 125 Kubikzentimetern entscheidet die Typgenehmigung über den Führerschein. Steht in Feld J L5e, genügt die Klasse B ab 18 Jahren, ohne Prüfung und ohne Kurs, weil diese Motoren mit rund 11 kW unter der 15-kW-Schwelle bleiben. Steht dort L3e, führt der Weg über die Klasse A1 ab 16 oder über die Schlüsselzahl 196 ab 25 Jahren nach fünf Jahren Klasse B und 13,5 Stunden Schulung.

Praktisch heißt das für Kaufinteressenten: Vor der Besichtigung die Papiere anfragen, vor der Unterschrift Feld J lesen. Beim Yamaha Tricity 125 mit seinen 380 Millimetern Vorderspur steht die Antwort fest, bei Piaggio hängt sie an der Ausführung. Bei allen größeren Rollern ab rund 300 Kubikzentimetern verschiebt sich die Frage auf das Alter, dort gilt die Klasse B erst ab 21. Weitere Rechtsthemen rund um Dreiräder sammeln wir in der Kategorie Führerschein & Recht.

Häufige Fragen

Darf ich einen 125er Dreirad-Roller mit dem Autoführerschein fahren?

Das hängt an der Fahrzeugklasse in Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I. Steht dort L5e, greift § 6 Abs. 3a FeV und die Klasse B berechtigt im Inland zum Führen des Rollers. Weil 125er mit rund 11 kW unter der 15-kW-Schwelle bleiben, gilt das schon ab 18 Jahren. Steht in Feld J dagegen L3e, zählen die beiden Vorderräder als ein Rad und es braucht eine Motorradklasse.

Warum ist ein 125er Dreirad-Roller manchmal ein Kraftrad?

Art. 3 Nr. 72 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 wertet zwei Räder einer Achse als ein einziges Rad, solange der Abstand zwischen den Mittelpunkten ihrer Aufstandsflächen höchstens 460 Millimeter beträgt. Die Yamaha Tricity 125 hält ihre Vorderräder auf 380 Millimetern und ist deshalb als Kraftrad der Klasse L3e genehmigt, obwohl sie sichtbar drei Räder hat.

Was kostet der Weg über die Schlüsselzahl 196?

Neben den Gebühren der Fahrschule kostet er vor allem Zeit und setzt zwei Bedingungen voraus. Nach § 6b FeV beträgt das Mindestalter 25 Jahre, und die Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen. Die Schulung nach Anlage 7b umfasst mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, zusammen also 13,5 Stunden. Eine Prüfung gibt es nicht.

Gilt B196 auch für dreirädrige Roller?

Die Schlüsselzahl 196 deckt Krafträder bis 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Motorleistung ab. Ein Dreirad-Roller, der wegen seiner schmalen Vorderspur als Kraftrad der Klasse L3e genehmigt ist, fällt darunter. Ein als L5e genehmigter Roller braucht sie dagegen nicht, dort genügt die Klasse B ohnehin.

Welchen Führerschein braucht ein 500er Dreirad-Roller?

Roller dieser Hubraumklasse liegen über 15 kW, die Piaggio MP3 500 etwa bei 29 bis 30 kW. Sie sind als L5e genehmigt und damit mit der Klasse B fahrbar, wegen der Leistung allerdings erst ab 21 Jahren. Diese Altersgrenze lässt sich über keine andere Klasse umgehen, denn auch die Klasse A wird für dreirädrige Kraftfahrzeuge erst ab 21 erteilt.

Ab welchem Alter darf ich einen 125er Dreirad-Roller fahren?

Über die Klasse A1 ab 16 Jahren, über die Klasse B bei einem als L5e genehmigten Roller ab 18 Jahren und über die Schlüsselzahl 196 ab 25 Jahren. Der jüngste Weg führt damit über die Motorradklasse A1, der einfachste über einen Roller mit breiter Vorderspur.

Steht die Berechtigung für den Dreirad-Roller im Führerschein?

Bei einem L5e-Roller nicht. Die Berechtigung folgt unmittelbar aus § 6 Abs. 3a FeV, ein Eintrag entsteht dadurch nicht. Sichtbar ist allein die Klasse B. Die Schlüsselzahl 196 wird dagegen eingetragen, sie erscheint in Spalte 12 des Kartenführerscheins neben der Klasse B.

Gilt die Klasse-B-Berechtigung auch im Ausland?

Nein. § 6 Abs. 3a FeV beschränkt sie ausdrücklich auf das Inland, ebenso § 6b FeV die Schlüsselzahl 196. Andere Länder regeln dreirädrige Kraftfahrzeuge eigenständig, teils mit ähnlichen Wegen für Pkw-Führerscheininhaber, teils mit zusätzlichen Bedingungen. Wer den Roller im Urlaub bewegen will, klärt die Regelung des Ziellandes vor der Abfahrt.

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