Welche Fahrzeugart ist eine Elektro-Rikscha in der Schweiz?
Die Schweiz hat für Rikschas eigene Regeln, und seit dem 1. Juli 2025 gibt es drei Wege, eine E-Rikscha einzuordnen. Welcher passt, hängt an Sitzplätzen, Motorleistung und Gewicht.
Leicht-Motorfahrrad (Art. 18 Bst. b VTS). Das ist die Kategorie der langsamen E-Bikes: Motor bis 0,5 kW, Antrieb bis 25 km/h, Gesamtgewicht bis 250 kg. Neben dem Fahrer erlaubt Art. 180 VTS einen erwachsenen Mitfahrer und zwei geschützte Kindersitze. Kontrollschild und Typengenehmigung braucht es nicht. Für eine Rikscha mit zwei Fahrgästen reicht diese Kategorie nicht, und auch mit einem Fahrgast wird es eng. 250 kg Gesamtgewicht heisst bei zwei Erwachsenen à 75 kg, dass das Fahrzeug selbst höchstens rund 100 kg wiegen darf.
Schweres Motorfahrrad (Art. 18 Bst. e VTS). Diese Kategorie gibt es seit dem 1. Juli 2025. Sie umfasst mehrspurige Fahrzeuge mit mindestens drei Rädern, Elektroantrieb bis 25 km/h, höchstens 2 kW und 450 kg Gesamtgewicht. Die Breite ist auf 1 Meter begrenzt. Wie viele Plätze das Fahrzeug haben darf, legt die Typengenehmigung fest, mit 65 kg freier Nutzlast je Erwachsenenplatz (Art. 175 Abs. 5 VTS).
Elektro-Rikscha (Art. 14 Bst. b Ziff. 3 VTS). Diese ältere Kategorie zählt zu den Kleinmotorrädern: Motor bis 2 kW, im reinen Motorbetrieb höchstens 20 km/h, mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Leergewicht bis 270 kg, Gesamtgewicht bis 450 kg. Laut ASTRA soll sie entfallen, sobald Motorfahrräder im Informationssystem Verkehrszulassung des Bundes erfasst werden können. Bis dahin bleibt sie bestehen, genutzt wird sie vor allem für den gewerblichen Personentransport.

Mit einem erwachsenen Fahrgast ist eine leichte E-Rikscha ohne Kontrollschild möglich, mit zweien führt der Weg über die Typengenehmigung.
Welche E-Rikschas haben eine Schweizer Typengenehmigung?
Eingelöst wird eine E-Rikscha nur, wenn ihr Typ vom ASTRA genehmigt ist. Die Typengenehmigungsdaten des Bundesamts für Strassen nennen am 29. September 2026 sieben Genehmigungen für Rikschas mit Fahrgastplätzen:
| Modell | Typengenehmigung | Kategorie | Motor | Leer- / Gesamtgewicht | Breite | Plätze |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Christiania Taxi-Bike P2 | 7CB101 (2025) | schweres Motorfahrrad | 0,25 kW, Shimano Steps | 65 / 350 kg | 97 cm | 3, davon 2 vorn |
| Christiania Taxi-Bike P2 | 6CD101 (2016), 6CD102 (2021) | Elektro-Rikscha | 0,25 kW | 140 / 350 kg | 97 cm | 3, davon 2 vorn |
| HCP eTriBike Leonie | 6HG101 (2022) | Elektro-Rikscha | 1,0 kW, Bafang-Mittelmotor | 176 / 355 kg | 110 cm | 3, davon 2 vorn |
| Rikscha Vision RV1 | 6RB901 (2022) | Elektro-Rikscha | 2,0 kW | 260 / 450 kg | 100 cm | 1 oder 3, davon 2 hinten |
| Veloform City Cruiser II | 6VB301 (2011) | Kleinmotorrad | 0,25 kW | 225 / 450 kg | 100 cm | 3, davon 2 hinten |
| Velotaxi City Cruiser | 6VA301 (2002) | Kleinmotorrad | 0,25 kW | 215 / 380 kg | 111 cm | keine Angabe |
Das Christiania Taxi-Bike ist das Rikscha-Modell, mit dem die Initiative Radeln ohne Alter in Dänemark entstand. Seit Oktober 2025 hat es zusätzlich eine Genehmigung als schweres Motorfahrrad, als bisher einzige Rikscha in den Daten. Mit dieser Genehmigung reicht die Kategorie M. Die beiden älteren Genehmigungen desselben Modells laufen als Elektro-Rikscha, bei ihnen genügen nach Art. 4 Abs. 5 VZV auch die Kategorien B und F.
Die HCP Leonie wird in Sevelen im St. Galler Rheintal gebaut. Ihr Bafang-Mittelmotor leistet 1 kW, die Tretunterstützung wirkt bis 25 km/h, im reinen Motorbetrieb fährt sie laut Typendaten nicht. Sie hat einen Rückwärtsgang und ist mit 110 cm deutlich breiter als das Taxi-Bike. Die RV1 der Berner Rikscha Vision AG nutzt die vollen 2 kW und 450 kg der Kategorie. Der City Cruiser stammt aus Berlin und ist das klassische Velotaxi mit dem Fahrer vorn.
Keine der Genehmigungen ist in den Daten als widerrufen vermerkt. Gebrauchte Rikschas dieser Typen lassen sich deshalb wieder einlösen, wenn das Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht.
Was kostet eine Elektro-Rikscha in der Schweiz?
Neue Personen-Rikschas sind teuer, weil sie in kleinen Stückzahlen entstehen. Der Hersteller HCP nennt für die eTriBike Leonie einen Preis von CHF 11.000. Er liefert jede Rikscha persönlich aus und stellt sie beim Kunden ein. Als Alternative zum Kauf gibt es einen Mietkauf: mindestens sechs Monate zu CHF 1.000 pro Monat, wobei die bezahlte Miete beim späteren Kauf vollständig angerechnet wird. Ein Leasing bietet HCP auf Anfrage an.
Für die Christiania-Modelle und die RV1 nennen die Hersteller keine Schweizer Listenpreise. In Deutschland hat die Arbeiterwohlfahrt in Waren an der Müritz 2025 für eine Rikscha mit zwei Fahrgastplätzen samt Zubehör rund 13.000 Euro bezahlt, das gibt eine Grössenordnung. Gebraucht sind E-Rikschas mit Schweizer Typengenehmigung selten, auf ricardo standen am 16. Oktober 2026 nur einzelne Rikschas zum Verkauf. Deutlich grösser ist der Gebrauchtmarkt in Österreich, dort gelten aber andere Regeln, wie der Ratgeber Rikscha kaufen in Österreich zeigt.
Führerausweis, Alter und Helm
Welcher Ausweis nötig ist, folgt aus der Kategorie im Fahrzeugausweis:
| Leicht-Motorfahrrad | Schweres Motorfahrrad | Elektro-Rikscha | |
|---|---|---|---|
| Führerausweis | ohne ab 16, Kategorie M ab 14 | Kategorie M ab 14 | Unterkategorie A1 ab 15, im Inland auch B oder F |
| Grundlage | Art. 5 und 6 VZV | Art. 3 Abs. 3 und Art. 6 VZV | Art. 4 Abs. 5 Bst. g und Art. 6 Abs. 1 Bst. c VZV |
| Helm | nicht vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben | nicht vorgeschrieben |
| Fahrgäste mitnehmen | ab 16 Jahren | ab 16 Jahren | nach Plätzen im Fahrzeugausweis |
Wer jünger als 16 ist, darf auf einem Motorfahrrad niemanden mitführen, auch keine Kinder (Art. 63 VRV). Mit dem Autoführerschein fährst du beide Rikscha-Kategorien ohne weitere Prüfung. Die Elektro-Rikscha erlaubt Art. 4 Abs. 5 Bst. g VZV ausdrücklich, und die Kategorie M für das schwere Motorfahrrad steckt nach Art. 4 Abs. 1 VZV in jeder Kategorie B. Eine Helmpflicht gibt es bei keiner der drei Kategorien, das ASTRA empfiehlt den Velohelm trotzdem.
Kontrollschild, Versicherung und Ausrüstung
Schweres Motorfahrrad und Elektro-Rikscha werden immatrikuliert: Sie bekommen einen Fahrzeugausweis und ein Kontrollschild. Ohne Haftpflichtversicherung gibt es kein Kontrollschild. Ein einzeln importiertes Motorfahrrad prüft vor der Zulassung ein amtlicher Verkehrsexperte (Art. 93 VZV), Voraussetzung ist ein genehmigter Typ (Art. 91 VZV).
Für das schwere Motorfahrrad schreibt die VTS zusätzlich vor:
- eine Reibbremse an jedem Rad (Art. 181b Abs. 1 VTS)
- einen Rückspiegel links aussen mit mindestens 50 cm² Fläche (Art. 181b Abs. 2 VTS)
- ein gut sichtbares Schild mit der Zahl der Plätze und der Nutzlast (Art. 181b Abs. 3 VTS)
- Licht vorn weiss und hinten rot, das auch tagsüber eingeschaltet ist
- eine Glocke oder eine zugelassene Hupe
Elektro-Rikschas nach Art. 14 VTS brauchen eine Betriebs- und eine Feststellbremse. Eine Reibungsbremse ist bei mehrspurigen Elektro-Rikschas nicht vorgeschrieben (Art. 149 VTS).
Verkehrsregeln: Radweg oder Fahrbahn
Elektro-Rikschas bis 1 Meter Breite halten sich an die Vorschriften für Radfahrende, zusätzlich an die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten (Art. 42 Abs. 4 VRV). Sie benutzen also Radwege und Radstreifen. Wo eine Ausnahme von der Radwegpflicht signalisiert ist, dürfen sie auf die Fahrbahn.
Für schwere Motorfahrräder gilt dasselbe. Zusätzlich müssen sie Wege mit dem Fahrverbot für Motorfahrräder meiden. Eine Elektro-Rikscha, die breiter als 1 Meter ist, wie die Leonie mit 110 cm, fällt nicht unter die Radfahrer-Regel. Für sie gelten die Regeln für Kleinmotorräder, ihr Platz ist die Fahrbahn.
Gewerblich fahren: Rikscha-Taxi ohne Bewilligung
Wer mit einem Motorfahrzeug der Kategorie B oder F berufsmässig Personen transportiert, braucht normalerweise eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport. Für Elektro-Rikschas macht Art. 25 Abs. 1 VZV eine ausdrückliche Ausnahme: Berufsmässige Fahrten mit Elektro-Rikschas brauchen keine Bewilligung, auch wenn die Rikscha mit dem Ausweis der Kategorie B oder F gefahren wird.
Das macht die Rikscha für Stadtrundfahrten, Hochzeiten und Hotelshuttles attraktiv. Wie viele Fahrgäste mitfahren dürfen, steht im Fahrzeugausweis. Beim Christiania Taxi-Bike und der Leonie sind es zwei Erwachsene vorn, bei der RV1 und dem City Cruiser zwei hinten.
Import aus Deutschland oder der EU
In der EU gilt eine Rikscha mit 250-Watt-Motor und Tretunterstützung bis 25 km/h als Fahrrad. Eine Typgenehmigung hat sie deshalb nicht. In der Schweiz braucht dieselbe Rikscha mit zwei erwachsenen Fahrgästen eine Schweizer Typengenehmigung, sonst gibt es keinen Fahrzeugausweis. Ein Modell ohne Schweizer Genehmigung lässt sich nicht einlösen.
Bleibt die Rikscha bei einem erwachsenen Mitfahrer, 0,5 kW und 250 kg Gesamtgewicht, ist sie ein Leicht-Motorfahrrad und darf ohne Typengenehmigung fahren. Für die meisten Personen-Rikschas mit Sitzbank ist diese Grenze aber zu tief.
Die Abgaben sind übersichtlich. Zoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an, die Mehrwertsteuer von 8,1 Prozent schon. Den Ablauf an der Grenze mit Zollanmeldung und Fahrzeugpapieren beschreibt der Ratgeber Trike kaufen in der Schweiz.
Fazit
Eine Elektro-Rikscha mit zwei Fahrgästen ist in der Schweiz immer ein Fahrzeug mit Typengenehmigung, Fahrzeugausweis und Kontrollschild. Die Auswahl ist überschaubar, die ASTRA-Daten nennen eine Handvoll Modelle. Mit der HCP Leonie gibt es einen Schweizer Hersteller mit Mietkauf, mit dem Christiania Taxi-Bike eine Rikscha, die als schweres Motorfahrrad schon mit der Kategorie M fahrbar ist.
Vor dem Kauf zählt deshalb die Typengenehmigungsnummer. Sie zeigt, in welche Kategorie die Rikscha fällt, welcher Führerausweis reicht und wie viele Fahrgäste mitfahren dürfen. Für den gewerblichen Einsatz ist der Weg frei, eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport braucht es nicht.
Rechtsstand Oktober 2026. Grundlage sind Art. 14, 18, 149, 175, 180 und 181b VTS, Art. 3, 4, 6, 25, 91 und 93 VZV sowie Art. 3b, 42 und 63 VRV in den Fassungen seit dem 1. Juli 2025, dazu das ASTRA-Merkblatt zu Motorfahrrädern (Stand 1. Juli 2025). Typendaten aus dem Open-Data-Angebot des Bundesamts für Strassen (Stand 29. September 2026), Preise laut HCP Swiss (16. Oktober 2026). Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Braucht eine Elektro-Rikscha in der Schweiz ein Kontrollschild?
Mit zwei erwachsenen Fahrgästen ja. Dann ist sie entweder ein schweres Motorfahrrad (Art. 18 Bst. e VTS) oder eine Elektro-Rikscha nach Art. 14 Bst. b Ziff. 3 VTS, beide mit Typengenehmigung, Fahrzeugausweis und Kontrollschild. Ohne Kontrollschild fährt nur ein Leicht-Motorfahrrad mit höchstens einem erwachsenen Mitfahrer, 0,5 kW und 250 kg Gesamtgewicht.
Welchen Führerausweis brauche ich für eine Elektro-Rikscha?
Das hängt von der Kategorie im Fahrzeugausweis ab. Ein schweres Motorfahrrad fährst du mit der Kategorie M ab 14 Jahren. Eine Elektro-Rikscha nach Art. 14 VTS ist ein Kleinmotorrad und verlangt die Unterkategorie A1 ab 15 Jahren, im Inland reichen nach Art. 4 Abs. 5 Bst. g VZV auch die Kategorien B und F.
Was kostet eine Elektro-Rikscha in der Schweiz?
Der Schweizer Hersteller HCP aus Sevelen verlangt für seine Rikscha eTriBike Leonie mit zwei Fahrgastplätzen CHF 11.000. Er bietet auch Mietkauf an, für mindestens sechs Monate zu CHF 1.000 pro Monat, die Miete wird beim Kauf angerechnet. Gebrauchte E-Rikschas mit Schweizer Typengenehmigung tauchen nur vereinzelt auf.
Muss man auf einer Elektro-Rikscha in der Schweiz einen Helm tragen?
Nein. Für schwere Motorfahrräder und Leicht-Motorfahrräder mit Antrieb bis 25 km/h gilt die Ausnahme nach Art. 3b Abs. 3 Bst. g VRV, für Elektro-Rikschas mit höchstens 20 km/h Bauartgeschwindigkeit die nach Bst. e. Bei den als Elektro-Rikscha genehmigten Typen steht im Fahrzeugausweis ausdrücklich „keine Helmtragpflicht“. Empfohlen ist ein Velohelm trotzdem.
Darf man mit einer Elektro-Rikscha auf dem Radweg fahren?
Elektro-Rikschas bis 1 Meter Breite folgen den Regeln für Radfahrende (Art. 42 Abs. 4 VRV) und benutzen den Radweg. Dazu kommen die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten. Schwere Motorfahrräder sind ohnehin höchstens 1 Meter breit, für sie gilt aber auch ein Fahrverbot für Motorfahrräder.
Brauche ich für ein Rikscha-Taxi eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport?
Nein. Art. 25 Abs. 1 VZV hält ausdrücklich fest, dass berufsmässige Personentransporte mit Elektro-Rikschas keine Bewilligung brauchen, auch wenn die Rikscha mit dem Führerausweis der Kategorie B oder F gefahren wird. Die Zahl der Fahrgäste richtet sich nach den Plätzen im Fahrzeugausweis.
Kann ich eine E-Rikscha aus Deutschland in die Schweiz importieren?
Nur ein Modell, für das es eine Schweizer Typengenehmigung gibt, oder eines, das als Leicht-Motorfahrrad durchgeht. In der EU zählen Rikschas mit 250-Watt-Motor als Fahrräder und haben keine Typgenehmigung. In der Schweiz brauchen sie mit zwei erwachsenen Fahrgästen eine, sonst gibt es kein Kontrollschild. Beim Import fallen 8,1 Prozent MWST an, Zoll seit 2024 nicht mehr.