Ein Trike kommt in der Schweiz auf drei Wegen in die Garage: neu vom Markenhändler, als Occasion aus dem Inland oder als Import, meist aus Deutschland. Jeder Weg hat seine eigenen Kosten und Formalitäten.
Drei Wege zum Trike in der Schweiz
| Weg | Wofür er spricht | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Neu beim Schweizer Händler | Garantie, Service und Einlösen aus einer Hand | Listenpreis in Franken, kleine Modellauswahl |
| Occasion in der Schweiz | Fahrzeug ist schon eingelöst und geprüft | letzte Fahrzeugprüfung, Umbauten im Fahrzeugausweis |
| Import aus Deutschland | grössere Auswahl, deutscher Nettopreis plus 8,1 % MWST | Zollanmeldung, COC, Prüfung beim Strassenverkehrsamt, Garantie |
Werks-Trikes mit Händlernetz bauen in der Schweiz zwei Hersteller, Can-Am und Harley-Davidson. Für Rewaco, Boom und Umbauten auf Motorradbasis führt der Weg über Partnerhändler, den Occasionsmarkt oder Händler in Deutschland.
Neu kaufen beim Schweizer Händler
Can-Am verkauft seine Trikes in der Schweiz über BRP und dessen Vertragshändler. Die Schweizer Herstellerseite führt für das Modelljahr 2026 den Ryker, den Spyder F3, den Spyder RT und den Canyon, dazu eine Händlersuche. Preise in Franken nennt die Seite nicht, sie gibt es beim Händler. Welche der drei Hauptbaureihen zu wem passt, zeigt unser Vergleich Can-Am Ryker vs. Spyder.
Harley-Davidson listet seine Trikes mit Schweizer Listenpreisen:
| Modell 2026 | Listenpreis Schweiz | Listenpreis Deutschland |
|---|---|---|
| Road Glide 3 | ab CHF 36.900 | ab 38.900 € |
| Street Glide 3 Limited | ab CHF 45.700 | ab 47.700 € |
| CVO Street Glide 3 Limited | ab CHF 56.400 | ab 59.900 € |
Je nach Farbe kommen bis zu CHF 900 Aufpreis dazu. Die Schweizer Preise enthalten 8,1 Prozent MWST, die deutschen 19 Prozent Umsatzsteuer. Welches Land günstiger ist, hängt deshalb am Wechselkurs.
Rewaco vertreibt seine Trikes über Partnerhändler, die Händlersuche auf der Herstellerseite zeigt den nächstgelegenen. Fehlt ein Partner in der Nähe, läuft der Kauf über einen Händler im grenznahen Deutschland. Neue Trikes von Boom gibt es nicht mehr, sie sind nur noch gebraucht zu haben. Einen Überblick über die Neupreise aller Marken in Euro gibt unser Ratgeber Was kostet ein Trike?.
Occasion: worauf es beim gebrauchten Trike ankommt
Gebrauchte Trikes inserieren Händler und Private in der Schweiz auf MotoScout24, das ausdrücklich auch Trikes führt, dazu auf AutoScout24, tutti.ch und ricardo. Wer bei den Inseraten auf ein paar Punkte achtet, erspart sich böse Überraschungen beim Einlösen:
- Fahrzeugausweis: Er weist das Fahrzeug als dreirädriges Motorfahrzeug aus. Umbauten wie ein anderes Fahrwerk, eine Anhängerkupplung oder ein anderer Auspuff müssen eingetragen sein, sonst droht bei der nächsten Prüfung der Rückbau.
- Letzte Fahrzeugprüfung: Das Inseratskürzel „ab MFK” bedeutet, dass das Trike frisch durch die Motorfahrzeugkontrolle gegangen ist. Liegt die letzte Prüfung Jahre zurück, kann die nächste bald fällig sein, und Mängel gehen dann auf Deine Rechnung.
- Kontrollschilder: In der Schweiz gehören die Schilder dem Halter und bleiben beim Verkäufer. Du löst das Trike mit eigenen Schildern ein, dafür braucht es vorab den elektronischen Versicherungsnachweis Deiner Versicherung.
- Reifen: Ein Trike braucht drei Reifen, bei Can-Am in Pkw-nahen Sondergrössen. Das Herstellungsdatum steht als DOT-Code auf der Flanke und gehört vor dem Preisgespräch geprüft.
- Getriebe und Führerausweis: Wer seinen Ausweis auf einem Automatikfahrzeug gemacht hat, braucht ein Trike ohne Kupplungspedal bzw. Kupplungshebel. Can-Am fährt durchgehend ohne, viele Umbauten auf Motorradbasis und die Harley-Trikes haben eine Handkupplung.
Bei einer Occasion aus Deutschland gilt zusätzlich alles, was im Abschnitt zum Import steht. Ein Privatverkäufer stellt keine Mehrwertsteuer in Rechnung, die Schweizer MWST fällt an der Grenze trotzdem an.
Trike aus Deutschland importieren: der Ablauf

Fünf Stationen von der deutschen Rechnung bis zum Schweizer Kontrollschild. Die Steuerlast sinkt von 19 auf 8,1 Prozent, mit Automobilsteuer auf 12,4 Prozent.
1. Kaufvertrag. Verkauft ein deutscher Händler an einen Käufer, der das Trike in die Schweiz bringt, ist das eine Ausfuhrlieferung. Sie ist nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und § 6 UStG von der deutschen Umsatzsteuer befreit, sobald der Ausfuhrnachweis vorliegt. In der Praxis rechnen viele Händler zunächst brutto ab und erstatten die 19 Prozent, wenn der gestempelte Ausfuhrbeleg zurückkommt. Die Ausfuhr meldet der Händler elektronisch an, den Ausgang bestätigt die deutsche Zollstelle an der Grenze. Wie das abläuft, gehört vor der Unterschrift in den Vertrag.
2. Überführung. Am einfachsten reist das Trike auf einem Anhänger oder Transporter. Auf eigener Achse braucht es ein Ausfuhrkennzeichen nach § 45 FZV. Die Zulassungsstelle teilt es nur gegen eine Versicherungsbestätigung nach Anlage 16 FZV zu, die Zulassung gilt so lange wie die Versicherung und höchstens ein Jahr.
3. Zollanmeldung. An der Grenze meldest Du das Trike unaufgefordert zur Einfuhr an. Das BAZG verlangt die elektronische Zollanmeldung e-dec, Rechnung oder Kaufvertrag, Fahrzeugausweis bzw. Zulassungsbescheinigung und einen Ausweis. Anmeldungen laufen von Montag bis Freitag, einige Zollstellen öffnen auch samstagvormittags. Nach Zahlung der Abgaben stempelt der Zoll den Prüfungsbericht 13.20 A, den das Strassenverkehrsamt später im Original sehen will.
4. Fahrzeugprüfung. Beim kantonalen Strassenverkehrsamt reichst Du das Gesuch um Prüfung ein, mit dem gestempelten 13.20 A, dem COC und dem elektronischen Versicherungsnachweis (eVn) der Schweizer Haftpflichtversicherung. Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) erleichtert laut BAZG die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Für Trikes der Klasse L5e gilt das COC nach Verordnung (EU) Nr. 168/2013, ausgestellt vom Hersteller und angefordert über die Markenvertretung. Eine Garantie für die Zulassung ist es nicht, die Schweizer Vorschriften zu Abgas, Lärm und Bremsen gelten trotzdem, wie das Strassenverkehrsamt Aargau ausdrücklich festhält.
5. Einlösen. Nach bestandener Prüfung bekommst Du Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Für Autobahnen und Autostrassen fehlt dann noch die Vignette für 40 Franken.
Abgaben beim Import: MWST und Automobilsteuer
Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keine Zölle mehr auf Industrieprodukte, Fahrzeuge eingeschlossen. Was bleibt, sind zwei Steuern:
- Mehrwertsteuer: Normalsatz 8,1 Prozent auf den Fahrzeugwert, also Kaufpreis oder Normalwert, einschliesslich Transport bis zum ersten Bestimmungsort in der Schweiz.
- Automobilsteuer: 4 Prozent des Fahrzeugwerts. Sie erfasst nach dem BAZG-Merkblatt Personenautomobile der Tarifnummer 8703 sowie bestimmte Lieferwagen und Kleinbusse. Motorräder der Tarifnummer 8711 fallen nicht darunter. Kommt die Automobilsteuer dazu, berechnet sich die MWST auf den Wert inklusive Automobilsteuer.
Ob ein Trike als Motorrad oder als Personenautomobil eingereiht wird, hängt an seiner Bauart, und die Frage ist bei Trikes nicht für jedes Modell eindeutig. Wer sicher planen will, holt vor dem Kauf eine Auskunft bei der Auskunftszentrale Zoll des BAZG ein, mit Datenblatt und Fotos des konkreten Modells.
Für einen Fahrzeugwert von 30.000 Franken sehen beide Fälle so aus:
| Einreihung | Automobilsteuer | MWST 8,1 % | Abgaben gesamt |
|---|---|---|---|
| als Motorrad (8711) | 0 CHF | 2.430 CHF | 2.430 CHF |
| als Personenautomobil (8703) | 1.200 CHF | 2.527,20 CHF | 3.727,20 CHF |
Wer in die Schweiz zieht und sein Trike mitnimmt, kann es als Übersiedlungsgut abgabenfrei einführen, sofern er es vor dem Umzug mindestens sechs Monate selbst genutzt hat und weiter nutzt. Dafür gibt es beim Zoll ein eigenes Antragsformular. Nach spätestens einem Jahr braucht das Trike dann Schweizer Fahrzeugausweis und Kontrollschilder.
Lohnt sich der Kauf in Deutschland?
Am Beispiel Harley-Davidson Road Glide 3 lässt sich die Rechnung aufmachen. In Deutschland kostet er ab 38.900 Euro, darin stecken 19 Prozent Umsatzsteuer. Netto bleiben 32.689 Euro. In der Schweiz steht er mit CHF 36.900 in der Liste, darin stecken 8,1 Prozent MWST, netto sind das CHF 34.135.
Ob der Import billiger kommt, entscheidet der Wechselkurs am Kauftag. Bei einem angenommenen Kurs von 0,95 Franken je Euro entsprechen 32.689 Euro rund CHF 31.050. Mit 8,1 Prozent MWST landet der Import bei rund CHF 33.570, als Personenautomobil eingereiht mit Automobilsteuer bei rund CHF 34.910. Gegen den Schweizer Listenpreis bleiben damit vor Rabatten rund CHF 2.000 bis 3.300 Unterschied. Davon gehen Überführung, Prüfgebühren und der eigene Aufwand ab, und Schweizer Händler geben ebenfalls Rabatt.
Drei Punkte gehören vor dem Kauf in Deutschland geklärt:
- Verkauft der Händler überhaupt ins Ausland? Nicht jeder macht das, und ohne Ausfuhrnachweis bleibt die deutsche Umsatzsteuer stehen.
- Wer übernimmt die Garantie? Manche Hersteller binden Garantie und Kulanz an das Land, in dem das Fahrzeug verkauft wurde. Ob ein Schweizer Händler Garantiearbeiten und Rückrufe übernimmt, klärst Du am besten schriftlich.
- Gibt es ein COC? Bei Neufahrzeugen liegt es fast immer bei, bei Occasionen fehlt es öfter. Ohne COC wird das Einlösen deutlich aufwendiger.
Bei Umbauten auf Motorradbasis und bei Eigenbauten ist der Import am aufwendigsten. Sie haben in der Regel kein COC, und das Strassenverkehrsamt prüft dann Abgas, Lärm, Bremsen und Bauteile einzeln.
Nach dem Kauf: Ausweis, Versicherung, Steuer
In der Schweiz gehören Trikes zur Kategorie B. Wer den Autoführerausweis hat, darf sie fahren, ohne Leistungsgrenze und ohne die deutsche Altersstufe von 21 Jahren. Auf offenen Trikes gilt Helmpflicht für Fahrer und Mitfahrer. Die Einzelheiten, auch für Fahrer mit deutschem Führerschein, stehen im Ratgeber zum Trike-Führerschein in der Schweiz.
Vor dem Einlösen braucht es eine Haftpflichtversicherung, die den elektronischen Versicherungsnachweis an das Strassenverkehrsamt schickt. Die Motorfahrzeugsteuer legt jeder Kanton selbst fest, deshalb lohnt vor dem Kauf ein Blick in den Tarif des Wohnkantons. Für Nationalstrassen kommt die Vignette für 40 Franken dazu, als Klebevignette oder als E-Vignette, die an das Kontrollschild gebunden ist.
Fazit
Für ein neues Can-Am- oder Harley-Trike ist der Schweizer Händler der bequemste Weg, mit Garantie und Einlösen aus einer Hand. Wer ein bestimmtes Modell, einen Umbau oder eine günstige Occasion sucht, findet in Deutschland die grössere Auswahl und zahlt dort netto plus 8,1 Prozent MWST.
Bevor Du in Deutschland unterschreibst, klärst Du die Einreihung beim Zoll, das COC und die Garantie. Mit diesen drei Antworten lässt sich der Import sauber gegen das Schweizer Angebot rechnen, inklusive Händlerrabatt auf beiden Seiten der Grenze.
Rechtsstand Oktober 2026. Abgaben nach dem BAZG-Merkblatt „Mit Fahrzeugen durch den Schweizer Zoll” (Formular 15.49) und dem Merkblatt Automobilsteuer, Aufhebung der Industriezölle nach SECO und BAZG. Ausfuhr nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und § 6 UStG sowie § 45 FZV. Listenpreise laut Harley-Davidson Schweiz und Deutschland, Modelljahr 2026.
Häufige Fragen
Wo kann man in der Schweiz ein Trike kaufen?
Neue Werks-Trikes verkaufen die Markenhändler von Can-Am und Harley-Davidson, die Händlersuche steht jeweils auf der Schweizer Herstellerseite. Can-Am führt dort Ryker, Spyder F3, Spyder RT und Canyon, Harley-Davidson den Road Glide 3, den Street Glide 3 Limited und den CVO Street Glide 3 Limited. Gebrauchte Trikes finden sich auf MotoScout24, AutoScout24, tutti.ch und ricardo. Der dritte Weg ist der Import aus Deutschland, wo die Auswahl an Umbauten und Occasionen grösser ist.
Lohnt es sich, ein Trike in Deutschland zu kaufen und in die Schweiz einzuführen?
Oft ja, wenn der deutsche Händler ohne deutsche Mehrwertsteuer verkauft. Auf den Nettopreis kommen in der Schweiz 8,1 Prozent MWST, deutlich weniger als die 19 Prozent in Deutschland. Ob am Ende ein Vorteil bleibt, hängt von Wechselkurs, Händlerrabatt in beiden Ländern, Prüfgebühren und der Garantiefrage ab. Vor dem Kauf deshalb schriftlich klären, ob der Händler ins Ausland verkauft und wer in der Schweiz die Garantie übernimmt.
Wie viel Steuer zahle ich beim Import eines Trikes in die Schweiz?
Zoll fällt seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr an, die Schweiz hat die Industriezölle aufgehoben. Fällig ist die Mehrwertsteuer zum Normalsatz von 8,1 Prozent auf den Fahrzeugwert samt Transport bis zum ersten Bestimmungsort. Reiht der Zoll das Trike als Personenautomobil unter Tarifnummer 8703 ein, kommen 4 Prozent Automobilsteuer dazu, die MWST rechnet dann auf den Wert inklusive Automobilsteuer. Als Motorrad unter 8711 entfällt die Automobilsteuer.
Welche Unterlagen brauche ich beim Schweizer Zoll für ein Trike?
Laut Merkblatt des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die elektronische Zollanmeldung e-dec, die Rechnung oder den Kaufvertrag, den Fahrzeugausweis bzw. die Zulassungsbescheinigung, auch wenn sie bereits annulliert ist, und Pass oder Identitätskarte. Fahrzeuge werden beim Grenzübertritt unaufgefordert angemeldet. Anmeldungen sind von Montag bis Freitag möglich, einige Zollstellen haben samstagvormittags geöffnet.
Brauche ich für ein importiertes Trike ein COC?
Es ist nicht vorgeschrieben, macht das Einlösen aber viel einfacher. Nach dem BAZG-Merkblatt erleichtert die EG-Übereinstimmungsbescheinigung die Inverkehrsetzung ohne Lärm- und Abgastest. Ausgestellt wird das COC vom Hersteller, angefordert über die Markenvertretung. Ohne COC wird die Prüfung beim Strassenverkehrsamt aufwendiger, bei Umbauten und Eigenbauten fehlt es oft ganz.
Wie überführe ich ein in Deutschland gekauftes Trike in die Schweiz?
Entweder auf einem Anhänger bzw. Transporter oder auf eigener Achse mit Ausfuhrkennzeichen. Das Ausfuhrkennzeichen regelt § 45 FZV, es setzt eine Haftpflichtversicherung nach Anlage 16 FZV voraus und gilt höchstens ein Jahr. An der Grenze wird das Trike dann zur Einfuhr angemeldet, der Zoll stempelt den Prüfungsbericht 13.20 A für das Strassenverkehrsamt.
Welchen Führerausweis brauche ich in der Schweiz für ein Trike?
In der Schweiz gehören dreirädrige Motorfahrzeuge zur Kategorie B, also zum Autoführerausweis. Eine Leistungsgrenze oder eine eigene Altersstufe 21 wie in Deutschland gibt es dafür nicht. Auf offenen Trikes gilt Helmpflicht für alle Mitfahrenden.