Tuk Tuk Führerschein: Welche Klasse für welches Tuk-Tuk?

Für ein Tuk-Tuk reicht je nach Klasse die Prüfbescheinigung, die Klasse AM, A1 oder B. Warum schon ein Sitzplatz zu viel über den Führerschein entscheidet.

Führerschein & Recht Veröffentlicht am 10 Min. Lesezeit

Rechtlich ist ein Tuk-Tuk entweder ein Kleinkraftrad der Klasse L2e oder ein dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e, und an dieser Klasse hängt der Führerschein. Die Spanne reicht von der Prüfbescheinigung für Fünfzehnjährige bis zum Mindestalter 21, und zwei Tuk-Tuks mit identischem Tempo können dabei auf verschiedenen Stufen landen.

Die kurze Antwort: vier Stufen nach Fahrzeugklasse

Im Handel heißt fast jedes Dreirad mit Kabine Tuk-Tuk, vom elektrischen Lastenfahrzeug mit Pritsche bis zur Rikscha für vier Fahrgäste. Die Fahrerlaubnis-Verordnung fragt allein nach der Fahrzeugklasse aus der europäischen Typgenehmigung, und daraus ergeben sich vier Stufen:

FahrzeugklasseTypisches Tuk-TukFührerscheinMindestalterGrundlage
L2e, auf 25 km/h begrenztE-Lasten-Tuk-Tuk in der LangsamversionPrüfbescheinigung, jeder Führerschein genügt15 Jahre§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b, § 5 FeV
L2e bis 45 km/hE-Lasten-Tuk-Tuk, Piaggio Ape 50Klasse AM, in der Klasse B enthalten15 Jahre (bis 16 nur Inland)§ 6 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 4 FeV
L5e bis 15 kWPersonen-Tuk-Tuk mit Rückbank, Ape TMKlasse A1 oder Klasse B (nur Inland)16 bzw. 18 Jahre§ 6 Abs. 1 und Abs. 3a FeV
L5e über 15 kWstark motorisierte Tuk-TuksKlasse A oder Klasse B (nur Inland)21 Jahre§ 6 Abs. 3a, § 10 Abs. 1 FeV

Wer einen Autoführerschein besitzt, darf in Deutschland damit jedes Tuk-Tuk fahren, bei mehr als 15 kW Nennleistung allerdings erst ab 21. Für alle anderen hängt die Antwort an der Stufe, und die lässt sich in den Papieren ablesen.

Treppe mit vier Stufen für den Tuk-Tuk-Führerschein. Stufe 1, L2e bis 25 km/h: Prüfbescheinigung ab 15. Stufe 2, L2e bis 45 km/h mit höchstens 4 kW und 2 Plätzen: Klasse AM ab 15, in B enthalten. Stufe 3, L5e bis 15 kW: A1 ab 16 oder B ab 18 nur im Inland. Stufe 4, L5e über 15 kW: A oder B ab 21. Ein roter Kasten nennt die fünf L2e-Grenzen 45 km/h, 4 kW, 270 kg, 2 Plätze und 50 cm³, ein roter Pfeil zeigt auf den Sprung zwischen Stufe 2 und 3.

Der entscheidende Schritt liegt zwischen L2e und L5e: Eine einzige überschrittene Grenze macht aus dem Moped ein dreirädriges Kraftfahrzeug.

Bis 25 km/h: fahrerlaubnisfrei mit Prüfbescheinigung

Die unterste Stufe betrifft vor allem elektrische Lasten-Tuk-Tuks, die viele Händler in zwei Ausführungen anbieten. Die Lastenrad-Manufaktur etwa führt ihr TukTuk EV 3 C1 mit EU-Genehmigung als L2e-U wahlweise mit 25 oder 45 km/h. Die langsame Variante fällt unter eine Ausnahme der Fahrerlaubnis-Verordnung:

Ausgenommen sind […] zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U […], wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

§ 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b FeV

Einen Nachweis brauchst du trotzdem: § 5 FeV verlangt für diese Fahrzeuge dieselbe Prüfbescheinigung wie für ein Mofa, also eine theoretische Prüfung nach Ausbildung in der Fahrschule. Das Mindestalter liegt nach § 10 Abs. 3 FeV bei 15 Jahren. Ohne neue Prüfung kommen drei Gruppen aus:

Zwei Details gehören dazu. Nimmst du ein Kind unter sieben Jahren mit, musst du nach § 10 Abs. 4 FeV mindestens 16 Jahre alt sein. Und weil die Bauartgeschwindigkeit über 6 km/h liegt, braucht das Tuk-Tuk ein Versicherungskennzeichen.

Davon zu trennen sind Lasten-Tuk-Tuks, die wie ein Pedelec funktionieren: Motor nur beim Treten, höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung, Abregelung bei 25 km/h. Solche Fahrzeuge gelten nach § 1 Abs. 3 StVG als Fahrräder und brauchen weder Prüfbescheinigung noch Kennzeichen. Welche Dreiräder insgesamt ohne Fahrerlaubnis auskommen, zeigt der Ratgeber zum Dreirad ohne Führerschein.

Bis 45 km/h: Klasse AM, im Autoführerschein enthalten

Die zweite Stufe ist das dreirädrige Kleinkraftrad der Klasse L2e. Nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 muss ein Fahrzeug dafür fünf Grenzen gleichzeitig einhalten:

KriteriumGrenze der Klasse L2e
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeithöchstens 45 km/h
Nenndauer- oder Nutzleistunghöchstens 4 kW
Masse in fahrbereitem Zustandhöchstens 270 kg
Hubraum bei Fremdzündungsmotorhöchstens 50 cm³
Sitzplätze einschließlich Fahrerhöchstens zwei

Innerhalb der Klasse unterscheidet die Verordnung zwei Unterklassen. L2e-P ist für die Personenbeförderung ausgelegt, L2e-U für Güter mit einer Ladefläche. Viele elektrische Lasten-Tuk-Tuks tragen die Genehmigung L2e-U. Ein Beispiel ist das E-Tuk-Tuk mit Kabine und Pritsche des österreichischen Händlers Matzhold: 45 km/h, laut Händler 3,9 kW Spitzenleistung und 266 kg Leergewicht. Der Händler nennt als Führerschein die Klasse AM ab 15 oder die Klasse B.

Die rechtliche Grundlage dazu steht in § 6 FeV. Die Klasse AM umfasst ausdrücklich dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und wird ab 15 Jahren erteilt, bis zum 16. Geburtstag mit der Auflage, sie nur im Inland zu nutzen (§ 10 Abs. 1 FeV). Nach § 6 Abs. 3 Nr. 4 FeV berechtigt die Klasse B zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM. Jeder Autofahrer darf ein L2e-Tuk-Tuk also ohne weitere Prüfung fahren. Zum klassischen Tuk-Tuk mit Verbrennungsmotor gehört in dieser Stufe die Piaggio Ape 50 mit 50 cm³. Was bei 45 km/h sonst noch dazugehört, von Kennzeichen bis Helm, fasst der Ratgeber zum E-Dreirad mit 45 km/h zusammen.

Warum 45 km/h nicht automatisch den Mopedführerschein bedeuten

Hier liegt der häufigste Irrtum beim Tuk-Tuk-Kauf. Die 45 km/h sind nur eine der fünf L2e-Grenzen. Reißt ein Fahrzeug eine beliebige davon, fällt es nach Anhang I der Verordnung in die Klasse L5e, das dreirädrige Kraftfahrzeug, auch wenn es kein bisschen schneller fährt.

Bei Tuk-Tuks trifft das zwei Kriterien besonders oft:

Die Folge für den Führerschein ist erheblich. Die Klasse AM hilft bei einem L5e-Tuk-Tuk nicht weiter, und für Fünfzehnjährige ist es ganz verschlossen. Wie sich L2e und L5e im Detail unterscheiden und was außer dem Führerschein daran hängt, erklärt der Ratgeber zur Fahrzeugklasse L5e.

Tuk-Tuks der Klasse L5e bis 15 kW: A1 ab 16 oder B ab 18

In diese Stufe fallen die meisten Personen-Tuk-Tuks und die Ape TM. Zwei Wege führen hierher.

Die Klasse A1. § 6 Abs. 1 FeV zählt zur Klasse A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern, mehr als 50 cm³ Hubraum oder mehr als 45 km/h und einer Leistung bis 15 kW. Eine Hubraumgrenze wie bei den Leichtkrafträdern gibt es für Dreiräder nicht. Die Klasse A1 gibt es ab 16 Jahren, sie verlangt eine theoretische und eine praktische Prüfung und gilt europaweit. Die Prüfung selbst findet auf einem Motorrad statt. Wie der Weg dorthin aussieht, zeigt der Ratgeber zum Trike mit A1.

Die Klasse B. Für Autofahrer gilt eine deutsche Sonderregel:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

§ 6 Abs. 3a FeV

Für ein Tuk-Tuk bis 15 kW genügt die Klasse B damit ab 18 Jahren. Die Berechtigung entsteht direkt aus der Verordnung, ohne Prüfung und ohne Eintrag auf der Karte. Welche Ape-Modelle in dieser Stufe stehen, ordnet der Ratgeber zum Ape-Führerschein Modell für Modell ein.

Über 15 kW: erst ab 21, egal mit welcher Klasse

Liegt die Nennleistung über 15 kW, gilt das Mindestalter 21 für jede Klasse, die das Fahrzeug erfasst. Die Klasse B öffnet solche Dreiräder nach § 6 Abs. 3a FeV erst ab dem 21. Geburtstag, die Klasse A für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW nach § 10 Abs. 1 FeV ebenfalls. Die Klassen A1 und A2 enden bei Dreirädern bei 15 kW.

Bei Tuk-Tuks ist diese Stufe die Ausnahme. Die Elektromotoren der hier genannten Modelle bleiben im einstelligen Kilowattbereich: Matzhold nennt für sein Lasten-Tuk-Tuk 3,9 kW, die Bedienungsanleitung des E-Tuk Limo GT einer früheren Generation 7 kW. Wer ein Tuk-Tuk mit großem Motorradmotor oder einem Autotriebwerk im Auge hat, landet dagegen in derselben Stufe wie ein Motorrad-Trike. Alle Grenzfälle dieser Stufe erklärt der Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.

So liest du die Klasse deines Tuk-Tuks ab

Welche Stufe gilt, steht in den Papieren. Welches Papier das ist, hängt selbst an der Klasse:

  1. Tuk-Tuk mit Versicherungskennzeichen (L2e). Kleinkrafträder sind zulassungsfrei und haben keine Zulassungsbescheinigung. Klasse, Höchstgeschwindigkeit und Leistung stehen in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung, dem COC-Papier.
  2. Tuk-Tuk mit amtlichem Kennzeichen (L5e). Hier zählt die Zulassungsbescheinigung Teil I. In Feld J steht die Fahrzeugklasse, in Feld P.2 die Nennleistung in Kilowatt, in Feld T die Höchstgeschwindigkeit und in Feld S.1 die Zahl der Sitzplätze.

Vor dem Kauf lohnt sich der Blick in diese Papiere mehr als jede Verkaufsangabe. Ein Inserat mit „fahrbar mit Autoführerschein“ stimmt für die Klasse B fast immer, sagt aber nichts über das Alter oder die Fahrt über die Grenze. Fehlt die EU-Typgenehmigung ganz, etwa bei einem Tuk-Tuk aus Thailand oder Indien, gibt es noch keine Klasse in den Papieren. Die legt erst ein Gutachten mit Einzelgenehmigung fest, und bis dahin ist keine Zulassung möglich.

Tuk-Tuk-Touren mit Fahrgästen: die zusätzliche Erlaubnis

Stadtrundfahrten im Tuk-Tuk sind in vielen Städten ein Geschäftsmodell. Für die Fahrer kommt dann eine zweite Erlaubnis hinzu. Das Personenbeförderungsgesetz erfasst nach § 1 Abs. 1 PBefG jede entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, und ein Tuk-Tuk ist ein Kraftfahrzeug. Ist die Beförderung genehmigungspflichtig, verlangt § 48 FeV vom Fahrer die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, umgangssprachlich den Personenbeförderungsschein.

Die Voraussetzungen nach § 48 Abs. 4 FeV:

Ein Fachkundenachweis kommt nur für Taxi, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr hinzu. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre und lässt sich verlängern. Wer die Klasse D oder D1 besitzt, braucht sie nach § 48 Abs. 2 FeV nicht. Ob und in welcher Form ein konkretes Tour-Angebot genehmigt werden muss, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach dem Personenbeförderungsgesetz, bei ihr beginnt jede Planung.

Mit dem Tuk-Tuk über die Grenze

Die Stufen oben gelten für Deutschland. Die Klassen AM, A1 und A sind europäische Klassen und gelten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Berechtigung der Klasse B für L5e-Fahrzeuge stammt dagegen aus § 6 Abs. 3a FeV und endet mit den Worten „im Inland“ an der Grenze. Wer mit einem L5e-Tuk-Tuk ins Ausland fährt, braucht dort je nach Land eine Motorradklasse oder eine eigene Regel des Ziellandes. Österreich etwa öffnet die Klasse B für dreirädrige Kraftfahrzeuge ab 21 selbst. Den Überblick über die Nachbarländer gibt der Ratgeber zum Trike-Führerschein im Ausland.

Helm und Kennzeichen

Helm. § 21a Abs. 2 StVO verlangt einen Schutzhelm auf Krafträdern und auf offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen mit mehr als 20 km/h, außer wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Ein Tuk-Tuk mit geschlossener Fahrerkabine fällt nicht darunter. Ein Tuk-Tuk mit Dach, aber offenen Seiten hat keinen geschlossenen Aufbau, und ohne vorgeschriebene Gurte spricht der Wortlaut für die Helmpflicht. Die Abgrenzung im Detail erklärt der Ratgeber zur Helmpflicht beim Trike.

Kennzeichen. Tuk-Tuks der Klasse L2e fahren mit Versicherungskennzeichen, das jedes Jahr zum 1. März wechselt. Tuk-Tuks der Klasse L5e brauchen eine Zulassung mit amtlichem Kennzeichen, eine Hauptuntersuchung und eine Kfz-Haftpflichtversicherung wie jedes andere zulassungspflichtige Fahrzeug. Welche Papiere dafür nötig sind und wie ein Tuk-Tuk ohne EU-Typgenehmigung auf die Straße kommt, erklärt der Ratgeber zur Tuk-Tuk-Zulassung.

Fazit: erst die Klasse, dann der Führerschein

Beim Tuk-Tuk bestimmt die Fahrzeugklasse in den Papieren die Stufe: L2e bis 25 km/h mit Prüfbescheinigung ab 15, L2e bis 45 km/h mit der Klasse AM ab 15, L5e bis 15 kW mit A1 ab 16 oder B ab 18 und L5e darüber ab 21. Der Autoführerschein deckt in Deutschland jede dieser Stufen ab, bei L5e-Tuk-Tuks allerdings nur im Inland.

Wer ein Tuk-Tuk für Jugendliche oder für den Betrieb mit Fahrgästen sucht, prüft deshalb zuerst die Sitzplätze und die Nennleistung. Eine Rückbank für mehr als einen Mitfahrer macht aus dem Mopedfahrzeug ein L5e-Fahrzeug, und gewerbliche Touren verlangen zusätzlich den Personenbeförderungsschein ab 21.

Rechtsstand September 2026. Grundlage sind §§ 4, 5, 6, 10, 48 und 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 168/2013, § 1 PBefG und § 21a StVO. Fahrzeugdaten laut Herstellern und Händlern. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich Auskunft gibt die Fahrerlaubnisbehörde.

Häufige Fragen

Welchen Führerschein braucht man für ein Tuk-Tuk?

Das hängt an der Fahrzeugklasse in den Papieren. Ein Tuk-Tuk der Klasse L2e bis 45 km/h fährst du mit der Klasse AM ab 15 Jahren, die in jedem Autoführerschein steckt. Ein Tuk-Tuk der Klasse L5e bis 15 kW verlangt die Klasse A1 ab 16 oder die Klasse B ab 18, die dafür allerdings nur in Deutschland gilt. Über 15 kW gilt für beide Wege das Mindestalter 21.

Darf man ein Tuk-Tuk ohne Führerschein fahren?

Ja, wenn es als Kleinkraftrad der Klasse L2e-P oder L2e-U bauartbedingt auf 25 km/h begrenzt ist. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b FeV nimmt solche Fahrzeuge von der Fahrerlaubnispflicht aus. Verlangt wird dann die Prüfbescheinigung nach § 5 FeV, die es ab 15 Jahren gibt. Wer einen beliebigen Führerschein besitzt oder vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht auch die nicht.

Ab welchem Alter darf man Tuk-Tuk fahren?

Ab 15 Jahren, mit einem Tuk-Tuk bis 25 km/h und Prüfbescheinigung oder einem Tuk-Tuk bis 45 km/h und Klasse AM (bis zum 16. Geburtstag nur im Inland). Ein Tuk-Tuk der Klasse L5e bis 15 kW ist ab 16 über die Klasse A1 erreichbar, mit dem Autoführerschein ab 18. Stärkere Tuk-Tuks über 15 kW öffnen sich erst ab 21 Jahren.

Reicht der Autoführerschein für ein Tuk-Tuk?

In Deutschland ja, für jede Klasse. Die Klasse B enthält die Klasse AM und damit alle Tuk-Tuks bis 45 km/h. Für Tuk-Tuks der Klasse L5e öffnet § 6 Abs. 3a FeV die Klasse B im Inland, über 15 kW Nennleistung erst ab 21 Jahren. Außerhalb Deutschlands trägt diese Sonderregel nicht.

Welchen Führerschein braucht ein Elektro-Tuk-Tuk?

Denselben wie ein Tuk-Tuk mit Verbrennungsmotor, die Klasse richtet sich nach Tempo, Nennleistung, Masse und Sitzplätzen. Viele Elektro-Tuk-Tuks für Lasten sind Kleinkrafträder der Klasse L2e-U mit 25 oder 45 km/h, dafür genügt die Prüfbescheinigung beziehungsweise die Klasse AM. Personen-Tuk-Tuks mit Rückbank für vier Fahrgäste sind wegen der Sitzplatzzahl L5e-Fahrzeuge und verlangen A1 oder B.

Brauche ich für Tuk-Tuk-Touren mit Gästen einen Personenbeförderungsschein?

Ja, sobald die Fahrt gegen Entgelt stattfindet und deshalb nach dem Personenbeförderungsgesetz genehmigungspflichtig ist. § 48 FeV verlangt dann die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren, zwei Jahre Klasse B, ein Führungszeugnis sowie der Nachweis von Eignung und Sehvermögen. Wer die Klasse D oder D1 besitzt, ist davon befreit.

Gilt mein Autoführerschein für ein Tuk-Tuk auch im Ausland?

Für Tuk-Tuks der Klasse L5e nicht automatisch. Die Berechtigung aus § 6 Abs. 3a FeV gilt ausdrücklich nur im Inland. Im Ausland zählt das Recht des jeweiligen Landes, dort ist für solche Fahrzeuge in der Regel eine Motorradklasse zuständig. Die Klassen A1 und A sind EU-Klassen und gelten in allen Mitgliedstaaten.

Wo sehe ich, welche Fahrzeugklasse mein Tuk-Tuk hat?

Bei einem zugelassenen Tuk-Tuk in Feld J der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Nennleistung steht in Feld P.2. Ein Kleinkraftrad der Klasse L2e fährt mit Versicherungskennzeichen und hat keine Zulassungsbescheinigung, dort steht die Klasse in der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC). Beim Kauf gehört dieses Papier immer dazu.

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