Was in Österreich als Tuk-Tuk verkauft wird
Das klassische Tuk-Tuk aus Bangkok oder Delhi mit Benzinmotor und Sitzbank für drei Fahrgäste spielt auf dem österreichischen Markt keine Rolle. Am 16. Oktober 2026 fand die Suche nach „Tuk Tuk“ auf willhaben in Marktplatz, Motorradbörse und Nutzfahrzeugbörse 117 Inserate für fahrbare Tuk-Tuks. Darunter war kein einziges Bajaj- oder TVS-Modell. Fast alle sind elektrische Lastendreiräder im Stil der Piaggio Ape, mit Lenker, Fahrersitz, Pritsche oder Kastenaufbau und oft einem Dach oder einer geschlossenen Kabine.
| Merkmal | Ergebnis der Auswertung |
|---|---|
| Inserate gesamt | 117, viele Händler inserieren dasselbe Modell in mehreren Farben |
| Preisspanne | 1.590 bis 6.990 € |
| Median | 2.990 € |
| bis 4.500 € | 97 Prozent der Inserate |
| im Titel als 25-km/h-Version ausgewiesen | 30 |
| im Titel als 45-km/h-Version ausgewiesen | 7, davon 2 umschaltbar zwischen 25 und 45 km/h |
| Herkunft | Steiermark 52, Oberösterreich 22, Niederösterreich 20, Wien 17, Rest 6 |
Die Steiermark stellt fast die Hälfte der Angebote, weil dort mehrere Händler für Elektro-Lastendreiräder sitzen. Neu kosten die Fahrzeuge meist 2.000 bis 4.500 Euro, je nach Aufbau. Eine Pritsche ist am günstigsten, ein Kastenaufbau oder eine geschlossene Kabine mit Heizung am teuersten. Gebrauchte Tuk-Tuks von Privatverkäufern liegen meist bei 1.600 bis 3.000 Euro.
Wer ein Tuk-Tuk für Fahrgäste sucht, also für Stadtrundfahrten oder Hochzeiten, landet bei Personen-Rikschas. Was dort zu beachten ist, steht im Ratgeber Rikscha kaufen in Österreich.
Fahrrad oder Motorfahrrad: die zwei Bauarten
Die Inserate teilen sich in zwei Gruppen, die rechtlich weit auseinanderliegen. Die 25-km/h-Version wird als „anmelde- und führerscheinfrei“ beworben, die 45-km/h-Version als „anmeldefertig“.
| 25-km/h-Version als Fahrrad | 45-km/h-Version | |
|---|---|---|
| Einordnung | Elektrofahrrad, kein Kraftfahrzeug (§ 1 Abs. 2a KFG) | Motorfahrrad, EU-Klasse L2e |
| Grenzen | höchstens 250 W Nenndauerleistung, 25 km/h | höchstens 4 kW, 45 km/h |
| Zulassung und Kennzeichen | nein | ja, mit Typgenehmigung (COC) |
| Haftpflichtversicherung | keine Pflicht | Kfz-Haftpflicht Pflicht |
| Führerschein | keiner, Mindestalter 12 | Klasse AM ab 15 |
| Helm | unter 14 Jahren | Pflicht, außer geschlossene Kabine mit Gurt |
| Pickerl | nein | ja, nach 3, 2 und dann jedes Jahr |
| Radweg | bis 100 cm Breite erlaubt | nein |

Nur das kleine Feld links unten fährt ohne Kennzeichen. Inserate mit 600 oder 1.000 Watt liegen dort nur, wenn die Zahl die Spitzenleistung beschreibt.
Die 250-Watt-Grenze: was im Inserat steht und was zählt
Seit dem 21. April 2023 gilt ein Elektrofahrzeug in Österreich nur dann als Fahrrad, wenn sein Motor eine Nenndauerleistung von höchstens 250 Watt hat und die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt. Vorher erlaubte das KFG 600 Watt „höchste zulässige Leistung“. Aus dieser Zeit stammt die Zahl, die in vielen Inseraten bis heute steht.
Die Angaben auf willhaben gehen weit auseinander. Ein Anbieter nennt 250 W, „elektronisch begrenzt“. Andere schreiben 600 W, 1.000 W oder bei 45-km/h-Modellen bis 3.500 W, ohne zu sagen, ob es sich um Dauer- oder Spitzenleistung handelt. Für die Einordnung zählt allein die Nenndauerleistung, also die Leistung, die der Motor dauerhaft abgibt. Sie steht auf dem Typenschild am Motor und im Datenblatt. Kurzzeitig darf ein Motor mehr leisten.
Liegt die Nenndauerleistung über 250 Watt, ist das Tuk-Tuk ein Kraftfahrzeug. Ohne Typgenehmigung und Zulassung darf es dann nicht auf öffentliche Straßen, auch wenn es nur 25 km/h fährt. Vor dem Kauf deshalb drei Dinge schriftlich festhalten lassen:
- Nenndauerleistung laut Typenschild, nicht nur „Motorleistung“
- Bauartgeschwindigkeit 25 km/h, und ob sie sich freischalten lässt
- Konformitätserklärung des Herstellers für das Fahrzeug als Fahrrad bzw. das COC bei der 45-km/h-Version
Eine zweite offene Frage betrifft den Antrieb. Viele Elektro-Tuk-Tuks fahren über einen Gasgriff, ohne dass jemand tritt. Seit dem 1. Oktober 2026 gelten zweirädrige E-Mopeds der Klasse L1e-B ausdrücklich nicht mehr als Fahrrad. Für Dreiräder mit Gasgriff ist die Lage weniger eindeutig. Wie Gesetz und Wirtschaftskammer das sehen, steht ausführlich im Ratgeber E-Trike in Österreich. Rechtssicher bleibt ein Tuk-Tuk mit Pedalen und reiner Tretunterstützung.
Breite, Radweg und Ladegewicht
Als Fahrrad darf ein Tuk-Tuk auf den Radweg, wenn es höchstens 100 Zentimeter breit ist (§ 68 Abs. 1 StVO). Breitere mehrspurige Fahrräder müssen die Fahrbahn benutzen. Die meisten Modelle auf willhaben liegen über dieser Grenze:
| Beispiel aus den Inseraten | Breite laut Inserat | Radweg erlaubt |
|---|---|---|
| Kompaktes E-Transportrad mit Rückbank (CityTuk) | 89 cm | ja |
| Graf Carello LDR Smart | 100 cm | ja |
| Bullbike Monza Deluxe | 115 cm | nein |
| Tuk-Tuk Classic mit Pritsche | 117,5 cm | nein |
| Hofman Tuk-Tuk | 118 cm | nein |
Ebenso wichtig ist das Ladegewicht. § 7 Z 1 der Fahrradverordnung begrenzt es bei mehrspurigen Fahrrädern auf 250 Kilogramm, Personen eingeschlossen. Mehrere Inserate werben mit 300 bis 380 Kilogramm Zuladung. Als Fahrrad darf das Tuk-Tuk auf öffentlichen Straßen trotzdem nur 250 Kilogramm tragen, auch wenn Rahmen und Achse mehr aushalten.
Dazu kommt die Ausrüstung. Die Fahrradverordnung verlangt für mehrspurige Fahrräder zwei Rücklichter und zwei Rückstrahler an den Seiten sowie Bremsen, die auf alle Räder wirken, innerhalb einer Achse gleichzeitig und gleichmäßig (§ 2 Z 1 und 2 FVO). Ob ein Modell das erfüllt, zeigen Datenblatt und Fotos von Heck und Bremsanlage.
Personen im Tuk-Tuk mitnehmen
Manche Tuk-Tuks haben eine klappbare Rückbank oder einen zweiten Sitz in der Kabine. Für die Fahrrad-Version gelten dann die Regeln für Radfahrer mit Mitfahrern:
- Wer jemanden mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein (§ 65 Abs. 3 StVO).
- Kinder unter acht Jahren brauchen einen eigenen, passenden Sitz.
- Ältere Mitfahrer dürfen nur mit, wenn das Fahrzeug für den Transport mehrerer Personen gebaut ist. Bei mehrspurigen Fahrrädern heißt das ein eigener Sitz für jede Person (§ 2 Z 3 FVO).
Auf der Pritsche oder im Kasten hat danach niemand etwas verloren. Beim 45-km/h-Tuk-Tuk entscheidet die Zahl der Sitzplätze im Zulassungsschein, und für Lenker und Beifahrer auf offenen Modellen gilt die Helmpflicht nach § 106 Abs. 7 KFG.
Das 45-km/h-Tuk-Tuk: Zulassung, Pickerl und Kosten
Die schnelle Version ist ein Motorfahrrad, im KFG ein Kraftrad mit höchstens 45 km/h. Angemeldet wird es wie ein Moped. Der Händler liefert das COC, die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Damit kommt das Fahrzeug in die Genehmigungsdatenbank, danach meldet die Zulassungsstelle es mit Kennzeichen und Haftpflichtversicherung an. Die Inserate mit 45-km/h-Version lagen am 16. Oktober bei rund 2.000 bis 3.500 Euro.
Fahren darfst du es mit der Klasse AM ab 15 Jahren. Sie steckt in jeder anderen Führerscheinklasse, ein Autofahrer mit Klasse B braucht also nichts zusätzlich. Ein Helm ist Pflicht, für Lenker und Beifahrer. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau und einem Gurtsystem, das gleichwertig schützt (§ 106 Abs. 7 KFG).
Bei den Kosten bleibt es übersichtlich:
- NoVA: keine, Fahrzeuge der Klasse L2e sind nicht NoVA-pflichtig.
- Motorbezogene Versicherungssteuer: keine, Krafträder mit Elektromotor bis 4 kW sind befreit. Die Klasse L2e erlaubt höchstens 4 kW.
- Pickerl: Begutachtung nach § 57a KFG drei Jahre nach der ersten Zulassung, dann nach zwei Jahren, danach jährlich.
- Versicherung: Kfz-Haftpflicht wie beim Moped, die Prämie hängt vom Versicherer ab.
Benzin-Tuk-Tuk aus Thailand oder Indien
Ein echtes asiatisches Tuk-Tuk mit Zweitakt- oder Viertakt-Benziner und Fahrgastbank ist in Österreich ein Liebhaberprojekt. Hat das Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung, bleibt nur die Einzelgenehmigung beim Landeshauptmann des Bundeslands, in dem du wohnst (§ 31 KFG). Es muss dafür die technischen Vorschriften erfüllen, von Bremsen und Licht bis zu Abgas und Lärm. Das bedeutet in der Regel Umbauten und Gutachten, bevor überhaupt geprüft wird.
Mit mehr als 50 Kubikzentimetern ist ein solches Tuk-Tuk ein dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e. Bei der ersten Zulassung fällt NoVA nach dem CO₂-Wert an, und fahren dürfen es nur Inhaber der Klasse A1 ab 16 oder der Klasse B ab 21. Wer einen Benziner mit Ape-Charme und Straßenzulassung sucht, kommt mit einer gebrauchten Piaggio Ape meist schneller ans Ziel. Preise und Steuern dazu stehen im Ratgeber Piaggio Ape in Österreich kaufen.
Checkliste vor dem Kauf
- Version klären: 25 km/h als Fahrrad oder 45 km/h mit Kennzeichen. Der Preisunterschied ist klein, die Pflichten unterscheiden sich stark.
- Nenndauerleistung schriftlich: höchstens 250 W für die Fahrrad-Version, Angabe vom Typenschild.
- Breite messen: über 100 cm gibt es keinen Radweg.
- Zuladung einordnen: als Fahrrad höchstens 250 kg inklusive Mitfahrer.
- Sitzplätze zählen: Mitfahrer nur auf eigenen Sitzen, nie auf der Pritsche.
- Bremsen und Licht: Bremswirkung auf allen Rädern, zwei Rücklichter.
- Ersatzteile und Akku: Blei-Gel-Akkus sind günstig und schwer, Lithium-Akkus leichter und teurer. Nach Lieferzeit für Akkus und Reifen fragen, einige Händler inserieren beides auch einzeln.
- Gewerbliche Nutzung: Unternehmer können bei Händlern mit Rechnung die Vorsteuer abziehen.
Fazit
Ein Tuk-Tuk kaufen heißt in Österreich fast immer, ein elektrisches Lastendreirad zu kaufen. Die Auswahl ist groß, vor allem bei Händlern in der Steiermark, und ein neues Fahrzeug kostet meist 2.000 bis 4.500 Euro. Für Hof, Garten und Betrieb ist die 25-km/h-Version ohne Kennzeichen die bequemste Lösung, solange der Motor die 250-Watt-Grenze einhält. Diese Zahl gehört vor dem Kauf auf Papier.
Wer längere Strecken auf der Landstraße fährt oder mehr als 250 Kilogramm laden will, ist mit der 45-km/h-Version besser bedient. Sie kostet kaum mehr, braucht aber Kennzeichen, Versicherung, Helm und die Klasse AM, die in jedem Autoführerschein steckt.
Rechtsstand Oktober 2026. Grundlage sind § 1 Abs. 2a, § 2, § 31, § 57a und § 106 Abs. 7 KFG 1967, § 65 und § 68 StVO 1960, §§ 2 und 7 der Fahrradverordnung sowie die Angaben des Bundesministeriums für Finanzen zu NoVA und motorbezogener Versicherungssteuer. Marktdaten von willhaben vom 16. Oktober 2026. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Tuk-Tuk in Österreich?
Am 16. Oktober 2026 standen auf willhaben 117 Inserate für Tuk-Tuks in Fahrzeuggröße, fast alle elektrische Lastendreiräder. Die Preise reichten von 1.590 bis 6.990 Euro, gut die Hälfte lag unter 3.000 Euro. Versionen mit 45 km/h und Kennzeichen kosteten rund 2.000 bis 3.500 Euro, neue Modelle mit geschlossener Kabine meist 3.900 bis 4.500 Euro.
Brauche ich für ein Elektro-Tuk-Tuk in Österreich einen Führerschein?
Für die 25-km/h-Version nicht, solange sie als Fahrrad gilt, also höchstens 250 Watt Nenndauerleistung hat (§ 1 Abs. 2a KFG). Fahren darfst du sie dann ab 12 Jahren, mit Mitfahrern ab 16. Die 45-km/h-Version ist ein Motorfahrrad und braucht die Klasse AM ab 15 Jahren, die in jeder anderen Führerscheinklasse enthalten ist.
Muss ein Tuk-Tuk in Österreich versichert werden?
Eine Kfz-Haftpflicht ist nur für Tuk-Tuks mit Kennzeichen Pflicht, also für die 45-km/h-Versionen und für Benziner. Ein Tuk-Tuk, das als Fahrrad gilt, braucht weder Zulassung noch Kfz-Haftpflicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist trotzdem sinnvoll. Ob sie mehrspurige Elektrofahrräder einschließt, steht in den Bedingungen des Vertrags.
Darf ich mit dem Tuk-Tuk auf dem Radweg fahren?
Nur mit einem Tuk-Tuk, das als Fahrrad gilt und höchstens 100 Zentimeter breit ist (§ 68 Abs. 1 StVO). Die meisten Elektro-Tuk-Tuks auf willhaben messen 100 bis 118 Zentimeter, die breiteren gehören auf die Fahrbahn. Tuk-Tuks mit 45 km/h sind Motorfahrräder und fahren immer auf der Fahrbahn.
Darf ich auf der Ladefläche eines Tuk-Tuks Personen mitnehmen?
Auf der Pritsche nicht. Wer als Radfahrer jemanden mitnimmt, muss mindestens 16 sein, und Mitfahrer über acht Jahre dürfen nur auf Fahrrädern mitfahren, die für mehrere Personen gebaut sind (§ 65 Abs. 3 StVO). Die Fahrradverordnung verlangt dafür je Person einen eigenen Sitz und begrenzt das Ladegewicht mehrspuriger Fahrräder auf 250 Kilogramm.
Kann ich ein Tuk-Tuk aus Thailand nach Österreich importieren?
Möglich ist es, praktisch aber aufwendig. Ein Benzin-Tuk-Tuk ohne EU-Typgenehmigung braucht eine Einzelgenehmigung beim Landeshauptmann (§ 31 KFG) und muss dafür die technischen Vorschriften erfüllen. Mit mehr als 50 Kubikzentimetern ist es ein dreirädriges Kraftfahrzeug, zahlt NoVA nach dem CO₂-Wert und verlangt die Klasse A1 ab 16 oder B ab 21.
Zahlt man für ein Elektro-Tuk-Tuk in Österreich Steuern?
Als Fahrrad fallen keine Fahrzeugsteuern an. Die 45-km/h-Version ist ein Fahrzeug der Klasse L2e und damit nicht NoVA-pflichtig. Von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind Krafträder mit Elektromotor bis 4 kW befreit, und mehr Leistung erlaubt die Klasse L2e ohnehin nicht.