Motorrad zum Trike umbauen: Recht, TÜV und Kosten

Beim Trike-Umbau erlischt die Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO. Was die Einzelabnahme verlangt, welcher Führerschein danach gilt und was sich bei Steuer und Versicherung ändert.

Motorrad-Trikes Veröffentlicht am 9 Min. Lesezeit

Zwei Räder hinten statt einem: Das klingt nach einer Sache für ein Wochenende in der Garage, und technisch ist der Anbau tatsächlich überschaubar. Der Aufwand steckt woanders, nämlich in dem Moment, in dem die zweite Spur die genehmigte Fahrzeugart ändert. Ab da hat das Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis mehr, und der Weg zurück auf die Straße führt über eine komplette Neubegutachtung. Dieser Ratgeber zeigt, was dabei geprüft wird, was es kostet und welche Folgen der Umbau für Führerschein, Steuer und Versicherung hat.

Warum der Umbau die Betriebserlaubnis kostet

Jedes zugelassene Fahrzeug fährt auf Grundlage einer Betriebserlaubnis, die eine bestimmte Fahrzeugart genehmigt. Für ein Motorrad ist das ein Kraftrad, also ein einspuriges Kraftfahrzeug. § 19 Abs. 2 StVZO zählt drei Fälle auf, in denen diese Erlaubnis erlischt, und der erste davon trifft den Trike-Umbau unmittelbar: Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird.

Genau das passiert beim Anbau einer Hinterachse. Aus dem einspurigen Kraftrad wird ein dreirädriges Kraftfahrzeug, und diese Änderung greift so tief, dass der Gesetzgeber sie nicht über eine Abnahme einzelner Bauteile abhandelt.

Wichtig ist der Unterschied zu den üblichen Motorrad-Umbauten. Lenker, Auspuff, Federbein oder Räder laufen über § 19 Abs. 3 StVZO: Liegt für das Teil eine ABE, ein Teilegutachten oder eine EG-Typgenehmigung vor, bleibt die Betriebserlaubnis bestehen, sobald die Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt ist. Diese Erleichterung greift beim Trike-Umbau nicht, weil sie sich auf einzelne Teile bezieht und die Fahrzeugart unangetastet lässt.

Praktische Folge: Zwischen dem Anbau der Achse und dem neuen Gutachten steht das Fahrzeug. Eine Überführungsfahrt zur Prüfstelle braucht ein Kurzzeitkennzeichen, und die Prüfstelle sollte vorher wissen, dass ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis kommt.

Was am Fahrzeug ersetzt wird

Der Umbau tauscht das komplette Heck hinter dem Rahmen. Die Hinterradschwinge entfällt, an ihre Stelle tritt ein Achskörper, der fest am Rahmenheck verschraubt wird und die Kraft über ein Differenzial auf zwei Räder verteilt.

Schematische Draufsicht eines Motorrads im Serienzustand neben demselben Fahrzeug nach dem Trike-Umbau. Links ein einspuriges Motorrad mit Vorderrad, Schwinge und einem Hinterrad. Rechts das umgebaute Fahrzeug mit unverändertem Vorderrad und einem neuen Heck aus Anschlussplatte, Federbeinen, quer liegender Starrachse mit Differenzial und zwei Rädern im Abstand von rund 1.500 Millimetern. Vier rote Marker kennzeichnen die entfallende Schwinge, die Starrachse mit Differenzial, die zwei Räder mit eigener Bremsanlage und die angepasste Lenkgeometrie am Vorderbau. Zwischen beiden Ansichten der Hinweis, dass nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 StVZO die Betriebserlaubnis erlischt, sobald die genehmigte Fahrzeugart geändert wird.

Die zweite Spur ist der eigentliche Eingriff: An ihr hängen Betriebserlaubnis, Führerscheinklasse und Steuersatz gleichermaßen.

Vier Baugruppen bestimmen den Aufwand:

BaugruppeWas ersetzt wirdWarum es geprüft wird
RahmenanbindungSchwingenlager weicht der verschraubten AchsaufnahmeFestigkeit und Krafteinleitung tragen das gesamte Heck
AntriebKardan oder Kette geht auf ein DifferenzialOhne Differenzial würden beide Räder in der Kurve verspannen
Bremsanlagezwei Radbremsen statt einer, mit verlängerten LeitungenBremswirkung und Abstimmung zur Vorderradbremse
LenkungNachlauf und Gabelbrücken werden angepasstEin mehrspuriges Fahrzeug geht nicht mehr in Schräglage

Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Ein Motorrad lenkt über Schräglage, das Vorderrad folgt der Neigung fast von selbst. Ein Trike bleibt aufrecht, die Lenkkräfte steigen deutlich, und die Serien-Lenkgeometrie passt dazu nicht. Umbausätze bringen deshalb geänderte Gabelbrücken mit, die den Nachlauf verkleinern und die Lenkung leichtgängiger machen.

Der Weg zur neuen Betriebserlaubnis

Die Rechtsgrundlage steht in § 21 StVZO. Fahrzeuge, für die keine gültige Typgenehmigung mehr besteht, brauchen eine Betriebserlaubnis für das Einzelfahrzeug, und der Verfügungsberechtigte hat sie bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Vorbereitet wird der Antrag durch das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen.

Der Ablauf in der Praxis:

  1. Vorbesprechung. Vor dem ersten Handgriff klären, ob der geplante Umbau überhaupt genehmigungsfähig ist. Sachverständige bieten diese Beratung an, und sie ist die günstigste Stunde des ganzen Projekts.
  2. Umbau mit Dokumentation. Freigaben des Umbausatz-Herstellers, Festigkeitsnachweise, Bremsberechnungen und Angaben zu Achslasten sammeln. Je vollständiger die Unterlagen, desto kürzer die Begutachtung.
  3. Begutachtung. Der Sachverständige führt alle Prüfungen selbst durch. Geprüft werden Bremsanlage, Lenkverhalten, Beleuchtung, Abgas- und Geräuschverhalten sowie die Einhaltung der Bau- und Wirkvorschriften.
  4. Gutachten und Zulassung. Mit dem Gutachten geht es zur Zulassungsstelle, die die Einzelbetriebserlaubnis erteilt und die Papiere neu ausstellt. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen verlangt § 21 Abs. 4 StVZO die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Für das Gutachten gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, die Unterlagen bleiben also lange nachvollziehbar. Das ist beim späteren Verkauf hilfreich, weil ein sauber dokumentierter Umbau den Wert eines Fahrzeugs mitträgt.

Was der Umbau kostet

Die Kosten teilen sich in drei Blöcke, von denen nur einer halbwegs verlässlich zu beziffern ist.

Die Begutachtung ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Veröffentlichte Preise für ein Vollgutachten nach § 21 StVZO reichen von rund 125 Euro an einzelnen Prüfstellen bis zu 480 Euro ohne Datenblatt. Für viele Fälle nennen Anbieter Spannen zwischen 250 und 900 Euro, bei aufwendigen Eigenbauten mit Vorbesprechung, Nachprüfung und ergänzenden Nachweisen kommen vierstellige Beträge zusammen.

Der Umbausatz ist der größte Posten und zugleich der intransparenteste. Die europäischen Anbieter verweisen für Preise auf ihre Händler und veröffentlichen keine Listen. Bekannt ist die Größenordnung aus dem Fahrzeugmarkt: Ein fertig umgebautes EML-Trike auf Basis einer Honda GL 1800 wurde als Vorführfahrzeug für 36.000 Euro angeboten. Für US-amerikanische Kits kursieren Angaben um 25.000 Euro, wobei Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und die aufwendigere Begutachtung ohne europäische Freigaben dazukommen.

Die Montage hängt am Fahrzeug und am Betrieb. Werkstattstundensätze im Motorradbereich liegen aktuell bei 110 bis 130 Euro, und ein Trike-Umbau ist kein Nachmittagsprojekt für einen Monteur.

Unter dem Strich gilt eine unbequeme Faustregel: Der Umbau eines vorhandenen Motorrads kostet oft mehr, als ein gebrauchtes Werks-Trike derselben Leistungsklasse aufruft. Wirtschaftlich trägt er sich vor allem dann, wenn das Basisfahrzeug einen persönlichen Wert hat, den ein anderes Fahrzeug nicht ersetzt. Wer den Einstieg in die Klasse sucht, fährt mit einem Werksfahrzeug wie dem Can-Am Ryker ab 11.099 Euro günstiger und mit Werksgarantie.

Welche Umbausätze es gibt

Der bekannteste europäische Anbieter ist EML aus den Niederlanden, dessen Kits jeweils für ein bestimmtes Motorrad entwickelt und freigegeben werden. Das Programm deckt vor allem schwere Tourenmaschinen ab:

UmbausatzPassend für
EML V3Harley-Davidson Sportster XL 883 und XL 1200
EML ManhattanHarley-Davidson Touring-Modelle
EML Martinique und Martinique XGTHonda GL 1800 Gold Wing
EML V96Harley-Davidson Dyna Street Bob und Super Glide Custom
EML V106Victory Judge und Boardwalk
EML V950Yamaha XV950

Daneben arbeiten spezialisierte Werkstätten in Deutschland mit eigenen Konstruktionen oder mit importierten Kits, etwa von Hannigan für die Gold Wing. Harley-Davidson bietet mit dem Tri Glide und dem Freewheeler außerdem ab Werk gebaute Trikes an, die den Umbau vollständig ersparen und ohne Einzelabnahme zugelassen werden.

Die modellgebundene Freigabe ist der entscheidende Punkt bei der Auswahl. Ein Kit, das für genau dein Motorrad entwickelt und geprüft wurde, bringt Festigkeitsnachweise und Bremsauslegung mit in die Begutachtung. Eine freie Konstruktion muss all das im Einzelfall belegen, was den Aufwand beim Sachverständigen vervielfacht.

Welcher Führerschein danach gilt

Hier liegt die Falle, die den größten Ärger verursacht, weil sie erst nach dem Umbau auffällt. § 6 FeV beschreibt die Fahrerlaubnisklassen, und die drei Motorradklassen behandeln dreirädrige Fahrzeuge unterschiedlich:

KlasseDeckt dreirädrige Kraftfahrzeuge ab
A1ja, aber nur bis 15 kW
A2nein, die Klasse nennt allein Krafträder
Aja, ausdrücklich auch über 15 kW
Bja, im Inland ab 21 Jahren (§ 6 Abs. 3a FeV)

Wer die Klasse A besitzt, fährt sein umgebautes Fahrzeug ohne weiteres, denn die Klasse deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW ausdrücklich mit ab.

Mit A2 wird es unangenehm. Die Klasse ist in § 6 FeV allein über Krafträder definiert, dreirädrige Kraftfahrzeuge kommen im Wortlaut gar nicht vor. Ein A2-Inhaber verliert mit dem Umbau also die Fahrerlaubnis für sein eigenes Fahrzeug. In der Praxis rettet ihn meist die Klasse B: Sie berechtigt nach § 6 Abs. 3a FeV zum Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge im Inland, bei mehr als 15 kW allerdings erst ab dem 21. Geburtstag. Zwei Einschränkungen bleiben dabei bestehen, nämlich die Altersgrenze und die Beschränkung auf das Inland. Für die Urlaubstour ins Ausland gilt die Regelung des jeweiligen Landes. Alle Details dazu stehen im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.

Wer außerdem einen Anhänger ziehen will, prüft vorher die Schlüsselzahl 79.04 und das Ausstellungsdatum seines Führerscheins, beides erklärt der Ratgeber zum Trike mit Anhänger.

Was sich bei Steuer und Versicherung ändert

Die Kfz-Steuer ist die unangenehmste Überraschung nach dem Umbau, weil sie dauerhaft wirkt. Krafträder zahlen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter. Dreirädrige Kraftfahrzeuge fallen unter Nr. 2b derselben Vorschrift und zahlen 21,07 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter, sofern sie die Schadstoffgrenzwerte einhalten und die Emissionsschlüsselnummer 09 oder 10 tragen. Andernfalls sind es 25,36 Euro.

Was das konkret bedeutet, zeigt der Blick auf typische Basismaschinen:

BasismotorHubraumals Kraftradals TrikeMehrkosten je Jahr
Yamaha XV950942 cm³69,92 €210,70 €140,78 €
Honda GL 18001.833 cm³136,16 €400,33 €264,17 €
Harley Touring (Milwaukee-Eight 114)1.868 cm³138,00 €400,33 €262,33 €

Beide Tarife runden auf die angefangene Einheit auf, weshalb die GL 1800 und die Harley trotz unterschiedlichem Hubraum denselben Trike-Satz zahlen: Beide liegen in der Stufe bis 1.900 Kubikzentimeter. Wie sich dieser Posten in die gesamte Jahresrechnung einfügt, zeigt der Ratgeber zu den Unterhaltskosten eines Trikes.

Bei der Versicherung bleibt das Fahrzeug im Kraftrad-Tarif, die Beiträge ändern sich durch den Umbau also nicht sprunghaft. Entscheidend ist die Meldung: Umbauten und Sonderausstattung zählen im Kaskoschaden nur mit, wenn sie in der Versicherungssumme stehen. Bei einem Umbausatz im fünfstelligen Bereich ist das der Unterschied zwischen dem Ersatz des Trikes und dem Ersatz des Serienmotorrads. Der Ratgeber zur Trike-Versicherung geht auf die Meldepflicht und die Tarifunterschiede im Detail ein.

Was rechtlich unverändert bleibt

Nicht alles ändert sich mit der zweiten Spur. Drei Punkte bleiben so, wie sie beim Motorrad waren:

Fazit

Der Trike-Umbau ist rechtlich klar geregelt und technisch machbar, verlangt aber eine ehrliche Rechnung vor dem ersten Handgriff. Die Betriebserlaubnis erlischt mit dem Anbau der Achse automatisch, das Vollgutachten nach § 21 StVZO ist Pflicht, und der Umbausatz kostet in der Größenordnung eines gebrauchten Werks-Trikes. Dazu kommen dauerhaft rund 260 Euro mehr Kfz-Steuer im Jahr bei einer schweren Basismaschine.

Wirtschaftlich lohnt der Umbau selten. Er lohnt sich dort, wo das Basisfahrzeug nicht austauschbar ist, etwa bei einer lange gefahrenen Maschine mit Geschichte oder wenn gesundheitliche Gründe den Wechsel auf drei Räder nötig machen und das vertraute Fahrzeug bleiben soll. In beiden Fällen führt der Weg über einen modellgebunden freigegebenen Umbausatz und ein Vorgespräch beim Sachverständigen, bevor Geld fließt.

Wer dagegen einfach auf drei Räder möchte, vergleicht die Gesamtrechnung ehrlich mit einem Werksfahrzeug. Der Can-Am Ryker startet bei 11.099 Euro, der Can-Am Spyder F3 liegt darüber, und beide kommen mit Typgenehmigung, Werksgarantie und ohne einen einzigen Termin beim Sachverständigen.

Häufige Fragen

Darf ich mein Motorrad einfach zum Trike umbauen?

Der Umbau ist erlaubt, er braucht aber eine neue Genehmigung. Mit dem Anbau der zweiten Spur ändert sich die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart, und damit erlischt die Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 StVZO kraft Gesetzes. Bis eine neue Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO erteilt ist, darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden.

Was kostet die Vollabnahme beim TÜV?

Die Gebühren sind bundesweit nicht einheitlich geregelt und unterscheiden sich je Prüforganisation und Bundesland. Veröffentlichte Preise für ein Vollgutachten nach § 21 StVZO reichen von rund 125 Euro an einzelnen Prüfstellen bis 480 Euro ohne Datenblatt. Bei aufwendigen Eigenbauten mit Vorbesprechung und Nachprüfung können vierstellige Beträge zusammenkommen.

Welchen Führerschein brauche ich nach dem Umbau?

Die Klasse A deckt dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW ausdrücklich mit ab, wer A besitzt, fährt sein umgebautes Fahrzeug also weiter. Die Klasse A2 nennt in § 6 FeV allein Krafträder und berechtigt damit nicht zum Führen eines Trikes. Für A2-Inhaber bleibt die Klasse B, die nach § 6 Abs. 3a FeV ab 21 Jahren im Inland gilt.

Wie stark steigt die Kfz-Steuer nach dem Umbau?

Deutlich. Krafträder zahlen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter, dreirädrige Kraftfahrzeuge nach Nr. 2b derselben Vorschrift 21,07 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter. Bei einem Harley-Touring-Motor mit 1.868 Kubikzentimetern sind das 400,33 Euro statt 138 Euro im Jahr, also rund 262 Euro mehr.

Kann ich einen Trike-Umbausatz selbst montieren?

Rechtlich schreibt keine Vorschrift eine Fachwerkstatt vor, das Ergebnis muss aber durch die Begutachtung. Der Sachverständige prüft Bremsanlage, Lenkverhalten, Beleuchtung und Festigkeit der Anbindung am Rahmen. Die Hersteller der Umbausätze binden ihre Freigaben deshalb meist an die Montage durch einen Fachbetrieb, und ohne diese Freigabe wird die Begutachtung aufwendiger.

Bleibt die Helmpflicht nach dem Umbau bestehen?

Ja, solange keine vorgeschriebenen Sicherheitsgurte angelegt werden. § 21a Abs. 2 StVO verlangt einen Schutzhelm auf Krafträdern und dreirädrigen Kraftfahrzeugen, nimmt davon aber Fahrer aus, die vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt haben. Ein Umbau auf Basis eines Motorrads hat solche Gurte in aller Regel nicht, die Helmpflicht bleibt also.

Ist ein umgebautes Trike noch versicherbar?

Ja, es läuft bei den meisten Gesellschaften im Kraftrad-Tarif. Wichtig ist die Meldung des Umbaus: Custom-Teile und Anbauten zählen im Kaskoschaden nur mit, wenn sie in der Versicherungssumme stehen. Ohne Meldung ersetzt die Kasko den Wert des Serienfahrzeugs.

Was passiert mit der Herstellergarantie?

Eine gesetzliche Regelung, die die Garantie automatisch entfallen lässt, gibt es nicht. In der Praxis schließen Hersteller Schäden aus, die auf den Umbau zurückgehen, und der Trike-Umbau greift tief in Rahmen, Antrieb und Bremsanlage ein. Wer ein neues Motorrad umbauen lässt, klärt den Umfang vorher schriftlich mit dem Vertragshändler.

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