Die Honda Gold Wing gehört zu den beliebtesten Basen für Trike-Umbauten, und genau deshalb ist die Führerscheinfrage bei ihr verzwickter als bei einem Werks-Trike. Ob die Klasse B reicht, entscheiden drei Dinge: wo das dritte Rad sitzt, was in den Papieren steht und ob am Lenker ein Kupplungshebel ist. Hier steht, wie jede dieser Weichen ausgeht.
Goldwing-Trikes entstehen immer aus einem Motorrad
Honda verkauft die Gold Wing ausschließlich als Motorrad. Jedes Goldwing-Trike auf deutschen Straßen ist deshalb ein Umbau: Hinterradschwinge und Heck werden durch eine Achse mit zwei Rädern ersetzt, oft kommt eine neue Gabel dazu. Die bekanntesten Umbausätze in Europa stammen von EML aus den Niederlanden, das für die GL 1800 die Modelle Martinique, Martinique GT, Martinique XGT und für die aktuelle Generation die Martinique GTS anbietet. Aus den USA kommen Umbauten etwa von Hannigan, die in Deutschland über spezialisierte Werkstätten verbaut werden.
Für den Führerschein hat das eine Konsequenz, die es bei Werks-Trikes wie denen von Harley-Davidson nicht gibt: Das Fahrzeug wechselt im Laufe seines Lebens die Fahrzeugklasse. Laut EML wiegt ein Martinique-Trike 486 Kilogramm leer, zulässig sind 713 Kilogramm. Aus einem Kraftrad wird ein dreirädriges Kraftfahrzeug, und mit ihm wechselt die passende Fahrerlaubnis.
| Zustand der Gold Wing | Fahrzeugklasse (Feld J) | Führerschein in Deutschland |
|---|---|---|
| Motorrad, Serienzustand | L3e (Kraftrad) | Klasse A |
| Trike, Umbau eingetragen | L5e (dreirädriges Kfz) | Klasse B ab 21 oder Klasse A ab 21 |
| Mit Beiwagen, eingetragen | L4e (Kraftrad mit Beiwagen) | Klasse A |
| Umbau fertig, nicht eingetragen | Betriebserlaubnis erloschen | darf nicht gefahren werden |
Die Regel für das Trike: Klasse B ab 21
Ist der Umbau eingetragen, gilt dieselbe Vorschrift wie für jedes andere Trike:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
§ 6 Abs. 3a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Die aktuelle Gold Wing leistet laut Honda 93 kW (126 PS) aus einem Sechszylinder-Boxer mit 1.833 cm³. Die GL 1800 der Baujahre 2001 bis 2017 kommt laut Fachpresse auf rund 87 kW, und auch ältere Generationen wie die GL 1500 liegen weit über der Grenze. Jedes Goldwing-Trike fällt damit in die Altersstufe ab 21. Ein Umbau auf höchstens 15 kW, der schon Achtzehnjährigen den Weg öffnen würde, ist bei diesem Motor nicht vorgesehen.
Die Berechtigung entsteht direkt aus der Verordnung. Du brauchst weder eine Prüfung noch einen Kurs noch einen Eintrag auf der Führerscheinkarte. Die ausführliche Herleitung mit allen Grenzfällen steht im Ratgeber zum Trike mit Autoführerschein.
Die Weiche im Überblick
Welche Fahrerlaubnis eine Gold Wing mit drei Rädern verlangt, lässt sich in drei Fragen klären. Die Grafik zeigt die Reihenfolge, die folgenden Abschnitte erklären jede Station.

Drei Fragen, vier Ausgänge: Erst die Bauform, dann die Papiere, zuletzt der Kupplungshebel entscheiden über den Führerschein.
Beiwagen oder zwei Hinterräder: der entscheidende Unterschied
Viele Umbauer bauen für die Gold Wing beides, Trikes und Beiwagen. EML etwa hat neben den Martinique-Trikes auch Gespann-Umbausätze für die Gold Wing im Programm. Beide Fahrzeuge haben drei Räder, rechtlich trennen sie Welten.
Ein Trike hat zwei Räder auf einer gemeinsamen Hinterachse, symmetrisch zur Fahrzeugmitte. Es ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e und fällt unter § 6 Abs. 3a FeV. Ein Gespann hat sein drittes Rad seitlich am Beiwagen, asymmetrisch. Es bleibt ein Kraftrad mit Beiwagen der Klasse L4e, und für Krafträder gilt die Motorradklasse. Bei 93 kW heißt das Klasse A, denn die A2 endet bei 35 kW.
Wer mit dem Autoführerschein auf drei Rädern Gold Wing fahren will, muss also zum Trike greifen. Warum das Gespann trotz dreier Räder außen vor bleibt, zeigt der Ratgeber zum Motorrad mit Beiwagen und Autoführerschein.
Ohne Eintragung kein Trike: was die Papiere sagen
Der Umbau zum Trike verändert die Fahrzeugart. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt damit die Betriebserlaubnis des Motorrads, eine einfache Änderungsabnahme genügt nicht. Nötig ist eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO mit Vollgutachten. Erst danach stellt die Zulassungsstelle eine Zulassungsbescheinigung aus, in der das Fahrzeug als Trike geführt wird.
Für den Führerschein zählt allein dieser Eintrag:
- Feld J, Fahrzeugklasse. L5e heißt Trike und damit Klasse B ab 21. L3e bedeutet, dass die Gold Wing noch als Motorrad geführt wird, L4e steht für ein Gespann.
- Feld P.2, Nennleistung. Bei der Gold Wing immer über 15 kW, damit gilt die Altersgrenze 21.
- Felder O.1 und O.2, Anhängelast. Nur mit einem Eintrag darf das Trike einen Anhänger ziehen.
Zwischen Umbau und Abnahme darf das Fahrzeug nicht im normalen Verkehr fahren, auch nicht mit dem alten Motorradkennzeichen. Für die Fahrt zur Prüfstelle gibt es Kurzzeitkennzeichen. Wer einen Umbau plant, findet Ablauf, Kosten und die Folgen für Steuer und Versicherung im Ratgeber zum Motorrad-Trike-Umbau.
Beim Gebrauchtkauf eines Goldwing-Trikes lohnt der Blick in Feld J doppelt. Gerade bei älteren Umbauten und Importen aus den USA ist die Eintragung der eigentliche Wert des Fahrzeugs. Ein Trike, das in den Papieren noch als Kraftrad steht, ist für Inhaber der Klasse B schlicht nicht fahrbar.
Kupplungshebel oder DCT: die Frage der Schlüsselzahl 78
Hier liegt die Besonderheit der Gold Wing. Die Trike-Berechtigung hängt an der Klasse B und übernimmt deren Beschränkungen. Wer die Autoprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt hat, trägt nach § 17a Abs. 1 FeV die Schlüsselzahl 78: „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“. Was als Automatik gilt, regelt § 17a Abs. 5 FeV über den Kupplungshebel. Ein Kraftfahrzeug ohne Handkupplung, die der Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Schalten bedienen muss, ist rechtlich ein Automatikfahrzeug.
Bei der Gold Wing hängt das an der Generation:
| Gold Wing | Getriebe | Kupplungshebel | Trike mit Schlüsselzahl 78 |
|---|---|---|---|
| GL 1800 (2001–2017) | Fünfgang, Handkupplung | ja | nein |
| GL 1800 ab 2018, Schaltversion | Sechsgang, Handkupplung | ja | nein |
| GL 1800 ab 2018, DCT | Siebengang-Doppelkupplung | nein | ja |
Honda führt die Gold Wing im Modelljahr 2026 laut Honda Österreich ausschließlich mit Doppelkupplungsgetriebe (DCT), als Gold Wing ab 34.090 Euro und als Gold Wing Tour ab 44.790 Euro. Das DCT schaltet automatisch oder per Taster am Lenker, eine Handkupplung gibt es nicht. Ein Trike auf dieser Basis steht damit auch Fahrern mit Schlüsselzahl 78 offen, sofern der Umbausatz Motor und Getriebe der Gold Wing unverändert übernimmt. Verbindlich ist der Blick an den Lenker: Fehlt links der Kupplungshebel, ist die Sache entschieden.
Für die Gold Wing mit Schaltgetriebe gibt es einen Ausweg nur über den Führerschein. Wer die 78 loswerden will, legt eine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug ab. Welche anderen Trikes ohne Kupplungshebel fahren, sammelt der Ratgeber zum Trike mit Automatik.
Rangieren lässt sich jede Gold Wing rückwärts. Bei der Schaltversion übernimmt das laut Honda der Anlasser, beim DCT ein Rangiermodus, in dem die Doppelkupplung das Fahrzeug im Schritttempo vor- und zurückbewegt. Beim Trike mit gut 500 Kilogramm ist das mehr als ein Komfortmerkmal. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Trike-Rückwärtsgang.
Unter 21 bleibt das Goldwing-Trike verschlossen
Die Altersgrenze gilt für jede Fahrerlaubnisklasse, die ein Goldwing-Trike überhaupt erfassen kann:
- Klasse B: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW erst ab 21 (§ 6 Abs. 3a FeV).
- Klasse A1: dreirädrige Kraftfahrzeuge nur bis 15 kW (§ 6 Abs. 1 FeV).
- Klasse A2: Dreiräder nur über die enthaltene Klasse A1, also bis 15 kW.
- Klasse A: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW ab 21 (§ 10 Abs. 1 FeV).
Interessant ist der Vergleich mit dem Motorrad. Für die Gold Wing auf zwei Rädern braucht es die Klasse A, im Direktzugang ab 24 oder ab 20 nach zwei Jahren Klasse A2. Als Trike ist dieselbe Maschine mit 21 und dem Autoführerschein erreichbar. Wer seine eigene Gold Wing umbauen lässt, erweitert damit gleichzeitig den Kreis der Menschen, die sie fahren dürfen, etwa den Partner mit Klasse B.
Mit dem Goldwing-Trike ins Ausland
Die Gold Wing ist ein Reisemotorrad, und viele Trike-Umbauten gehen auf lange Touren. Die Berechtigung aus § 6 Abs. 3a FeV gilt allerdings nur im Inland. Jenseits der Grenze entscheidet das Ausstellungsdatum der Klasse B:
- Klasse 3 oder Klasse B bis 18. Januar 2013: enthält laut Anlage 3 FeV die Klasse A mit Schlüsselzahl 79.03 für dreirädrige Fahrzeuge und gilt EU-weit.
- Klasse B vom 19. Januar 2013 bis 27. Dezember 2016: Schlüsselzahl 194, nur im Inland.
- Klasse B seit 28. Dezember 2016: Berechtigung aus § 6 Abs. 3a FeV, nur im Inland.
Das Erteilungsdatum steht auf der Rückseite der Führerscheinkarte in Spalte 10. Wer eine jüngere Klasse B besitzt, braucht für Auslandstouren die Klasse A oder die Zusage des Ziellandes. Österreich öffnet die Klasse B für Trikes zum Beispiel selbst ab 21. Den Überblick über die Nachbarländer bietet der Ratgeber zum Trike-Führerschein im Ausland.
Anhänger und Helm
Anhänger. Goldwing-Trikes ziehen oft kleine Gepäckanhänger, der Führerschein deckt das aber nicht in jedem Fall. Eine Klasse B aus der Zeit vor dem 19. Januar 2013 enthält die Schlüsselzahl 79.04 für Dreiräder mit Anhänger bis 750 kg. Eine spätere Klasse B nennt in § 6 Abs. 3a FeV nur das Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge, von einer Kombination steht dort nichts. Zusätzlich muss die Anhängelast in den Papieren stehen. Details bietet der Ratgeber zum Trike mit Anhänger.
Helm. Auch hinter der großen Verkleidung der Gold Wing gilt die Helmpflicht nach § 21a Abs. 2 StVO. Goldwing-Trikes sind offene dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 20 km/h, und Sicherheitsgurte, die eine Ausnahme begründen könnten, sind für sie nicht vorgeschrieben. Das gilt für Fahrer und Sozius. Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Helmpflicht beim Trike.
Fazit: Erst die Papiere, dann der Lenker
Ein Goldwing-Trike fährst du in Deutschland mit der Klasse B ab 21 Jahren, sobald der Umbau eingetragen ist und in Feld J L5e steht. Eine Gold Wing mit Beiwagen bleibt dagegen ein Kraftrad und verlangt die Klasse A. Die Besonderheit gegenüber anderen Trikes liegt im Getriebe: Auf Basis der Gold Wing mit DCT ist das Trike auch für Fahrer mit Schlüsselzahl 78 erreichbar, die älteren Modelle mit Handkupplung sind es nicht.
Wer ein gebrauchtes Goldwing-Trike ansieht, prüft deshalb zuerst die Zulassungsbescheinigung und danach den linken Lenkergriff. Wer im Ausland fahren will, kontrolliert zusätzlich das Erteilungsdatum seiner Klasse B. Wie dieselben Regeln bei einem Werks-Trike aussehen, zeigt der Ratgeber zum Harley-Trike-Führerschein.
Rechtsstand September 2026. Grundlage sind §§ 6, 10 und 17a sowie die Anlagen 3 und 9 der Fahrerlaubnis-Verordnung, §§ 19 und 21 StVZO und § 21a StVO. Modelldaten laut Honda und EML. Dieser Artikel ordnet die Rechtslage ein und ersetzt keine Rechtsberatung; verbindlich Auskunft gibt die Fahrerlaubnisbehörde.
Häufige Fragen
Welchen Führerschein braucht man für ein Goldwing-Trike?
In Deutschland genügt die Klasse B ab 21 Jahren. Ein eingetragenes Goldwing-Trike ist ein dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e, und § 6 Abs. 3a FeV öffnet die Klasse B im Inland für solche Fahrzeuge. Weil die Gold Wing weit über 15 kW leistet, aktuell 93 kW, gilt die Berechtigung erst ab dem 21. Geburtstag. Einen Motorradführerschein brauchst du nur für Fahrten im Ausland.
Baut Honda ein Goldwing-Trike ab Werk?
Nein. Honda verkauft die Gold Wing ausschließlich als Motorrad. Jedes Goldwing-Trike entsteht durch einen Umbausatz, etwa von EML aus den Niederlanden (Martinique, Martinique GT, XGT und GTS) oder von US-Herstellern wie Hannigan. Nach dem Umbau braucht das Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO, erst dann steht es als Trike in den Papieren.
Darf ich ein Goldwing-Trike mit Schlüsselzahl 78 fahren?
Mit Doppelkupplungsgetriebe ja, mit Handkupplung nein. Nach § 17a Abs. 5 FeV entscheidet allein, ob ein Kupplungshebel vorhanden ist, den der Fahrer beim Anfahren und Schalten bedienen muss. Die Gold Wing mit DCT hat keinen, sie gilt deshalb als Automatikfahrzeug. Die GL 1800 bis Baujahr 2017 hat einen Kupplungshebel und bleibt für Fahrer mit Schlüsselzahl 78 tabu.
Ist eine Goldwing mit Beiwagen auch mit dem Autoführerschein fahrbar?
Nein. Ein Gespann ist ein Kraftrad mit Beiwagen der Klasse L4e und fällt nicht unter § 6 Abs. 3a FeV, der nur dreirädrige Kraftfahrzeuge nennt. Für eine Goldwing mit Beiwagen braucht es deshalb eine Motorradklasse, bei 93 kW die Klasse A. Das gilt auch dann, wenn derselbe Umbauer wie beim Trike den Beiwagen gebaut hat.
Ab welchem Alter darf ich ein Goldwing-Trike fahren?
Ab 21 Jahren, mit jeder passenden Klasse. Die Klasse B öffnet dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW erst ab 21, die Klasse A für diese Fahrzeuge laut § 10 Abs. 1 FeV ebenfalls. Die Klassen A1 und A2 erfassen Dreiräder nur bis 15 kW und helfen deshalb nicht weiter.
Darf ich mein Goldwing-Trike nach dem Umbau schon vor der Abnahme fahren?
Nein. Mit dem Umbau erlischt die Betriebserlaubnis des Motorrads nach § 19 Abs. 2 StVZO, und ohne Betriebserlaubnis darf das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen. Für die Fahrt zur Abnahme gibt es rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen. Erst mit der Eintragung als Trike greift die Klasse-B-Regel.
Darf ich mit dem Goldwing-Trike einen Anhänger ziehen?
Das hängt am Führerschein und an den Papieren. Eine Klasse B, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde, enthält die Schlüsselzahl 79.04 für Dreiräder mit Anhänger bis 750 kg. Eine spätere Klasse B nennt in § 6 Abs. 3a FeV nur das Führen dreirädriger Kraftfahrzeuge. In jedem Fall muss in den Feldern O.1 und O.2 eine Anhängelast eingetragen sein.
Brauche ich auf dem Goldwing-Trike einen Helm?
Ja. Goldwing-Trikes sind offene dreirädrige Kraftfahrzeuge mit weit mehr als 20 km/h und haben keine vorgeschriebenen Sicherheitsgurte. Damit gilt die Helmpflicht nach § 21a Abs. 2 StVO für Fahrer und Sozius. Die Verkleidung der Gold Wing ändert daran nichts.